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Oldtimer-Foren •Wann erster Führerschein in Deutschland?
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Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 00:00
von 2freede
.. ein kollege wurde vor kurzem angeblich mit der ersten schülerfrage konfrontiert, die er nicht beantworten konnte. im geschichtsunterricht (über welche epoche es auch immer gieng kam die frage auf, ab wann es denn in deutschland ein offizielles führerscheindokument gibt ... berta benz hatte ja wohl noch keines!?danke für die unterstützung!freede

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 00:20
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,genaues weiss ich momentan auch nicht, meine aber, dass die Führescheinpflicht hierzulande irgendwann kurz vor dem Ersten Weltkrieg eingeführt wurde. Mein Großvater machte seinen im Jahre 1926, und erzählte immer, daß sich die Prüfung damals kaum mit Verkehrsregeln, sondern hauptsächlich mit der Technik des Kraftwagens befasste.TschüssKlaus

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 15:46
von bob
Das ist nicht schwierig zu beantworten:Die erste Fahrerlaubnis wurde im Jahr 1888 erteilt: das Großherzoglich-Badische Bezirksamt stellte dem Automobilbauer Karl Benz eine "Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotor- wagen" aus - allerdings nur in Mannheim und Umgebung.bob

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 15:47
von Gerrit
Hallo,das genaue Datum konnte ich nicht ermitteln, aber es war zwischen 1906 und 1910."Zwischen 1906 und 1910 wurde der Automobilverkehr in Deutschland weitgehend vereinheitlicht, verregelt und verrechtlicht. Trotz aller Protestversammlungen, Brandartikel und Petitionen erließ der Kaiser das erste reichseinheitliche »Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen«, gegliedert in Verkehrsvorschriften, Haftpflichtregeln und Strafvorschriften. Kurz danach trat die erste deutsche »Kfz-Zulassungsordnung« in Kraft, zugleich mit der »Anweisung über die Prüfung der Führer von Kraftfahrzeugen«." (Geschichte des Autos, Kurt Möser)"In Preussen und den meisten übrigen deutschen Staaten müssen die Automobile betriebssicher sein, Erregung übermäßigen Geräusches, Rauches und Geruchs ist unstatthaft. (...). Für den Zustand des Fahrzeugs, namentlich der Bremsen, ist der Eigentümer (oft auch der Besitzer) polizeilich verantwortlich. Der Führer muß im Besitz eines Befähigungsscheines sein (das Recht der Polizei auf Fahrscheinentziehung ist mit Erfolg angefochten worden)." (Mayers großes Konversationslexikon, sechste Auflage 1908)Hoffe es hilft weiterGerritups da war bob schneller - w.g Buchstabenverwurstelung:[Diese Nachricht wurde von 2000tilux am 10. Mai 2004 editiert.]

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 16:00
von bob
Hi GerritDas genaue Datum war 1909.In dem Jahre verabschiedeten das Parlament ein "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" - die erste Straßenverkehrsordnung Deutschlands. Die enthielt unter anderem Vorschriften für die Erteilung der Fahrerlaubnis , die dann auch schon in diesem Jahre ausgestellt wurden.Auch die Modalitäten für eine "Fahrprüfung "waren hier schon festgelegt.Gruß bob

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 16:29
von Gerrit
Hallo bob,"Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in der ersten Fassung vom 3. Mai 1909, jetzt haben wir es ganz genau, konntest Du den Gesetzestext oder die "Prüfungsfragen" finden?Viele GrüßeGerritNachtrag: Obiges Gesetz ist besser bekannt als Straßenverkehrsgesetz (StVG) und immer noch gültig.Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919; geändert durch G v. 14. 1.2004 I 74[Diese Nachricht wurde von 2000tilux am 10. Mai 2004 editiert.]

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 16:58
von bob
Hallo Gerrit,Nein leider nicht,aber man sollte dranbleiben;es ist bestimmt lustig,wenn man bedenkt,dass eben dieses Gesetz eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h festlegte....Grüßebob

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 17:43
von Eintopf
Zitat:Original erstellt von bob:(...) Gesetz eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h festlegte....Ich habe mal gelesen, daß es auch eine Vorschrift gab, daß Kraftwagen über ein von außen deutlich ablesbares Tachometer verfügen mußten. beste Grüße,Peter

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 22:27
von AAS
Hallo!Das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" vom 3.5.1909 regelt diese bis dahin unterschiedliche Verfahrensweise der Prüfung und Erteilung in Verbindung mit einer VO vom 3.2.1910.Auch der amtlich anerkannte Sachverständige und der TÜV bzw DÜV sind mit diesem Datum in Preußen als Prüfstellen benannt.Die Ausbildung selbst wird erst ab 1921 geregelt.(Fahrschule,Fahrlehrer).Vorher unterschiedliche Verfahren,meist ohne spezielle Prüfung.Grüße

Wann erster Führerschein in Deutschland?

Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 23:05
von DKW HARDY
Und irgenwann mußte da noch eine Person mit einer Warnflagge vorhergehen ,um andere vor dem Ungetüm zu warnen ? Glaub ich zu wissen ?????Hartmutnatürlich nicht aus Eigener Erfahrung [Diese Nachricht wurde von DKW HARDY am 10. Mai 2004 editiert.]