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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: So 8. Feb 2004, 23:43
von nordhorst
Moin zusammen,man sieht ja öfters Angebote von Südfrankreich-Reimporten, die noch die gelben Hauptscheinwerfer haben. In Kombination mit gewissen Wagenfarben (z.B. silber oder grau) gefällt mir das recht gut!Frage: ist im Zuge der Europäisierung eine Zulassung mit gelben Scheinwerfern auch hierzulande möglich? Anders gefragt: kann ich meinen original weißäugigen Wagen mit französischen Lampen bestücken? Die Lichtgeometrie müsste ja gleich sein, da auch Rechtsverkehr, und gelbe Nebellampen sind in D ja auch erlaubt.Danke für Eure Tipps,der nordhorst, HH[Diese Nachricht wurde von nordhorst am 08. Februar 2004 editiert.]

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 10:14
von StevieP2
ich hatte mal (vor Jahren..., in meien "wilden" Jahren") an meiner Celica gelbe H4-Einsätze drin--- wurde aber nach nicht mal einer Woche von der Polizei damit angehalten und bekam 30 Mark Bußgeld. Angeblich sind die gelben Einsätze in Deutschland nicht erlaubt.Gruß,Steffen

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 10:16
von Nobbi
Hallo nordhorst,die StVZO sagt eindeutig:§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.Nebelscheinwerfer sind dagegen in Frankreichversion erlaubt:§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...Gruesse

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 10:26
von AAS
Hallo!Es gibt H4 mit "schwachgelbem" Licht(all-weather),die zugelassen sind.Bei Biluxbirnen geht für Hauptscheinwerfer nix.Das mit dem "weiß" in der StVZO ist über die EG-Prüfzeichen auf Glühlampen nur noch relativ zu verstehen.Grüße

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 11:44
von Slarti
Moinsen!Ein Kumpel vom Kumpel hat einen 6,9er Mercedes, da der hier in Deutschland steuerlich einfach nicht finanzierbar ist, hat er in Spanien ein Gewerbe aufgemacht (wasfür eins weiss ich auch nicht, vielleicht ist es auch nur ein Gewerbeschein, aber zumindest macht er nichts in Spanien, außer vielleicht in den Urlaub fahren). Dank EU ist es möglich und Dank Spanien steuerlich günstig. Allerdings muss man wohl Einfuhrsteuern bezahlen, wenn man den Wagen "nach Spanien" bringt.Nur für gelbe Lampen in Frankreich ein Gewerbe aufzumachen ist vielleicht etwas übertrieben, aber erzählen wollte ich es trotzdem So long... ...Mario

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 11:59
von arondeman
Leute, Ihr wart wohl lange nicht mehr in Frankreich? Gelbe Hauptscheinwerfer sind auch in Frankreich schon seit einigen Jahren eine rasch aussterbende Spezies. Die rechtliche Seite kenne ich nicht genau, aber soweit ich weiß, genießen nur Altfahrzeuge (von denen aber schon SEHR viele auf weiße Scheinwerfer umgerüstet sind) eine Art befristeten Bestandsschutz. Kann man also vermutlich abhaken (auch wenn es schade ist - ich empfand gelbe Hauptscheinwerfer z.B. bei blendungsträchtigen Situationen wie Regenwetter immer als wesentlich weniger blendend als weiße Hauptscheinwerfer - von den ganz neuen Scheinwerfergenerationen mit ihrem sogar schwach bläulich oder schwach violett schimmernden grellen Licht ganz zu schweigen...).[Diese Nachricht wurde von arondeman am 09. Februar 2004 editiert.]

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 12:52
von bob
Die Logik zu dem multicoloren Lichtbogen,der einem aus den modernen Xenondingern entgegengiftet ................

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 15:50
von citroeni
..ist das denn auch bei oldtimern auf roter nummer verboten??bei uns im traction-avant-club sind einige mit gelben scheinwerfern unterwegs, aber da hats noch nie ärger gegeben...

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 15:52
von KW
Aber, helleres licht ist für den fahrer schöner.Darf ich mich mal einreihen?Ich hab an meinem P1 weiße blinkergläser, die weiß blinken.Die sind 1959 Original gewesen.Mit Prüfzeichen.Später wurden die dann auf Gelb umgerüstet.Wieso?Sind weiße noch/wieder zulässig?Mit getauchten Gelbem lampen sind die so dunkel und ich finde die weiß schick, heutige blinker sind ja auhc schon fast wieder weiß.Und, da es 6 V sind, sind meine ja eh n tick gelb.Nur, die rechtliche seite interessiert mich, auch wenn eigentlich jeder depp das teil als blinker erkennen muss.

Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2004, 18:47
von StevieP2
Zitat:Original erstellt von KW: Aber, helleres licht ist für den fahrer schöner.Darf ich mich mal einreihen?Ich hab an meinem P1 weiße blinkergläser, die weiß blinken.Die sind 1959 Original gewesen.Mit Prüfzeichen.Später wurden die dann auf Gelb umgerüstet.Wieso?Sind weiße noch/wieder zulässig?Mit getauchten Gelbem lampen sind die so dunkel und ich finde die weiß schick, heutige blinker sind ja auhc schon fast wieder weiß.Und, da es 6 V sind, sind meine ja eh n tick gelb.Nur, die rechtliche seite interessiert mich, auch wenn eigentlich jeder depp das teil als blinker erkennen muss.Ich habe bei meinem P2 auch weiße Blinkgläser (Export) montiert, war deswegen auch mal beim TÜV und habe gefragt:Antwort: bei solchen Gläsern MUSS die Birne gelb sein. Da es meines Wissens nur sehr schwer möglich ist, die Birnen in 6 Volt gelb zu bekommen, habe ich sie mit dem bekannten Tauchlack (Conrad-Elektronik) gefärbt und der TÜV fands auch gut.Steffen