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Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 16:35
von Knutschkugel
Moin Moin allerseitsHabe gerade ein Fz. für einen Registerkameraden besichtigt und dafür gut 35 km gefahren und zweieinhalb Stunden Zeit vertrödelt. Die Zeit am PC für das Komprimieren und Versenden der Fotos (mit analogem Modem...) will ich nicht mitrechnen.Der ‚Auftraggeber’ will mir selbstverständlich meinen Aufwand ersetzen, immerhin hat er 500km Anreise gespart, stellt sich nur die Frage, wie bewertet man den Aufwand angemessen und kommt zu einem Betrag, der für beide Parteien ok ist?Einerseits möchte ich nicht raffgierig erscheinen, andererseits möchte ich es aber auch nicht kostenlos machen, zumal mir der Kollege nicht einmal persönlich bekannt ist.Hatte schon mal jemand so ein Problem und kann vielleicht eine Lösung vorschlagen? Ratlose Grüße, Detlef
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 17:27
von NattyDread
Hi,also ich hab so was schon ein paar mal gemacht. Hab dafür immer drei Runden beim nächsten Treffen verlangt. Wenn derjenige partout was bezahlen wollte, war es dann ein Zehner.Allerdings muss ich zugeben, das es erst einmal zu einer Begegnung auf einem Treffen kam, der Kollege dann aber von sich aus auch noch die Aufwandsentschädigung locker machte, die wir natürlich sofort in die nächste Runde investiert haben Ist wohl immer davon abhängig, wie gutmütig und 'nett' man selbst ist und ob es einem was ausmacht, Zeit zu vertrödeln für etwas, wo von man meist sehr wenig hat.Mir persönlich ist das halt wurscht, muss aber jeder für sich entscheiden.Grüsse Natty
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 17:32
von Karl Eder
Hallo Detlef,da sind einige Aspekte zu betrachten:sobald Du Geld nimmst hast Du auch eine gewisse Haftung (für das was Du dem Kollegen über das Fahrzeug berichtet hast).Alles was über "amtliche" Sätze (km-Geld, Diäten) hinausgeht kann zu einer Steuerpflicht führen.Als Stundensatz angemessen für so einen Freundschaftsdienst ist aber durchaus - je nach erforderlicher Qualifikation für die Tätigkeit - so eine Größenordnung von 15,- bis 30,- Euro (wenn es sich nicht um einen hochpreisigen Exoten handelt). Wenn ich das richtig verstehe, sind die 500 km EINE Wegstrecke, d.h. Dein Kollege hat sich unter Umständen 1000 km erspart = 100,- Euro Spritkosten = ein fairer Kostenersatz für 4 Stunden (alles zusammen) Deiner Zeit.
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 17:33
von Gernot Witzel
Hallo,also Knutschkugel und auch noch Detlev ! ?Wenn ich für alles was ich so schon für Bekannte u. Unbekannte erledigt habe und immer dafür KASSIERT hätte wäre ich heute Reich.Grüsse von Gernot
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 17:35
von Mario
Hallo Detlef,ich habe bislang bei Gefälligkeiten, zwar immer sehr zur Verwunderung des Gegenübers, nichts genommen. Das kann aber auch damit zusammenhängen, daß mir der Betreffende immer recht sympathisch war. Auch wenn ich ihn nur über das Internet gekannt habe. Irgendwie haben mir die "Aufträge" selbst immer sehr viel Spaß gemacht ausserdem lebe ich nach dem Grundsatz "man sieht sich immer zweimal im Leben". Irgendwann kann dann derjenige was für mich tun.Wie Natty schon sagte, das muß jeder für sich entscheiden.Wenn es Dir nicht zu wenig ist, verlange ihm beim nächsten Registertreffen ein oder zwei Bier ab.Viele Grüße,MarioP.S.: Bevor mir Stephan zuvorkommt, möchte ich noch sagen, daß jeder die Grenze für sich selber ziehen muß, wenn aus Gefälligkeiten Arbeiten werden die man für jemanden macht, der nur selbst zu faul ist diese auszuführen, bzw.wenn man sich ausgenutzt vorkommt. Dieses Empfinden hatte ich zum Glück bislang nicht.[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 11. Mai 2004 editiert.]
