Was macht eigentlich...
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- piksieben
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- Wohnort:An der Mosel [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
...das großartig angekündigte und allseits heiß ersehnte WECHSELKENNZEICHEN?
Hat jemand da Neuigkeiten von offizieller Seite?
Ich hatte ja seinerzeit in der Anfangsdiskussion mal nett an das Verkehrsministerium geschrieben--und eine nette, unverbindliche Antwort bekommen...
Seither hat sich das Ganze wohl in Luft aufgelöst, denn Herr Ramsauer hält sich auffallend bedeckt in der Sache...
Hat jemand da Neuigkeiten von offizieller Seite?
Ich hatte ja seinerzeit in der Anfangsdiskussion mal nett an das Verkehrsministerium geschrieben--und eine nette, unverbindliche Antwort bekommen...
Seither hat sich das Ganze wohl in Luft aufgelöst, denn Herr Ramsauer hält sich auffallend bedeckt in der Sache...
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- Registriert:Sa 18. Aug 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Was macht eigentlich...
Also wenn es tatsächlich so kommt wo liegt dann der Vorteil? An einem Versicherungsrabatt....den ich heute auch schon bekommen kann? Und ich darf die Fzg nur abwechselnd benutzen, muss sie auf privatem Parkplatz abstellen, muss jedesmal das Kennzeichen umstecken und bezahle aber den vollen Steuersatz und die volle Versicherung. Mehr Vorteile bei gleichen Kosten hab ich wenn ich jedes Fzg für sich zulasse!
Also es kommt aber keiner wird es nutzen
Gruß
Norbert
Also es kommt aber keiner wird es nutzen
Gruß
Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
Re: Was macht eigentlich...
Naja,
ich empfinde es schon als Erleichterung! Klar, wie Du richtig erkannt hast, müssen die Stücke auf dem eigenem Grund geparkt sein.
Da ich nur das Leistungsstärkste Fahrzeug besteuern muss laufen die anderen zwei eben gratis mit. Das Umstecken des Schildes stört mich da kaum. Und fahren kann ich auch nur ein Fahrzeug zur Zeit. Folglich ist es ein klarer Vorteil.
ich empfinde es schon als Erleichterung! Klar, wie Du richtig erkannt hast, müssen die Stücke auf dem eigenem Grund geparkt sein.
Da ich nur das Leistungsstärkste Fahrzeug besteuern muss laufen die anderen zwei eben gratis mit. Das Umstecken des Schildes stört mich da kaum. Und fahren kann ich auch nur ein Fahrzeug zur Zeit. Folglich ist es ein klarer Vorteil.
Lieben Gruß, Michael.
Fährt lieber als rumzustehen.
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Re: Was macht eigentlich...
Schön wärs ja aber der Finanzminister:
"Er befürchtet einen zu hohen Ausfall an Steuereinnahmen durch den Verzicht auf die Kfz-Steuer – darum müssen ab 2012 auch weiterhin alle Fahrzeuge voll versteuert werden, Wechselkennzeichen
hin oder her."
Also kein Vorteil.
Grüße
"Er befürchtet einen zu hohen Ausfall an Steuereinnahmen durch den Verzicht auf die Kfz-Steuer – darum müssen ab 2012 auch weiterhin alle Fahrzeuge voll versteuert werden, Wechselkennzeichen
hin oder her."
Also kein Vorteil.
Grüße
- oldsbastel
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Re: Was macht eigentlich...
So ähnliches sehe ich das auch. Das Ding ist ein totgeborenes Kind.mkiii hat geschrieben:Also wenn es tatsächlich so kommt wo liegt dann der Vorteil? An einem Versicherungsrabatt....den ich heute auch schon bekommen kann? Und ich darf die Fzg nur abwechselnd benutzen, muss sie auf privatem Parkplatz abstellen, muss jedesmal das Kennzeichen umstecken und bezahle aber den vollen Steuersatz und die volle Versicherung. Mehr Vorteile bei gleichen Kosten hab ich wenn ich jedes Fzg für sich zulasse!
Also es kommt aber keiner wird es nutzen
Mit den kleinen Kennzeichen für Motorräder ist es so ähnlich. Den Run gibt es auch nicht, weil die Dinger echt saublöd aussehen. Da druckt man Leichtkraftrad-Buchstaben auf ein 20 cm hohes Schild und lässt den Rest frei. Sinnvoll wäre es gewesen, die beiden Buchstabenreihen auch nach oben zusammenzuschieben, damit das Kennzeichen nicht mehr so hoch ist.
Re: Was macht eigentlich...
