Tritt DEUVET-Vizepräsident Werner Merfels zurück?
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Hallo Joachim,meine Entscheidung pro Martin ist einfach zu erklären.Sicherlich hat Martin wie man so schön sagt das Handtuch geschmissen, aber hier sind auch die Gründe für sein Handeln zu berücksichtigen und diese hat er selbst schon kommentiert und sind für mich nachvollziehbar.Meine Entscheidung beruht auch darauf das Martin die Kontakte hatte und hat, nötige Kontakte gut knüpfen kann, das Ohr an der Basis hat und nach meiner Meinung genau weiss wovon er spricht und was zu unternehmen ist.Martin würde in diesem Falle unsere Unterstützung brauchen und benötigt freie Bahn um agieren zu können. Aber der Beitrag von Peter rückt eine neue Variante ins Spiel welche auch eine gründliche Überlegung wert ist.Sollte der Deuvetvorstand komplett das Feld räumen ist sicherlich die Grundlage für einen generellen Neuanfang geschaffen und dürfte eine gute Ausgangsbasis schaffen, jedoch sehe ich hier die Probleme der Einarbeitung, der Kontakte, des "Zusammenraufens" der neuen Führungsriege und das alles unter der gegebenen Zeitnot, da weiss ich nicht ob das alles so reibungslos vonstatten gehen kann.Man kann im Vorfeld nun spekulieren und bedenken, aber spruchreif wird alles erst wenn Merfels Sessel abkühlt.Die Geduldsphase müssen wir einfach noch aussitzen, diese muss jedoch nicht untätig verstreichen.Übrigens vetrete ich die gleiche Meinung wie Peter der Installation eines hauptamtlichen Geschäftsführers, nach Möglichkeit ein Mensch aus der industriellen Führungsriege und wenn der das Zeug hat um richtig loszulegen sollte es einen kräftigen Schub pro Oldtimer geben.Ich fahre(mich geduldend)freundlich grüssender ka
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@ChristophVöllig richtig, die Differenzen zwischen Merfels und dem Vorstand müssen schon länger bestanden haben, auf der GV hat man Club- wie Pressevertretern eine Friede/Freude/Eierkuchen Situation vorgespielt. Mit Erfolg übrigens: In den Artikeln über die GV strotzte es ja nur so vor Harmonie.An den Rücktritt des restlichen Deuvet-Vorstandes glaube ich nicht, er wäre auch nicht unbedingt in vollem Umfang nötig, denn es gibt dort Leute, die ihre Aufgaben sehr gewissenhaft und im Sinne echter Interessenvertretung wahrnehmen.Martin (Kraut) kann ich mir sehr gut als neuen/alten Deuvet-Vorstand vorstellen. Die letzten echten Erfolge des Deuvet entstanden schließlich während seiner aktiven Phase.Frank
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Also, jetzt möchte ich mal spekulieren:Martin als Nachfolger von Merfels? Dort wäre er falsch platziert. Martin jetzt als Finanzvorstand unter Hirschfeld? Ich würde eine solche Konstellation nicht antreten. Wie wäre die Stellung des restlichen Vorstandes zu Martin Kraut, die ihn ja noch vor einigen Jahren in die Pfanne gehauen haben. Auch stellt sich die Frage, ob er auch den Rückhalt der im DEUVET beheimateten Clubs hat.Strebt Frau Busch das Präsidentenamt an und wird da ein Peter Schneider mitmachen? Wenn das jetzige Präsidium schon nicht miteinander konnte, ist durch den Austausch nur einer einzelnen Person ein dann verändertes Präsidium handlungsfähig?Es gibt viele Fragen und es wäre fair, wenn das gesamte Präsidium zurücktreten würde, um so den Weg für eine sicher notwendige Umstrukturierung frei zu machen. Bitte jetzt nicht aus angeblichem Zeitdruck einen Schnellschuss machen, der den Deuvet in Kürze wieder in eine ähnliche Situation bringt. Man sollte sich jetzt Zeit zum Nachdenken nehmen und stabile Lösungen anstreben und dies nicht mit personellen Notlösungen (hiermit meine ich nicht Martin). Wir müssen jetzt das Beste in das Deuvetpräsidium hineinwählen, was machbar ist. Es sollten jetzt zwischen den Clubs im Vorfeld Allianzen geschaffen werden. Dort sollte gründlich nach Persönlichkeiten gesucht werden, die den DEUVET vertreten, wie es ihm und uns gebührt und die von der Politik und anderen Beteiligten wie z.B. dem Stuttgarter Kreis als adäquate Gesprächspartner Akzeptanz finden. Gruss Emozzione
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Hallo, der Stuttgarter Kreis stellt sicherlich eine starke Allianz da, allerdings eine sehr einseitige. Diese Konstellation könnte einen starken Druck auf die Politiker ausüben, ist aber gleichzeitig eine Verbindung zur Oldtimerszene gegeben!? Würde diese Szene nicht überrannt werden?!Martin konnte sich auf beiden Ebenen sicher Bewegen. Er ist einer von uns! Wir sprechen die selbe Sprache, das hat Martin mehrmals bewiesen und Martin hat die nötigen Kontakte auf beiden Fronten, dies belegen, die noch heute existierenden Verhandlungserfolge. Der von dir erwähnte Schnellschuss sollte wirklich verhindert werden, wir sollten auf bestehende belegbare Referenzen zurückgreifen. GrüßeChristoph
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Ich wäre immer noch für eine vollkommen neue Organisation als Alternative zum DEUVET. Das ist möglicherweise einfacher, als etwas eingefahrenes zu ändern.
