Trennungsstrich beim Kennzeichen
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Peter Schneider
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In Italien und Österreich wird in einigen Fällen der fehlende Trennungstrich auf dem Kennzeichen beanstandet. Das BMVBS hat dazu bekannt gegeben, daß beide Versionen gültig sind. Es ist gleichgültig, ob in den Zulassungsbescheinigungen ein trennungsstrich eingetragen ist oder nicht. Beide Versionen sind gleichberechtigt gültig. Das BMVBS hat die EU und die EWR-Staaten aufgefordert alle Staaten darüber zu unterrichten. Auf der Internetseite http://www.bmvbs.de sind unter dem Suchwort "Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen" die Ausführungen zu finden.