Die neuen Kennzeichen sind eigentlich keine neuen Kennzeichen. Es ist nur eine neue Auslegung der schon lange bestehenden Größen. Zur Erinnerung: es wird in den §§ immer von "größtmöglichen" und "kleinsten" Kennzeichengrößen gesprochen. Leider haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Landkreise auf die Kuchenbleche versteift. Daher musste in dieser Form mal etwas passieren. Große Bikes benötigen nun keine Kuchenbleche mehr. Und die alten Leichtkraftradkennzeichen (255mm x 130mm) sind immer noch gültig! Man muss sie nur verlangen.
Der Veteranen Fahrzeug Verband hat sich in vielen harten Verhandlungen effektiv für die Biker eingesetzt. Für die Besitzer von Oldtimern hat sich nichts geändert. Wie gesagt, dass 255mm x 130mm ist nicht abgeschafft worden! Dennoch bleibt der Veteranen Fahrzeug Verband am Ball, denn für die Oldtimer möchte man wieder die noch kleineren Kennzeichen (vielleicht sogar mit dem alten 6-Eck-Formen) möglich machen. Je mehr Mitglieder dieser Verband hat, desto kräftiger ist seine Stimme.
Der Veteranen Fahrzeug Verband hat sich in vielen harten Verhandlungen effektiv für die Biker eingesetzt. Für die Besitzer von Oldtimern hat sich nichts geändert. Wie gesagt, dass 255mm x 130mm ist nicht abgeschafft worden! Dennoch bleibt der Veteranen Fahrzeug Verband am Ball, denn für die Oldtimer möchte man wieder die noch kleineren Kennzeichen (vielleicht sogar mit dem alten 6-Eck-Formen) möglich machen. Je mehr Mitglieder dieser Verband hat, desto kräftiger ist seine Stimme.
Lieben Gruß, Michael.
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- oldsbastel
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Re: Was macht eigentlich...
Wo steht denn diese Regelung jetzt? Ich kann sie weder in der gültigen StVZO noch in der FZO finden. In der alten StVZO standen die Kennzeichen für Motorräder vor Baujahr 1956 noch drin.Michael P hat geschrieben:Und die alten Leichtkraftradkennzeichen (255mm x 130mm) sind immer noch gültig! Man muss sie nur verlangen.
Der Veteranen Fahrzeug Verband hat sich in vielen harten Verhandlungen effektiv für die Biker eingesetzt. Für die Besitzer von Oldtimern hat sich nichts geändert. Wie gesagt, dass 255mm x 130mm ist nicht abgeschafft worden! Dennoch bleibt der Veteranen Fahrzeug Verband am Ball, denn für die Oldtimer möchte man wieder die noch kleineren Kennzeichen (vielleicht sogar mit dem alten 6-Eck-Formen) möglich machen. Je mehr Mitglieder dieser Verband hat, desto kräftiger ist seine Stimme.
Re: Was macht eigentlich...
Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt die folgenden Maße der Kennzeichenschilder vor:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindestmaß der Breite: 180 mm, Größtmaß der Breite: 220 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.[9]
(Dieses verkleinerte geben lassen, weil vom TÜV-Mann festgestellt wurde, dass die Kraftradkennzeichen aufgrund bauartbedingter Platzverhältnisse nicht passen und verkleinerte zweizeilige montiert werden müssen.)
Als Schriftart ist die fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgegeben, die in den Varianten Mittelschrift 75 mm, Engschrift 75 mm sowie verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen) verwendet werden kann. Für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen ist eine abweichende Schriftart vorgegeben.[9]
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindestmaß der Breite: 180 mm, Größtmaß der Breite: 220 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.[9]
(Dieses verkleinerte geben lassen, weil vom TÜV-Mann festgestellt wurde, dass die Kraftradkennzeichen aufgrund bauartbedingter Platzverhältnisse nicht passen und verkleinerte zweizeilige montiert werden müssen.)
Als Schriftart ist die fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgegeben, die in den Varianten Mittelschrift 75 mm, Engschrift 75 mm sowie verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen) verwendet werden kann. Für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen ist eine abweichende Schriftart vorgegeben.[9]
Lieben Gruß, Michael.
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Re: Was macht eigentlich...
Dafür reicht die Eintragung vom TÜV schon seit vielen Jahren(!) nicht mehr aus. Zusätzlich ist eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten notwendig. Und die ist praktisch nicht mehr zu bekommen! Das haben wir hier bereits mehr als einmal durchexerziert. Dat läuft nich'.Michael P hat geschrieben: (Dieses verkleinerte geben lassen, weil vom TÜV-Mann festgestellt wurde, dass die Kraftradkennzeichen aufgrund bauartbedingter Platzverhältnisse nicht passen und verkleinerte zweizeilige montiert werden müssen.)
Mit anderen Worten: Die kleinen Kennzeichen vor 1956 sind tatsächlich Geschichte.