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Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Di 30. Sep 2008, 18:57
von 3=6
Hallo,ich hab einen kleinen, alten Einachsanhänger von ´69 und grübel grade über die Reflektoren, die derzeit durch Abwesenheit glänzen!2 rote Dreiecke hinten sind klar - aber was brauch ich an den Seiten? Ist das vom Baujahr oder nur von der Länge des Hängers abhängig?§51a STVZO lässt vermuten, dass ich einen je Seite im mittleren Drittel des Hängers benötige....stimmt das?Ab wann brauch ich mehrere?Grüße3=6
Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Di 30. Sep 2008, 20:11
von uwm121
1969er braucht die nicht.Wenn angebaut dann:Hinten einer mit max Abstand 1 m zum Fahrzeugende;die anderen jeweils max 3 m Abstand voneinander -einer davon soll im mittleren Drittel sein.Bei einem kleinen Anhänger reicht also durchaus ein Strahler im mittleren Drittel wenn dieser max 1 m vom Fahrzeugheck entfernt ist und die Entfernung zur Anhängevorrichtung kleiner 3 m ist.GrüßeBeitrag geändert:30.09.08 20:10:52
Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Di 30. Sep 2008, 22:47
von 3=6
Guten Abend,ab wann sind die Reflektoren vorgeschrieben? Ich hab nicht nur den einen Anhänger....Wo steht das eigentlich - irgendwo ist das doch unter Garantie doppelt und dreifach und gerichtssicher niedergeschrieben, oder?
Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Mi 1. Okt 2008, 08:09
von Rene E
Ich habe einen kleinen 1-Achs Anhänger von 1978.Beim letzten TÜV sagte man mir ich soll den einzelnen Reflektor in der Mitte des Aufbaus abnehmen, weil das so nicht zulässig sei (War aber Jahrelang dran, schon vom Vor-Vorbesitzer) Alternative war, entweder ganz weglassen, weil der Hänger alt genug ist, oder zwei Reflektoren jeweils an den Kanten des Kastens anbringen.
Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Mi 1. Okt 2008, 18:08
von uwm121
Vorgeschrieben ab 1.1 1981.Steht in der neuen Fassung der StVZO aber nicht mehr drin(§72 zu §51a).Grüße
Seitliche Reflektoren an Anhängern
Verfasst: Mi 1. Okt 2008, 18:39
von 3=6
danke