Reparaturweg & Wertminderung

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Box156
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Box156 » Do 12. Jun 2003, 20:52

Hi,wenn man von einer Wertminderung spricht die nach erfolgter Reparatur ermittelt wird, spricht man von einer technischen Wertminderung. Ich erkläre das hier mal, weil ja nicht jeder Forumsteilnehmer vom Fach ist.Die technische WM setzt aber voraus, daß die Reparatur, entweder nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde, oder Restunfallspuren zurück geblieben sind oder gar beides.Da man aber grundsätzlich heute davon ausgehen muß, daß eine einwandfreie Instandsetzung möglich ist, die mannigfaltigen modernen Reparaturmethoden und eben sach- und fachgerechte Handwerksarbeit vorausgesetzt, ist eine technische WM nicht gerechtfertigt.Weil, aus dem Reparaturauftrag heraus auch eine Haftung des Reparateurs für Mängel erwächst. Damit ist man beim Thema Nachbesserungspflicht und Gewährleistung.Diese Ansprüche kann man nicht gegen die Schadenträgerversicherung richten.Die merkantile WM dagegen, bezieht sich tatsächlich auf dem Minderwert, der möglicherweise entsteht, wenn ein Unfallfahrzeug veräußert wird. Diese WM ist im Schadengutachten zu ermitteln. Dadurch erhöht sich der Gesamtanspruch gegen die Schadenträgerversicherung.Die merkantile WM zu ermitteln ist immer eine sehr kniffelige und auch sehr theoretische Sache.Bei neueren Fahrzeugen liegen hier sicher erheblich mehr Erfahrungswerte vor als bei Oldtimern. Beim Handel mit Oldies fehlt einfach das Volumen. Entweder weiß man nix, über einen Schaden, erfährt es nicht oder es interessiert nicht, weil im Allgemeinen der Ist-Zustand zählt. Dennoch muß ich in dem Gutachten Stellung dazu nehmen. In welcher Form auch immer. Ich habe heute noch einige Seiten Fachliteratur gewälzt ohne wirklich weiter zu kommen. Deshalb interessiert mich auch die Meinung der Szene, um vielleicht eine Tendenz zu erkennen. Wie gesagt, mir ist kein Urteil bekannt, das einem Geschädigtem WM beim Unfall mit einem Oldies zugesprochen wurde. Vielleicht weiß ja jemand mehr...Egal zu welchem Ergebnis ich komme, ich brauche Material zum Argumentieren. Entweder zu Lasten der Versicherung oder zu Lasten des Geschädigten. Das verlangt meine neutrale Stellung.Ich habe bereits den Ferrari-Club Deutschland angemailt und von CD-Seite wird bei den Fachhändlern (Hüni, Singen u.a) recherchiert.Mal sehen, was von der Seite kommt...

DIE AUTOPENSION
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von DIE AUTOPENSION » Do 12. Jun 2003, 23:38

Nochmal kurz dazu:Wieso muß man heute von einer sachgerechten Instandsetzung ausgehen??? Die Praxis sieht doch ganz anders aus! Von daher ist die technische Wertminderung, die in meinen Augen gleichbedeutend mit dem merkantilen Minderwert ist, keinesfalls auszuschließen. Gewährleistung etc. greift sowieso nicht, wenn das Kind im Brunnen liegt.Einzige Grundlage für eine Wertminderung, wie auch immer, kann nur der Zustand vor und nach der Reparatur sein!Grundsätzlich gibt es meines Wissens bei LKW, Mietwagen, Krad und eben Oldtimern den Begriff der WM nicht. Ich kenne aber sehr gut die Situation der Geschädigten in solchen Fällen und der fast immer damit verbundene Ärger. Gutachter und Versicherung versuchen i.a., alles auf eine rechenbare Grundlage zu reduzieren, was auf der einen Seite verständlich ist, aber der wirklichen Situation selten gerecht wird, deshalb meine obengemachten Aussagen. GrüßeMichael

Versi
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Versi » Fr 13. Jun 2003, 08:07

Hallo FrankAlso die Merkantile WM resultiert doch nur aus dem Verhalten der Käufer. Nach dem Motto:Ach? das ist ein UNFALL-Wagen??? Na also dann muss ich mir das nochmal überlegen....... Obwohl - ordentliche Reparatur vorausgesetzt- der eigentliche Wert des Fahrzeugs derselbe ist wie ohne Unfall. Gerade beim Oldtimer, oder auch bei sogenannen Exoten glaube ich aber weniger, dass ein reparierter Unfallschaden sich negativ auf die Kaufbereitschaft, und somit auf den Preis auswirkt. Wenn ich z.B. einen Dino haben will und ich habe dann einen in gefunden der mir zusagt, kaufe ich den auch mit Unfall, weil ich anders als bei einem Passat oder Mondeo nicht an der nächsten Ecke ein gleichgutes Exemplar ohne Unfall bekommen kann.Jetzt hast Du eine Meinung mehr in Deiner Sammlung Dirk