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 18:58
von Knutschkugel
Moin MoinSo schnell so viele Antworten, vielen Dank! Zitat:Original erstellt von Karl Eder:sobald Du Geld nimmst hast Du auch eine gewisse Haftung......kann zu einer Steuerpflicht führen.Ooops, da sind wir schon fast bei Schwarzarbeit??? Aber seit wann wird für Schwarzarbeit gehaftet? An einen Stundenlohn in dem Sinne dachte ich eigentlich auch nicht, vielmehr an ein, sagen wir mal ‚großzügiges’ Spritgeld. (?)Im Bekanntenkreis würde ich eigentlich auch kein Geld verlangen, aber bei jemandem, den man noch nicht einmal kennt und der auch nicht zum nächsten Treffen kommt? Die elegante Lösung mit der Runde Bier kommt also nicht in Frage. Grüße, DetlefPS:Es war keineswegs ein ‚hochpreisiger Exot’, sondern ein 64er Eriba Wohnwagen in halbwegs leidlichem Originalzustand, also eine gesunde Restaurationsbasis.PS2:Der Kollege wohnt 500 km entfernt, hat also 1000 km gespart.
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 19:40
von arondeman
Zitat:Original erstellt von osbourne68:P.S.: Bevor mir Stephan zuvorkommt, möchte ich noch sagen, daß jeder die Grenze für sich selber ziehen muß, wenn aus Gefälligkeiten Arbeiten werden die man für jemanden macht, der nur selbst zu faul ist diese auszuführen, bzw.wenn man sich ausgenutzt vorkommt ... Ich habe doch gar nix gesagt ... (und noch nicht mal gedacht...) Aber ich weiß natürlich, worauf Du anspielst, Mario (und ich bin bei diesem Thema aufgrund zeitweiser Gutmütigkeit schon ein etwas gebranntes Kind). Grundsätzlich halte ich es aber immer noch so: Wenn es jemand ist, bei dem ich berechtigte Hoffnung (Hoffnung, nicht mal Gewissheit) habe, dass er auch mal was für die "Gemeinschaft" (Club, Register, usw., also nicht unbedingt für mich) beisteuert, dann lasse ich mir allenfalls die Spritkosten zahlen, den Zeitaufwand gibt's geschenkt.Ist es jemand, bei dem man WEISS, dass er für einen im umgekehrten Fall gleiche Hilfsdienste leisten würde oder anderen (nicht unbedingt mir) auch schon geholfen hat, dann ist die Gefälligkeit komplett umsonst (speziell, wenn man auch nur die vage Vermutung hat, dass man ihn nach dem Motto "Man sieht sich immer zweimal im Leben!" wirklich mal brauchen könnte).Obendrein gibt's ja noch die Möglichkeit, das durch entsprechende Gefälligkeiten ganz anderer Art "bargeldlos" zu verrichten: "Ich schau für Dich den Wagen an und Du legst bei Deinem Verchromer für mich ein gutes Wort ein" oder so ähnlich.Und bei allen anderen - muss jeder selbst wissen (Lehrgeld und Enttäuschungen inbegriffen, aber das gehört halt zum Leben).Das mit der Haftung für das eigene Urteil einer solchen Fahrzeugbesichtigung, nur weil man sich z.B. seine Auslagen ersetzen lässt, halte ich aber für einigermaßen hanebüchen.Aber wer's ganz sicher haben will, spreche den Punkt mit dem Bittsteller halt VOR der Leistung an.Soviel dazu.ByeStephan
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 21:53
von Mario
Hallo Stephan,ich wollte Dich damit keinesfalls brüskieren, sondern nur rudimentär die andere Seite der Medaille aufzeigen, von der ich ganz genau (durch unsere zahlreichen Gespräche) wußte, daß sie desöfteren auf Dich zutraf.Wie sagt man neudeutsch: no offence Viele Grüße,Mario
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Di 11. Mai 2004, 22:09
von arondeman
Weiß ich doch ...
Aufwandsentschädigung für Fz. Besichtigung
Verfasst: Mi 12. Mai 2004, 14:06
von Privra
Verdonner doch den Registerkollegen, per Fleurop ein paar Blumen an die beste aller Guten zu schicken oder Dir irgendein Oldtimerbuch (oder Abo für eine Oldi-Zeitung) zu vermachen. So ist es nicht umsonst, möglicherweise die Gemahlin am Abend bei guter Laune und der Kollege hat eine Chance den Aufwand ein wenig auch nach eigenem Ermessen zu bemessen.Jens