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Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 01:03
von SEAT
Hallo,ich habe mir am Wochenende in England einen Riley Bj 1947 angeschaut. Der Wagen hat noch die originalen Rücklichter links und rechts vom Kennzeichen, plus zusätzliche Blinker unter den Stoßstangen. Die Winker sind auch noch in Betrieb.In England kann er so legal fahren, doch wie schaut es in Deutschland aus? Ich nehme mal an, dass man hierzulande Rücklichter nachrüsten muss, die näher an der Außenkante des Fahrzeugs sind? Zusätzlich dann noch eine Warnblinkanlage... und ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass man die Winker abklemmen muss?Danke für Eure Hinweise!Thomas

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 07:15
von Sierra
Hallo Thomas, gratuliere zu Deinem Schätzchen. Aus dem OTTO-Gespräch mit René weiß ich, daß Du Winker nicht mehr abklemmen mußt. Warnblinkanlage ist Pflicht. Dürfen wir noch mehr Bilder sehen?GrußMichael

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 07:52
von Mario
Hallo Thomas,bei den Winkern verhält es sich folgendermaßen:Bei Fahrzeugen vor Bj.1957 dürfen sie in "Aktion" bleiben, die Soffitte muß aber blinken.Ist das Fahrzeug zusätzlich weniger als 4m lang und überschreitet 1,50m Fahrzeugbreite nicht, dürfen sie sogar als einzige Fahrtrichtungsanzeiger eingesetzt werden. Aber auch hier: Soffitte muß blinken!Warnblinkanlage ist Pflicht, kann aber bei Erfüllung o.g. Kriterien auch nur über die Winker gesteuert sein.Bei meinem Austin verhält es sich so, daß ich sogar, da 1,50m Fahrzeugbreite nicht überschritten wird, die mittige Schluß- und Bremsleuchte als alleiniges Lichtsignal einsetzen darf (auch nur vor Bj.1957), so daß ich mir überlegt habe, die nachgerüsteten Schluß- und Bremsleuchten auf den hinteren Kotflügeln wieder rückzurüsten.Die Lichtmaschine schafft es ohnehin nicht, alle Lichtverbraucher anständig mit Strom zu versorgen.Viele Grüße,Mario

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 08:23
von Sierra
Hallo Mario, das mit der blinkenden Soffitte widerspricht dem, was René mir erzählt hat und wie er es an seinem Käfer hat. Seine Winker leuchten immer. TÜV-Auslegung? Blinken schaut natürlich viel chicer aus. GrußMichael

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 08:48
von Brummi
Also die Sofitten in dem Winker meines Büssings blinken auch nicht. Der TÜV hat es noch nie bemängelt. Allerdings habe ich zusätzlich auch noch Blinker. Die scheinen bei diesem Bj. 53 alten Fahrzeug auch schon mit dran gewesen zu sein, denn sie sind im Stromlaufplan bereits mit eingezeichnet.Zu den Rücklichtern sei zu erwähnen, daß nach unserem Zulassungsrecht das Rücklicht nur 30 cm vom Fahrzeugrand entfernt sein darf, falls mehr, muss eine Begrenzungslampe her. Ob das bei Oldtimern auch durchgezogen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.Viele GrüßeHarald

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 10:38
von Th. Dinter
Hallo,daß(bei vorhandenen Blinkern) der Winker blinken muß, ist mir auch neu....@Mario: die Engländer haben wg. der kleinen Limas oft sehr große Batterien..... Wo finde ich das mit den 1,50 Breite und einem Licht? Ich hätte nämlich auch so einen Fall....zum Zurückrüsten......grußthomas

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 10:59
von SEAT
Hallo!Danke für die Informationen. Das mit dem Winker wäre ja klasse... da der Wagen ja bereits Blinker an den 4 Fahrzeugecken hat, dürfte das orangene Dauerlicht auch OK sein. Ein Warnblinker lässt sich relativ leicht diskret nachrüsten. Bleibt die Umrüstung der Hauptscheinwerfer auf Rechtsverkehr (ebenfalls problemlos) und eben die Frage, ob die existierenden Rückleuchten mit je einem Brems- und Rückfahrlicht ausreichend sind. Zahlreiche Riley-Besitzer haben hinten Morris Minor-Scheinwerfer auf den Kotflügeln montiert, das würde ich aber ungern machen...aber vielleicht liesse sich prinzipiell eine Lichteinheit auch unter die hinteren Stoßstangen hängen, wo jetzt der Blinker ist?Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 11.06.07 07:15:09gratuliere zu Deinem Schätzchen.(...)Dürfen wir noch mehr Bilder sehen?Noch ist's zu früh zur Gratulation, denn ich habe den Wagen noch nicht gekauft. ´... er ist sehr schön und fährt einwandfrei, es gibt aber noch ein paar Punkte, die ich mir überlegen (bzw. mit einem Fachmann klären) möchte, z.B. die Spaltmaße an den Vordertüren und den Austausch des Fahrgestells und Motors bei der Restaurierung in den 80er Jahren (ist ordentlich belegt, "matching numbers" gibt es damit natürlich nicht mehr). Da der Karosserieaufbau des Riley in Gemischtbauweise recht kompliziert (und bei Arbeiten dementsprechend teuer) ist, hatte ich einen erfahrenen Riley-Restaurator aus dem Club mitgenommen, mit dem ich diese Dinge gerade noch abkläre. Wir hatten 3 Fahrzeuge angeschaut, da fielen mir etliche Fragen erst hinterher ein Ein paar Fotos wurden noch gewünscht:Gruss,Thomas

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 11:09
von Sierra
Klasse, Thomas!Und wie riecht er innen?GrußMichael

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 12:14
von SEAT
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 11.06.07 10:38:17@Mario: die Engländer haben wg. der kleinen Limas oft sehr große Batterien..... Wo finde ich das mit den 1,50 Breite und einem Licht? Ich hätte nämlich auch so einen Fall....zum Zurückrüsten......Thomas,eine verbindliche Quelle habe ich nicht vorliegen, aber im aktuellen "ADAC Oldtimer-Ratgeber" steht als Übergangsvorschrift zu § 54 StVZO, dass bei EZ vor 01.04.1957 und einer Fahrzeuglänge bis 4000mm und einer Breite bis 1600mm gelbe Pendelwinker oder Winker mit gelbem Blinklicht zulässig sind. Für Fahrzeuge über 4m (und der Riley ist rund 4.50m lang) steht leider nichts dort bezgl Winker.@Michael: Der Wagen riecht angenehm nach altem Auto.. nicht wie eine modrige Grotte.Gruß,Thomas

Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 13:43
von Mario
Hallo Thomas,SEAT-Thomas hat die Quelle bereits genannt. Ich habe mir davon eine Kopie gemacht und sie mir ins Handschuhfach gelegt, falls ich je angehalten werden sollte.Die Winker-Soffitte darf natürlich dauerhaft leuchten, wenn zusätzlich Blinker nachgerüstet sind.Viele Grüße,Mario