Box156
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Box156 » Fr 13. Jun 2003, 12:39

Hi nochmal,die Frage lässt sich relativ einfach beantworten. Würden wir immer davon ausgehen, daß eine Reparatur mangelhaft ausgeführt wird, und im Gutachten generell eine technische WM zusprechen, unterstellen wir jedem Reparateur schlampige Arbeit bevor sie überhaupt begonnen hat. Die Folge wäre jeglicher Vertrauensverlust in Werkstätten und größte Verunsicherung der Geschädigten. Das hat weiter zur Folge, daß Werkstätten wohl keine Sachverständigen mehr beauftragen, weil die Pfusch urkundlich unterstellen und prognostizieren. Die verunsichterten Kunden lassen dann wohl kaum noch reparieren.Natürlich kenne ich auch die tägliche Praxis und mangelhafte Reparaturen sind nun mal auch fast an der Tagesordnung.Sachmängelhaftung und Mängel aus Werkverträgen sind dagegen klagfähig. Daher greift die Gewährleistung aus einer Reparatur sehr wohl, auch wenn hier leider wieder neuer Ärger für die Beteiligten ins Haus steht.Richtig ist, das es faktisch auch keine merkantile WM bei LKW und Krädern gibt, da diese Fahrzeuge fast nur aus Schraubteilen bestehen. Merkantile WM gibt es idR. auch beim PKW nur auf eingeschweißte Teile und Schäden die das "innere des Fahrzeuggefüge" betreffen (Rahmenbodenanlage). Bei neueren Wagen gilt, lt. Rechtsprechung und üblicher Praxis, bis max. 60 Monate Fahrzeugalter oder 100.000 km Laufleistung.Die WM gibt es, nach meinem Kenntnisstand, erst seit den 50er Jahren als im Fahrzeugbau die Selbstragenden Karosserien Standard wurden und eben nicht mehr aus verschraubten Einzelteilen bestehen. Genau das machte die Instandsetzung von Unfallschäden damals ja auch erheblich aufwendiger. Trennen, Richten, Schweißen usw. Das Problem damals war eben, auf Grund der damaligen Reparaturmethoden und dem damaligen Kenntnisstand, es technisch gesehen eben nicht unbedingt möglich war den Zustand vor Schadeneintritt wieder herzustellen.Ich finde die Diskussion sehr interessant. Schade, das sich so wenige daran beteiligen.Gute NachtFrank

Box156
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Box156 » Di 22. Jul 2003, 10:23

Hallo,die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz so neu, aber ich wollte die liebe Fangemeinde mal auf dem laufenden halten.Eine merkantile Wertminderung war in diesem Fall nicht zu ermitteln, jedenfalls nicht als eine finanzielle Größe, die sich im Gutachten hätte verwerten lassen.Nach langen Recherchen und Telefongesprächen mit Clubs & Händlern wurde klar, daß dem Geschädigten rein emotional sehr wohl eine Zahl zugesprochen werden sollte. Nur fehlen hier tatsächlich bei allen Beteiligten die Erfahrungswerte um eine merkantile Wertminderung als konkrete Zahl zu beziffern.Wir haben uns daher auf eine mögliche technische Wertminderung, falls überhaupt gerechtfertigt, nach erfolter Reparatur geeinigt.Frank

Privra
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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Privra » Di 22. Jul 2003, 14:22