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Vielleicht sollte man eine feindliche Übernahme in Erwägung ziehen? GrußJosef
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Wilde Spekulationen nutzen jetzt niemandem, am wenigsten dem DEUVET!Zunächst heißt es jetzt mal die offizielle Stellungnahme des Restvorstandes abwarten . Der wird sich (genau wie das alle Beitragsschreiber hier tun sollten) erst mal die DEUVET-Satzung anschauen . Darin ist ein Rücktritt oder Ausscheiden während der Wahlperiode allerdings nicht geregelt, bleibt für eine Antwort nur noch das BGB, die allgemeine Rechtssprechung (oder alternativ ein Anwalt für Vereinsrecht).Eine Neuwahl kann frühestens bei der nächsten GV bzw. bei einer möglicherweise notwendig werdenden außertourlich einzuberufenden GV erfolgen. Bis dahin muß der jetzige Vorstand das Amt des Finanzvorstandes mit übernehmen. Inwieweit der unten angesprochene § 26 II BGB berührt ist muß geklärt werden. Der Vorstand besteht beim DEUVET aus 4 Personen, zurückgetreten ist nur ein Mitglied des Vorstandes der nicht Präsident ist. Daher kann meiner Meinung nach nicht von "Handlungsunfähigkeit" gesprochen werden, der unbedingt eine sofortige GV nach sich ziehen würde.Hier in diesem Zusammenhang noch einige informierende Texte:A. Rücktritt Vorstand Da man sein Vereinsamt jederzeit niederlegen kann, ist man mit dem Rücktritt von allen Rechten und Pflichten befreit. Fraglich ist, ob der Rücktritt evtl. zur "Unzeit" erfolgt ist, was bedeutet, dass dem Verein keine Gelegenheit gegeben wurde, sich auf den Rücktritt vorzubereiten und eine Ersatzbesetzung vorzunehmen. Entsteht dem Verein durch den Spontanrücktritt ein Schaden, machen sich die Zurückgetretenen unter Umständen schadenersatzpflichtig. Es ist also wichtig, umgehend eine MV einzuberufen, damit die Posten neu besetzt werden, weil der Verein sonst handlungsunfähig ist, da der vertretungsberechtigte Vorstand fehlt (§ 26 II BGB). Notfalls muss über das Registergericht ein Notvorstand bestellt werden.B. RücktrittDie Beendigung einer Mitgliedschaft im Vorstand kann auch durch entsprechende Erklärungen einzelner Vorstandsmitglieder erfolgen. Der Vorstand kann von seinem Amt zurücktreten und den ggf. zugrunde liegenden Anstellungsvertrag kündigen.Die Amtsniederlegung ist in der Person des Vorstandsmitglieds begründet.Sie hat ihre Ursache im Verein:• Alter des Vorstandsmitglieds• gesundheitliche Leiden• familiäre Gründe• Umzug• Wegfall der nach der Satzung erforderlichen Eigenschaften (infolge Berufswechsel etc.)• Vertrauensentzug durch Mitgliederversammlung• Verweigerung der Entlastung• andauernde Eingriffe in die Geschäftsführung• Zerwürfnisse innerhalb des Vorstands• Entstehung eines besonderen Haftungsrisikos• Herabsetzung der Vergütung• mehrfacher oder lang andauernder Verzug bei der VergütungszahlungAuch wenn ein Rücktritt grundsätzlich jederzeit möglich ist, darf er nicht zur Unzeit erfolgen. Es sei denn, für die Kündigung bestehen wichtige Gründe. Von einer Kündigung zur Unzeit ist etwa auszugehen,• wenn die Kündigungserklärung bei einem Einmannvorstand erfolgt, bevor ein neuer Vorstand gewählt werden kann;• wenn der Verein aufgrund der Kündigung nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden kann und keine Gelegenheit hatte, ein Ersatzmitglied zu bestellen.Achtung: Wird die Kündigung nur erklärt, um dem Verein Schwierigkeiten zu bereiten, ist sie unwirksam. Das Vorstandsamt endet nicht.Eine zur Unzeit erklärte Kündigung ist wirksam, sie kann jedoch ggf. Schadenersatzpflichten des Vorstands zu Gunsten des Vereins auslösen. Besteht allerdings ein wichtiger Grund für die Kündigung, entfallen ggf. die zu einer Ersatzpflicht führenden Einschränkungen bei einer Kündigung.Eine Rücktrittserklärung ist entweder an das Organ zu richten, das für die Vorstandsbestellung zuständig ist oder an zumindest ein anderes Vorstandsmitglied – soweit solche nach dem Rücktritt noch vorhanden sind. Ich glaube nicht, dass der Vorstand komplett zurücktritt, meine Meinung!KlausMessage editiert:08.06.2006 18:13:32