Wo ist der Schalter für das Rückfahrlicht beim OPEL P1

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Gerrit
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Wo ist der Schalter für das Rückfahrlicht beim OPEL P1

Beitrag von Gerrit » Mi 10. Aug 2005, 22:32

Zitat:Original erstellt von arondeman:... muss man ja nicht so beckmesserisch zu Felde ziehen.... und das aus Deiner Feder (Tastatur) !!! Den Tag streiche ich mir rot im Kalender an Viele GrüßeGerrit PS: Ein Schalter ist ein Schalter, egal wie er schaltet

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mi 10. Aug 2005, 23:12

Zitat:Original erstellt von Gerrit: ... und das aus Deiner Feder (Tastatur) !!! ....PS: Ein Schalter ist ein Schalter, egal wie er schaltet Wenn wir nicht beide wüssten, warum du so darauf herumreiten musstest , hätt' ich ja auch nix gesagt, aber so ... (Oder sollte mich die Gelassenheit des Alters erreicht haben, während sie dich wieder verlässt? )In diesem Sinne:Ein Schalter ist ein Schalter ist ein Schalter ist ein Schalter ... (und wenn's bloß ein "Winkel"blech oder so ist Bye S. PS: Falls einer einen Tachowellenschalter Typ 71/21-3 hat ...

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Do 11. Aug 2005, 00:44

Hallo Stephan,Zitat:" Oder war es nicht vielleicht so , dass das Leuchtfeld für das Rückfahrlicht vorhanden, aber, falls kein Rückfahrlichtschalter eingebaut war, ohne Funktion war. Nur so eine Vermutung ..."Ja genau so ist es! Viele Opel-Modelle (ausser P2) hatten bis Bj. 66 serienmässig blinde, in die Rückleuchten integrierte Rückfahrscheinwerfer. Bei Bedarf wurden sie mit Einsätzen nachgerüstet, nur bei L-Ausstattung serienmässig.Nebenbei: Im Jahr 1970 wurde ein Rekord-B-Fahrer zu Geldbusse verurteilt, weil seine Rückfahrscheinwerfer vermeintlich nicht funktionierten. Obwohl sein Auto mit den blinden RW-Scheinwerfern dem Auslieferungszustand entsprach, hielten die Gerichte in mehren Instanzen an dem Urteil fest.Auch heute noch haben Opel-Fahrer damit gelegentlich Probleme bei der HU.Noch etwas: Als Kind faszinierte es mich besonders, wenn manchmal bei Panorama-Opels (3-Gang) während der Fahrt beim Gangwechsel die Rückfahrscheinwerfer kurz aufblitzten.Ursache war der besagte Schalter, wenn dieser auf der Lenksäulenverkleidung leicht verrutscht war.Diesen Effekt habe ich versucht, bei meinem P1 zu rekonstruieren; nur schade, dass ich selbst (im Gegensatz zu KW) es nicht während der Fahrt beobachten kann!TschüssKlaus

KW
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Beitrag von KW » Do 11. Aug 2005, 12:40

Gerrit, jeder P1-Fahrer wird "den Winkel unten an der Lenkung" besser finden als wenn ich schreibe, "den unteren Umlenkhebel des Schaltrohres".Das find doch kein Mensch !Was die Klemme angeht, tut die es nun seid ber 13.000km bei mir problemlos...Um der nächsten Frage vorwegzugreifen:Natürlich seh ich jedesmal, ob die Scheinwerfer an sind oder nicht, die rechte Rückleuchte hat bei mir im CarAVan keine Abdeckung und da leuchtetes einem entgegen.Ich kann die originale Klemme nur empfehlen.Der Techowellenschalter erfordert schließlich, dass man überhaupt erstmal rückwärts fährt und geht auch an, wenn man an der Ampel mal n bissel Rückwärts rollt, die Klemme hingegen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang.Die Info mit dem "Nur ein Rückfahrscheinwerfer rechts oder links" ist mir neu und ich nehm das mal so auf, man lernt ja nie aus.Hab ich in der Praxis aber noch nie gesehen... http://www.immodream.de/opelp1page/Kapi ... CF0427.JPG http://www.immodream.de/opelp1page/Kapi ... CF0428.JPG Ich selbst hab das ganze von vorne mit Dauerplus versehen (über Sicherung), so dass man die Rückfahrscheinwerfer immer einschalten kann, auch wenn man nur mit nem Campingstuhl dahinter sitzt.Wie man sieht, habe ich 2 Rückfahrscheinwerfer drinnen, mit jeweils 18 Watt. Wenn man nachts im regen rückwärts fährt, sieht man eh schon so gut wie nichts, da darf es dahinter wenigstens richtig Hell sein.Stoßstangen kosten schließlich auch n Vermögen.Wie ich die nachgebaut habe, kann ich auf Wunsch gerne näher erläutern...mfg, Mark[Diese Nachricht wurde von KW am 11. August 2005 editiert.]

