Vorkriegs-Steuer
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Da ein Fzg mit Wankelmotor eben kein Fahrzeug mit Hubkolbenmotor im Sinne des §8 Abs.1 KraftStG ist, ist es ein "anderes Fahrzeug" im Sinne des Steuergesetzes.Daraus folgt, dass es nach §8 Abs 2 des KraftStG nach dem zulässigen Gesamtgewicht (also wie ein Lkw) besteuert wird. Demnach müsste ein Ro80 also 113 Euro Jahressteuer zahlen.Freundliche GrüßeMartin
Vorkriegs-Steuer
mittlerweile guten tagich bin tief beeindruckt darüber, wie die antworten in diesem forum verarbeitet werden.ich habe doch ganz klar den link gepostet und trotzdem wird munter weitergefolgert.(es sei denn, jemand kann etwas anderes BELEGEN).für ein fahrzeug mit kreiskolbenmotor ist demnach (bund.fin.min.) zu zahlen: 11,25 eu pro angefangene 200kg bis zu einem ges.gewicht von 2000kg.also 7 * 11,25 = 78,75 eu für den ro80 (da 1280 kg ges.gew).aber ich glaube, dass diese erfahrung insbesondere die herren RA hier auch ewig machen.lamp in lamp outandreas
Vorkriegs-Steuer
Die KFZ-Steuer für den Ro80 kostet pro Jahr definitiv EUR 101,25 Des Rätsels Lösung: Für die Gewichtsformel ist das zulässige Gesamtgewicht anzuwenden.Gruß Frank
Vorkriegs-Steuer
hallo frank,"verkehrsrechtlich zulässiges GESAMTgewicht".jau, so heisst es.recht hast du - und es stimmt rechnerisch.(matsch, der fettnapf)aber der weg war definitv richtig ...lamp in lamp outandreas(sich immer noch an den ro80 club aus mülheim erinnernd, der sehr idyllisch auf dem auberg residierte)
- Chrysler-Tommy
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Vorkriegs-Steuer
Hallo !Habe gerade eine Kleinanzeige in der OM gelesen, da verkauft einer einen DeSoto Bj. 29, steuerbefreit seit 1934 ! Es gibt also noch welche !GrußTommy
