Schäden bei Oldtimertreffen...

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oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 21. Aug 2006, 23:47

@ Frank, richtet sich denn Nötigung nicht NUR gegen Personen und eben nicht gegen Sachen? Gruß. Rolf

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Tripower
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Schäden bei Oldtimertreffen...

Beitrag von Tripower » Di 22. Aug 2006, 09:10

StGB Strafgesetzbuch § 240 [1] Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.Die strafbare Nötigung liegt darin, daß man den Fahrer des Autos zu einem "Unterlassen" nötigt, nämlich das Grundstück mit dem Auto zu verlassen.GrußTripower
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Dannoso
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Beitrag von Dannoso » Di 22. Aug 2006, 17:03

Hallo,an falsch Parkern auf privaten Grundstück gehen doch manche Leute aus versehen ganz dicht vorbei und steicht liebevoll mit einem Gegenstand von vorne nach hinten über den Lack.Achtung: das ist Strafbar und das war Satire. Würde ich nie machen und nie Jemanden empfehlen. Sowas machen ja immer nur die Anderen.Grüsse

Willi
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Beitrag von Willi » Di 22. Aug 2006, 19:20

Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 22.08.2006 09:10:56 StGB Strafgesetzbuch § 240 [1] Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.Die strafbare Nötigung liegt darin, daß man den Fahrer des Autos zu einem "Unterlassen" nötigt, nämlich das Grundstück mit dem Auto zu verlassen.GrußTripowerHallo,das heißt doch aber auch umgedreht, daß ein Fahrer, der unerlaubt auf meinem Parkplatz steht, mich nötigt , da ich nun einen Parkplatz suchen muß und daher z.B. nicht zum Essen komme oder was weiß ich sonst noch ?!Gruß Willi

gagamohn
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Beitrag von gagamohn » Di 22. Aug 2006, 19:29

Zitat:Hallo,das heißt doch aber auch umgedreht, daß ein Fahrer, der unerlaubt auf meinem Parkplatz steht, mich nötigt , da ich nun einen Parkplatz suchen muß und daher z.B. nicht zum Essen komme oder was weiß ich sonst noch ?!Gruß WilliIn Deutschland ist der Täter besser geschützt als das Opfer

C203
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Beitrag von C203 » Di 22. Aug 2006, 21:21

Thema zugeparkter Firmenparkplatz: Wir haben gekennzeichnete Plätze in der zum Bürohaus gehörenden Tiefgarage. Natürlich stellt sich da immer mal wieder ein Fremder - vorzugsweise Jungdynamiker mit BMW - drauf. Der wird so zugeparkt, daß er nicht mehr rauskommt und kann warten, bis der Mitarbeiter bei uns nach Hause geht, was üblicherweise nicht vor 18.30 - 19 Uhr der Fall ist. Kürzlich wollte daraufhin einer die Polizei holen und hat sie - netter Weise haben wir das erlaubt - von unserem Büro aus angerufen. Damit war er aber nicht sehr erfolgreich; als der Beamte hörte, daß es sich um Plätze in einer privaten TG handelt, hat er ihm mitgeteilt, daß er sich mit uns arrangieren soll, die Polizei würde deshalb nicht kommen. Das Arrangement sah dann so aus, das er wutschnaubend 10 € als Parkgebühr in die Kaffekasse geworfen hat und wir ihn dann fahren ließen. Vorteil dabei ist, daß es sich wohl herumgesprochen hat und die Jungs unsere Plätze jetzt meiden wie die Pest. Gruß MichaelBeitrag geändert:22.08.2006 21:25:26

C203
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Beitrag von C203 » Di 22. Aug 2006, 21:36

Thema Schäden bei Veranstaltungen: Ich hasse es, wenn sich Erwachsene mit Fahrrädern, Familien mit Kinderwagen und Menschen jeden Alters mit Rucksäcken zwischen den Oldies durchzwängen. Die Veranstalter sind hier aus meiner Sicht gefordert und müßten die Plätze zumindest für Fahrräder sperren. Ansonsten sollten bei den meiner Ansicht nach tlw. stark überzogenen Startgebühren (40 € sind ja immerhin fast 80 Mark) die Geschädigten sich beim Veranstalter schadlos halten; der kann ja eine Versicherung dafür abschließen. Genauso zum Kotzen sind Kinder, die auf den Trittbrettern der Autos rumturnen und die zu Tode beleidigten Eltern, wenn man dann was sagt. Erwachsene sind auch nicht besser: bei Stuttgart Mobil mußte ich eine Frau aus meinem Auto rausjagen, die dann sagte "davorne bei den XYZ-Neuwagen darf man auch probesitzen". Mein Kommentar war nicht druckreif ...Aus dem Grund habe ich mich stark von "Dorfveranstaltungen", bei denen die Autos ohne Bewachung abgestellt sind, zurückgezogen und spiele bei den Concours mit, wo erstens das Publikum anders ist - scheinbar hält das Eintrittspreis die Plebs wohl tatsächlich ab - und zum anderen die Autos auch umzäunt sind. Wenn sich jemand dort wirklich interessiert, steht es mir ja frei, ihn hinter die Absperrung zu bitten und ihm das Auto auch aus der Nähe zu zeigen. Die o.g. Gründe sind es auch, weshalb unser Stand auf der RetroClassics immer abgesperrt ist und das auch bleiben wird. Gruß Michael

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Beitrag von Tripower » Mi 23. Aug 2006, 09:10

Zitat:Original erstellt von C203 am/um 22.08.2006 21:21:58Das Arrangement sah dann so aus, das er wutschnaubend 10 € als Parkgebühr in die Kaffekasse geworfen hat und wir ihn dann fahren ließen.Das ist aber rechtlich höchst bedenklich! Wenn Ihr die Wegfahrt von der besagten Zahlung abhängig gemacht habt, liegt möglicherweise sogar eine strafbare Erpressung i.S.v. §253 StGB vor.Möglich ist es aber, den Falschparker gebührenpflichtig abzumahnen, also sozusagen ein "privates Knöllchen" auszustellen. Da dies i.d.R. billiger ist als Abschleppen, liegt auch kein Verstoß gegen die Schadensbegrenzungspflicht vor.GrußTripower
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Beitrag von Th. Dinter » Mo 28. Aug 2006, 23:38

Hallo Tripower,mach´ weiter mit Deinen amüsanten "Falllösungen im täglichen Leben". Schließlich gibt es reichlich solcher Ärgernisse.....dankegrußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von Bische » Do 31. Aug 2006, 07:32

Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 23.08.2006 09:10:56Zitat:Original erstellt von C203 am/um 22.08.2006 21:21:58Das Arrangement sah dann so aus, das er wutschnaubend 10 € als Parkgebühr in die Kaffekasse geworfen hat und wir ihn dann fahren ließen.Das ist aber rechtlich höchst bedenklich! Wenn Ihr die Wegfahrt von der besagten Zahlung abhängig gemacht habt, liegt möglicherweise sogar eine strafbare Erpressung i.S.v. §253 StGB vor.Möglich ist es aber, den Falschparker gebührenpflichtig abzumahnen, also sozusagen ein "privates Knöllchen" auszustellen. Da dies i.d.R. billiger ist als Abschleppen, liegt auch kein Verstoß gegen die Schadensbegrenzungspflicht vor.GrußTripowerHallo Tripower,ehrlich gesagt sehe ich keinen Unterschied zw. einer strafbaren Erpressung und einem privaten Knöllchen! Wie sieht das in der Praxis aus?Gruß

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