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Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 09:14
von Th. Dinter
Hallo,wo finde ich etwas über die Einfuhrbedingungen aus der Schweiz nach BRD. Zoll, MwSt. etc.?? Wer weiß definitiv Genaues?dankegrußthomas
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 09:29
von Hurvinek
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 11:14
von Brummi
Hallo Thomas,das liegt daran, welchen Ursprung die Ware hat. Ist sie aus sogenannten Drittländern, fällt Zoll Mwst an. Ist die Ware aus dem EG oder EFTA-Raum fällt nur Mwst an.Ist der Warenwert unter 6000 Euro genügt auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung, die der Lieferant unterschreiben muss. Der Wortlaut der Ursprungserklärungen ist genau vorgeschrieben, falls Du ihn benötigst, sag mir Bescheid. Ist der Warenwert über 6000 Euro muss zum Nachweis der Präferenz eine EUR 1 dabei, die vom Abgangszollamt abgestempelt werden muss.Viele GrüßeHarald
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 15:53
von Th. Dinter
Hallo Harald,es würde sich bei der Einfuhr um einen DB170 handeln. Muß da tatsächlich die EUR1 sein? Das weiß doch jeder, daß das eigentlich ein Reimport ist.....grußthomas
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:03
von Brummi
HAllo Thomas,da es sich um eine Einfuhr nach Deutschland handelt, könnte man mit normalem Menschenverstand so argumentieren. Aber....Zöllner.... Ich würde mal bei Deinem Heimatzollamt nachfragen, was die dazu sagen. Wenn die das ohne EUR 1 akzeptieren würden, würde ich mir an der Grenze von einem Grenzspediteur einen Versandschein (T1) ausstellen lassen und den Wagen dann unverzollt bei Deinem Heimatzollamt vorführen und dort verzollen.Andere Frage: Muss denn die Rechnung höher als 6000 Euro sein? Viele GrüßeHarald
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:29
von 1300VC
..... eine Verzollung bereits an der Grenze ist bevorzugt zu behandeln; der Zoll am Heimatort interessiert sich schon mal nämlich näher für die Einfuhr, als manchmal gut ist. Die Zöllner an der Grenze machen das täglich, die am Heimzollamt haben schon mal mehr Zeit und sind neugieriger....Nur mal so ein Tipp aus eigener, praktischer Erfahrung von 3 Importen aus CH in den letzen 9 Jahren.Eine Abwicklung durch eine Spedition an der Grenze ist ebenfalls zu bevorzugen; und die machen das EUR 1 ganz schnell fertig zur Vorlage. Somit erübrigt sich dann die Diskussion wegen T1 etc. Natürlich kostet die Einschaltung z.B. von Dachser vielleicht 50,-- EUR, aber wer da spart, soll lieber aus China importieren..... Chris.(Zöllner sind auch nur Menschen. Aber besonders argwöhnische Exemplare.....)Beitrag geändert:17.07.08 18:29:53
Einfuhr aus CH
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:31
von Th. Dinter
Hallo Harald,die Verzollerei hier vor Ort hatte ich sowieso geplant. Nur die sind da sicher auf dem Laufenden: wenn ich das mache, wäre es das Zollamt Bremen, wenn der Käufer das täte, wäre es Hamburg.....Wie hoch die Rechnung ausfällt, liegt ja auch etwas am goodwill des Verkäufers. Und das müßte dann ja auch vom dortigen Zollamt testiert werden, oder?Schaun mer mal. Ich spiele das schonmal durch, hinterher ist schlecht....dann heißt es"hättest Du ja wissen können, kümmern können....."grußthomas
Einfuhr aus CH
Verfasst: Fr 18. Jul 2008, 09:58
von Brummi
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 17.07.08 18:31:43Wie hoch die Rechnung ausfällt, liegt ja auch etwas am goodwill des Verkäufers. Und das müßte dann ja auch vom dortigen Zollamt testiert werden, oder?grußthomasHallo Thomas,einem Verkäufer ist es freigestellt, für welchen Preis er etwas verkauft. Diesen Preis braucht auch kein Zollamt zu testieren.Chris hat jedoch auch Recht, daß ein schweizer Grenzspediteur eine EUR1 ausstellen kann, wenn er vom Verkäufer eine Vollmacht dafür erhält.Viele GrüßeHarald
Einfuhr aus CH
Verfasst: Fr 18. Jul 2008, 10:09
von Robby_Ross
Ich habe erst kürzlich eine ganz interessante Beschreibung eines Porsche-Importes aus der Schweiz gelesen. Könnte ja auch hier hilfreich sein.
http://www.carpassion.com/de...0-import ... htmlSchöne Grüße,Robby
Einfuhr aus CH
Verfasst: Fr 18. Jul 2008, 11:02
von alteschätzchen
Zitat:Wie hoch die Rechnung ausfällt, liegt ja auch etwas am goodwill des Verkäufers. Und das müßte dann ja auch vom dortigen Zollamt testiert werden, oder?Bei gravierender Abweichung von Verkaufspreis und Zustand des Autos kann auch ein Zöllner unangenehm werden und eine Betrugsabsicht vermuten. Also vorsicht mit "getürkten" Verkaufspreisen.