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Do 11. Aug 2005, 17:16

.....kann man ein Schaltrohr umlenken???Ich dachte immer, man kann es nur: umbiegen, abknicken, ausleiern, ein Gewinde draufdrehen, zuschweißen......ihr könnt weitermachen!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Gerrit
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Beitrag von Gerrit » Do 11. Aug 2005, 17:30

Hallo Thomas,lange Zeit war ich der Meinung, dass die deutsche Sprache mächtig genug ist, einen Sachverhalt präzise und unmissverständlich darzustellen ...Viele GrüßeGerrit@ Stephan: Ich bewerbe mich gerade bei den »Grauen Panthern«

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 11. Aug 2005, 19:15

Oh ihr Beiden ...Altersstarrsinn oder was? Jetzt auch bei Thomas D.? Nur ja das Haar in der Suppe suchen ...Bedenklich, bedenklich ..."Umlenkhebel des Schaltrohres" - sollte man doch fast meinen, dass an irgendwo an einem Schaltrohr auch ein Umlenkhebel sitzen kann. Einfach so ... ei gugge da ...Haben sogar andere Autos ... Muss man gar nicht viel rumdeuteln. @Gerrit:"lange Zeit war ich der Meinung, dass die deutsche Sprache mächtig genug ist, einen Sachverhalt präzise und unmissverständlich darzustellen ..."DIESEN Spruch werde nun ich mir ROT in meiner Stilblütensammlung notieren - und werde immer dann daran denken müssen, wenn hier im Forum wieder mal einer (obwohl ein an Jahren gestandenes Mannsbild) offensichtlich "machtlos" in seinen Formulierungs"künsten" ist. Und besonders werde ich mich an diesem Spruch erfreuen, wenn ich (berufsbedingt) wieder mal ein Traktat eines teutschen Maschinenbauinschinörs auf den Tisch kriege, der in einem Pflichtenheft (!!!) versucht, einen technischen Sachverhalt in einer für den Auftragnehmer klaren und deutlichen Form zu beschreiben, dabei aber nur Rätselraten ob des ungelenken Gestammels hinterlässt, weil er offensichtlich mit der schriftlichen Dokumentation seines planerischen Tuns heillos überfordert ist. Wer das aus der Feder (resp. Tastatur) gestandener Inschinöre so manches Mal gesehen hat, der lächelt über KW's Stiblüten irgendwann nur noch milde.@INTEC:Klär uns doch endlich mal auf - haben deine Rückfahrscheinwerfer schon mal funktioniert (also muss ein Schalter da sein) oder bist du dem von Altopel-Klaus oben beschriebenen TÜV-Phänomen aufgesessen?Rätselnde GrüßeStephan

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Beitrag von Gerrit » Do 11. Aug 2005, 23:08

Hallo Stephan,somit sind wir uns dann einig!Gute NachtGerrit[Diese Nachricht wurde von Gerrit am 12. August 2005 editiert.]

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Beitrag von KW » So 28. Aug 2005, 21:17

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Zudem durfte nur ein RW-Scheinwerfer vorhanden sein. Der Käufer hatte lediglich die freie Wahl, ob dieser in der rechten oder der linken Rückleuchte untergebracht werden sollte.Viel spassKlausHallo.Auch wenn unseren Threadersteller das wohl nichtmehr interessiert:Ich bin der Sache mal -halbherzig- nachgegangen und es stimmt so nicht.Rückfahrscheinwerfer gabs im P1 garnicht oder links+rechts.Zumindest 1958/59Meine Preisliste weist unter Sonderausstattungsschlüsselnummer 51-1 ausdrücklich "2 Lampenhalter (Rückfahrscheinwerfer) Z-687 aus, die gegen 25 Mark Aufpreis geordert werden konnten.Zum nachgucken gibts die Preisliste unter Literatur auf www.Opel-P1.de mfg, Mark

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Beitrag von uwm121 » So 28. Aug 2005, 23:43

Laut StVzo von 1958 : Ein Rückfahrscheinwerfer zulässig,der nur bei eingelegtem Rückwärtsgang funktionieren darf.Dies wurde wahrscheinlich am 1.7.61 geändert-2 Rückfahrscheinwerfer zulässig aber nur bei Rückwärtsgang eingelegt und mit Zündung bzw "Schalterschlüssel nicht abgezogen".Auch Mercedes hatte damals nur eine Leuchte angeschlossen.Grüße

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