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				Anhängerkupplung
				Verfasst: So 17. Jan 2010, 16:56
				von Diddi
				Hallo Schrauberfreunde,Habe neulich einen feinen kleinen Ossi- Wohnwagen (Qek Junior) erstanden und möchte den demnächst mal hinter meinem BMW 2002 Automatic herziehen. Jetzt meine Frage: Darf ich das überhaupt?? Finde im Brief keinen Eintrag unter Anhängelast! Außerdem fehlt mir dann eine Kleinigkeit - eine Anhängerkupplung!! Weiß jemand wo ich sowas herbekomme und was die kostet?? Hat vielleicht jemand eine rumliegen für mich??Schraubergrüße    Bernd
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: So 17. Jan 2010, 17:36
				von wagalaweia
				Hallo!Entweder sind die Anhängelasten irgendwann mal bei Ausstellung eines neuen Briefes verlorengegangen oder Du hast ein Cabrio.Das hat tatsächlich keine Anhängelasten genehmigt.Gruß Wala
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: So 17. Jan 2010, 19:49
				von Th. Dinter
				moin Bernd,Dein BMW darf 500Kg ungebremst ziehen. Das ist bei allen 02ern so. Ich weiß nicht, ob der Qek eine Bremse hat.Für den Fall dürfte Dein Auto 800Kg ziehen.Ich würde Dir, aus leidvoller Erfahrung, auf jeden Fall dringend raten, einen Getriebölkühler einzubauen! Dann darf der 2002A nämlich 1200Kg ziehen. Für längere Strecke Anhängerbetrieb ist es bei diesen Autos wichtig, daß das Kühlsystem 100%ig ist. Vorteilhaft ist ein Tropenkühler, W&N bietet momentan einen Sonderkühler zum Superpreis an.Wenn man ganz viel tun will, spendiert man dem Motor auch einen Ölkühler.Anh-Kupplungen sind eigentlich häufig in der Schweinbucht. Ich habe meine da für 60,-€ geschossen.grußthomasBeitrag geändert:17.01.10 18:47:12
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 13:42
				von Rentner
				Hallo Bernd !Besaß mal 2002 und 2002tii Touring auch als Gespann . Hatte weniger mit Temperaturproblemen zu kämpfen ,als mit der zu weichen Struktur der Karossmarie . Hintere Kotflügel bekamen in der Mitte Beulen , obwohl ich nur einen leichten Campinganhänger hatte .Mit freunlichem Gruß:Rentner
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 15:27
				von Th. Dinter
				.....nachdem Du mit Deinem R4 schon ein recht eigenartiges Auto hattest, war Dein BMW wohl auch so eine Fehlkonstruktion....Nur Dein NSU TT war wahrscheinlich stabil genug??Könnte es sein, daß Deine Autos(R4 und 2002) über den TÜV geschweißte Schrottplatzanwärter waren?Daß der BMW nicht der prädestinierte Anwärter für Riesenanhänger ist, und man damit auch tunlichst irgendwelche harten(Unfall-)Schläge auf die Ahk. vermeiden sollte, erklärt sich nach einem Blick unter das Auto von selbst.Die "dicken Backen" erklären sich viel häufiger durch marode oder schlecht reparierte Radhäuser/Feder-Dämpferaufnahmen.grußthomas( seit 1968 mit Anhängern unterwegs....)edit: die Notwendigkeit eines Getriebeölkühlers hat erst in zweiter Linie mit Überhitzungsproblemen zu tun. Mehr als 800Kg Anh.-Last werden nur mit Getr.-Ölkühler zugelassen.Nur sollte es jemanden, der sein Auto(Getriebe) liebt, nachdenklich machen, wenn das so gefordert wird....th.Beitrag geändert:18.01.10 14:28:12
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 16:27
				von two-lane
				Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 18.01.10 14:27:41edit: die Notwendigkeit eines Getriebeölkühlers hat erst in zweiter Linie mit Überhitzungsproblemen zu tun. Mehr als 800Kg Anh.-Last werden nur mit Getr.-Ölkühler zugelassen.Nur sollte es jemanden, der sein Auto(Getriebe) liebt, nachdenklich machen, wenn das so gefordert wird....th.Ich meine, da oben "Motorölkühler" gelesen zu haben.Die notwendigkeit eines "Getriebölkühlers" beim "Hängerbetrieb" sehe ich nur beim Automatikgetriebe ein.Bei einem Schaltgetriebe vermag ich keine Ursache dafür zu erkennen.UweEdit:nochmal oben gelesen, da steht ja auch AUSDRÜCKLICH Automat.Frage,Wer hat diese Forderung nach dem Getriebekühler(...nur ZULÄSSIG wenn...) aufgestellt?Wo bitte ist das auch "schriftlich" hinterlegt?Beitrag geändert:18.01.10 15:33:23
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 18:00
				von wagalaweia
				BMW.Der Hersteller ist durchaus berechtigt Anhängelasterhöhungen an bestimmte Auflagen zu knüpfen.Genauso kann er auf die Freigabe von Anhängelasten ganz verzichten.Grüße Wala
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 18:08
				von wagalaweia
				Hab da noch was gefunden:
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 21:35
				von Diddi
				Wow so viel info!!Vielen Dank dafür!Habe grade noch mal nachgeschaut und im alten Fahrzeugbrief ( der aus Pappe ) keinen Eintrag zur Anhängelast!! Und im neuen Brief den ich leider erhielt bei der jährlichen wiederzulassung vor ein paar Jahren  steht sowiswo nix! Ist auch kein Brief verloren gegangen da ich Zweitbesitzer bin - ist ein Erbstück meiner Tante Martha selig. Da mein Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 400kg hat, und ich damit auch bestimmt nicht übern Brenner nach Italia will oder so, denke ich das es mit der Temperatur keine schwierigkeiten geben wird. Thermisch ist eh alles in Ordnung denke ich.Ähh ?? Was ist die Schweinbucht  Gruß Bernd
			 
			
			
				Anhängerkupplung
				Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 22:10
				von ventilo
				früher (in den vor-EU Papieren) wurden doch nie Anhängelasten eingetragen wenn keine AHK montiert war ?!?