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HY Citroen ASU
Verfasst: Sa 21. Aug 2004, 00:25
von er ka
Hallo erstmal,Stichtag ist der 01.07.1969, alles danach muss bis auf ganz wenige Ausnahmen zur ASU.Ich fahre(ohne Plakette vorne)freundlich grüssender ka
HY Citroen ASU
Verfasst: Sa 21. Aug 2004, 08:36
von ellabohna
Möchte meinen HY TÜV geben, aber daten für die ASU habe ich nicht da im Brief aus Frankreich keine angaben gemacht wurden, nun brauche ich Hilfe da der TÜV keine daten hat und mir somit keinen TÜV gibt.Das Baujahr oder erstzulassung ist 1980[Diese Nachricht wurde von ellabohna am 21. August 2004 editiert.]
HY Citroen ASU
Verfasst: Sa 21. Aug 2004, 11:01
von Willi
Hallo,ein HY ist doch vor 1970 ? Damit brauchst Du keine ASU.Gruß Willi
HY Citroen ASU
Verfasst: Sa 21. Aug 2004, 13:11
von fliermann
Hallo,Aber, ob die höflich und klar formulierte bitte von "ellabohna" zu Erfolg führt, bezweifel´ ich.GrußFRANK[Diese Nachricht wurde von fliermann am 21. August 2004 editiert.]
HY Citroen ASU
Verfasst: So 22. Aug 2004, 00:43
von Nachtschwärmer
Hallo Stefan,stimmt schon, jedoch ging man bei Einführung dieser allgemeinen Grenze (ich wußte nicht mehr, ob 3,5 oder 4,5 Vol-%) davon aus, daß diese bei intakter Technik von allen Fahrzeugen eingehalten werden kann und muß. Der HY wurde m.W. nie offiziell von Citroen in Deutschland angeboten und hat keine ABE. Wenn somit die Prüfstelle keine spezifischen Werte für diesen Fahrzeugtyp hat, dann können eben nur die allgemeinen Vorschriften angewendet werden - auch hinsichtlich der Schadstoffgrenze - und wenn diese eingehalten ist, gibt's die Plakette. Wenn dem nicht so wäre, könnte man hier so manchen nach dem 01.07.1969 gebauten Exoten, wie z.B. Bristol, Reliant, Mini-PickUp oder eben Citroen HY (alle ohne ABE) gar nicht per Einzelbetriebserlaubnis zulassen. Und das kann wohl nicht sein, wie man am Vorhandensein solcher Fahrzeuge sieht. Gruß Joachim
HY Citroen ASU
Verfasst: So 22. Aug 2004, 12:37
von Nachtschwärmer
Hallo ellabohna, wenn der TÜV keine Unterlagen hat, ist es dessen Problem. Dann gilt m.E. die allgemeine Grenze, wie z.B. bei Vorkriegsoldtimern. Nun weiß ich allerdings nicht, wo die liegt. Ich glaube, 3,5 oder 4,5%. Das allerdings müßte der TÜV wissen. Such Dir ne andere Prüfstelle. Bei meinem Lloyd von 1953 (über 45 Jahre stillgelegt) haben sie gar nicht erst gemessen. So geht das auch!Gruß Joachim
HY Citroen ASU
Verfasst: So 22. Aug 2004, 12:55
von radu
Hallo Joachim,was sollen die da auch messen? Eine Verordnung über den Schadstoffausstoß kam erst 1968, diese besagte einen bestimmten CO-Gehalt im Abgas (3,5 Vol-% im Leerlauf). Am 1.7.69 trat diese in Kraft. Und bei Vorkriegsoldtimern macht es keinerlei Sinn, irgendwelche "Werte" zu messen, die Motoren von damals waren ja nicht auf "Schadstoffarmut" getrimmt.Verbessert mich, falls nötig.GrußStefan[Diese Nachricht wurde von radu am 22. August 2004 editiert.]
HY Citroen ASU
Verfasst: So 22. Aug 2004, 13:26
von hallo-stege
Hallo ellabohna,wenn der TÜV keine ASU Daten hat, dann laß die ASU doch einfach bei Citroen oder in einer Fachwerkstatt machen, die sollten damit nicht wirklich Probleme haben. An sonsten gelten die gesetzlichen Grenzwerte ...Viele Grüße von Frank---------------
www.kreidler-museum.de