Hallo,ich finde diese Lösung sehr überraschend. Meines Erachtens verbleibt ein merkantiler Minderwert. Ausgeglichen werden doch durch diesen Faktor die Risiken eines Schadens, der bei der Reparatur nicht gesehen wurde oder nicht sichtbar war. Also die Meinung eines Gebrauchtwagenkäufers: "O.k., fachgerecht repariert wurde der ja, aber wer weiß, ob nicht irgendwo doch noch was ist, es soll ja sogar Haarrisse in tragenden Teilen geben (usw. usw.), da nehm ich dochl ieber den vergleichbaren unfallfreien Wagenoder der Verkäufer geht im Preis runter". Genau dieser Preisverlust soll ausgeglichen werden. Neben den o.g. Kriterien spielt auch der konkrete Schaden eine Rolle - m.a. W. Wie hoch ist das Risiko eines solchen unentdeckten Schadens? Deswegen weiter oben mein Hinweis auf "Schraubschäden". Also z.B. bei einem Parkplatzrempler verbeulte Stoßstange ab, neue dran. Faktisch aufgrund der reltaiv geringen Kräfte keine weiteren Schäden möglich, also kein merkantiler Minderwert.Im geschilderten Fall war der Aufprall wohl relativ heftig. Frag doch mal einen neureichen Durchschnittsmenschen ohne besondere Fachkenntnis (Bild des anzusetzenden Verbrauchers: Oma, halbblind, halbtaub, Krückstock)ob er das gleiche Geld für einen Neuerwerb ausgibt, der einen größeren Heckschaden hatte (Hilfsrahmen, Kofferraumboden)oder definitiv weniger bezahlen will, weil "ja noch was sein könnte". Die Antwort ist für mich klar. Jens[Diese Nachricht wurde von Privra am 22. Juli 2003 editiert.][Diese Nachricht wurde von Privra am 22. Juli 2003 editiert.]

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Beitrag von DIE AUTOPENSION » Mi 23. Jul 2003, 13:28

Hallo Frank,ich habe mir das auch schon so gedacht... Es wäre ja sonst auch ein Präzedenzfall geworden, da wahrscheinlich ein Gericht verhandeln müßte, eben weil es hierüber noch keine Entscheidungen gibt. Oben hatte ich deutlich gemacht, daß m.E. irgendeine Entschädigung für den Besitzer angemessen wäre, allerdings wäre dann die Bemessung äußerst schwierig und immer eine "gegriffene" Zahl, die automatisch Unmut bei einer Partei ergeben würde.Ich bin mir aber sicher, daß es in den nächsten Jahren zu diesem Thema Urteile geben wird, denn zum einen sind die Gerichte heutzutage immer für Überraschungen gut und zum anderen wird in den überwiegenden Fällen solcher Art immer ein "immaterieller" Schaden für den Leidtragenden vorhanden sein, den es (ansatzweise / symbolisch) finanziell zu berücksichtigen gilt...Nun liegt es natürlich an Dir, die Instandsetzung sorgfältig zu begleiten und zu dokumentieren. Ich wünsche Dir dazu schöne Tage in Modena, denn selbstverständlich muß die Instandsetzung ( nach Herstellerrichtlinien) beim Hersteller erfolgen, zumal es diesen glücklicherweise noch gibt (!). Damit hätte der Besitzer, aber auch ein zukünftiger Käufer, die Gewißheit, daß zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands alles mögliche getan wurde und daher eine Beeinträchtigung des Fahrzeugs auf ein ( dann unerhebliches) Restrisiko reduziert wurde. Wenn alle anfallenden Aufwendungen ersetzt werden, könnte ich als Besitzer damit gut leben...Alternativ würde ich mit dem Halter sorgfältig einen vertrauenswürdigen Betrieb suchen und eine "großzügige" Handhabung des Gesamtumfangs vornehmen, so daß die merkantile WM praktisch überflüssig wird und letztendlich der Besitzer zufrieden ist, weil das Fahrzeug insgesamt nicht schlechter als vorher ist. Ich weiß, daß es nicht die sauberste Vorgehensweise ist, Du brauchst Dich dazu auch nicht äußern. In der Wirklichkeit soll es aber schon so vorgekommen sein.Interessant wäre es, wohl nicht nur für mich, wie die Geschichte ausgeht. Leider hat man nicht so oft Gelegenheit, solche Fälle mitzuverfolgen. In meiner täglichen Praxis kann ich nur allen Besitzern wertvoller Fahrzeuge empfehlen, hin und wieder zumindest eine Kurzbewertung oder eine WBW- Ermittlung vornehmen zu lassen. Dies kann möglichen Ärger im Vorwege vermeiden helfen.Während sich bei Unfallschäden der Vorzustand relativ einfach ermitteln läßt, ist bei Totalverlust des Fahrzeugs die Beweisführung ohne entsprechende Vorkehrungen sehr schwierig.Alles GuteMichael

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Reparaturweg & Wertminderung

Beitrag von Box156 » Di 29. Jul 2003, 20:08

Hi !Tja, rein emotional hätte ich auch eine merkantile WM geschrieben. Im Gutachten zählen jedoch gerichtsfeste Fakten. Da keiner der Informanten eine konkrete Zahl beziffern konnte, konnte ich auch nix ermitteln. Ein Gutachten ist auch keine Verhandlungssache zwischen Geschädigtem, Gutachter und Versicherung.Der Schaden wird nach jetzigen Kenntnisstand auch noch fiktiv abgerechnet! Also nix Reparaturbegleitung etc.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Frank

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