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Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 6. Jul 2003, 17:16
von rpg
Hallo !Ja , der Ösi rpg nervt wieder mal Es geht um folgendes :Wenn man einen Oldtimer aus einem EU-Land nach Österreich importiert und dieses Fahrzeug steht in der Liste der historischen Fahrzeuge ist die Sachlage klar .Wie ist es jedoch wenn ich z. Bsp. einen normalen Gebrauchtwagen in Deutschland erwerbe und diesen bei uns zulassen will . Vor allem wenn der Wagen KEINEN Katalysator hat !Wie geht das und geht das überhaupt ?Auf der Webseite von oeamtc.at steht dass seitens des Generalimporteurs bestätigt werden muss , dass das Fahrzeug die z. Zt. gültigen Abgas-und Lärmwerte einhält . Was bedeutet das konkret ?Danke wieder mal Grüße
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 6. Jul 2003, 17:52
von Karl Eder
Hallo rpg!Ein Kfz, daß kein histor. Kfz ist (d.h. jünger als 25 Jahre) und nicht den aktuellen Vorschriften für Neutypisierungen entspricht (z.B. keinen Kat) ist als Gebrauchtimport in Österreich nicht zulassungsfähig. Es gibt immer wieder Ansuchen in dieser Richtung an das BMVIT, die wurden in den letzten 3 Jahren alle abgelehnt, oder mußten bestimmte Nachrüstungen vornehmen (es sind nicht nur Abgaswerte davon betroffen, sondern auch Lärmwerte, techn. Ausrüstung u.s.w.).Der Grund liegt darin, daß man verhindern will, daß "alte Kraxen" für Alltagsgebrauch importiert werden.Es herrscht auch in der österr. Oldtimerszene die überwiegende Meinung vor, daß diese Vorgangsweise richtig ist, eher gibt es sogar einige Leute die das Limit auf 30 Jahre anheben wollen.Das mit der Bestätigung des Importeurs trifft nur dann zu, wenn z.B. ein 5 Jahre altes Auto einen Kat Hat, dann bestätigt der Importeur, daß diese Ausführung den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht (oder nicht...).
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 6. Jul 2003, 17:57
von rpg
Hi !Danke für die superkompetente Antwort Okay , das bedeutet wohl ,dass man Jaguar der Serien 2 (teils) und 3 wohl nicht importieren und zulassen kann Schade !Grüße
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 6. Jul 2003, 20:55
von Willi
Hallo,Serie 2 ist teilweise schon 25Jahre oder älter, für Serie 3 gib es immerhin KAT´s zum nachrüsten (ob es sinnvoll und gut ist, ist ein anderes Thema)Gruß Willi
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: Mo 7. Jul 2003, 08:28
von Arielle
Hallo rpg!Die Informationen für den Eigenimport findest Du unter
http://www.arboe.or.at/ Gib dort unter "Suche" den Begriff Oldtimer ein und Du erhältst alle Informationen, die Du brauchst.Liebe GrüsseArielle
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: Mi 9. Jul 2003, 18:20
von rpg
Hi !Danke fuer den link ! Ist sehr uebersichtlich dargestellt , danke !Gruesse
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 13. Jul 2003, 13:39
von rpg
Hallo !Noch eine nachträgliche Frage - betreff Nova . Das was ich gelesen habe ist ziemlich widersprüchlich bzw. komme ich nicht auf einen klaren Nenner . Es steht in diversen Texten es handelt sich um eine Nova-Befreiung wenn es sich um Oldtimer/hist. wertvolle KFZ handelt . Dabei muss es sich um ein Fahrzeug handeln das also mindestens 25 Jahre alt sein muss um als Oldtimer zu gelten .Bei Novabefreiung steht aber , dass als novabefreit Fahrzeuge gelten die Oldtimer sind , aber zumindest 30 (!) Jahre alt sein müssen .Hm.....blickt da jemand durch ? Ich sehe da nicht ganz klar , wäre um Aufklärung sehr erfreut .Danke und schönen Sonntag noch Grüße
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: So 13. Jul 2003, 14:25
von Karl Eder
Hallo rpg!Das mit der NOVA ist ganz genau definiert, die NOVA-Befreiung begründet sich im EU-Zollrecht (und nicht auf dem österr. KFG), und es gilt ein Alterslimit von 30 Jahren.Du solltest auch beachten, daß die NOVA zum Zeitpunkt der Zulassung fällig wird und daher (unabhängig vom Kaufpreis) zumindest Zustand "3" lt. Interclassic von eurotax als Berechnungsbasis herangezogen wird.
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: Mo 14. Jul 2003, 07:39
von rpg
Hallo !Danke "Nova wird fällig zum Zeitpunkt der Zulassung "......hm......das versteh ich nicht so ganz . Ein Beispiel:Erwerbe ich in England ein altes Fahrzeug , z. Bsp. Bj 1972 ist es klar . Ich brauche KEINE Nova zahlen .Aber wie sieht es aus wenn ich z. Bsp. ein Fahrzeug Bj 1974 importiere , und den Wagen erstmals NICHT in Österreich zulassen will ? Wird dann die Nova nicht doch fällig ? , oder könnte ich den Wagen eben erstmals importieren , nix Nova zahlen , derweil restaurieren und ein Jahr später - wenn er dann also bereits 30 Jahre alt ist - einfach einzeltypisierend zulassen und ich erspare mir so die Nova ?Danke für Antworten auf meine wirren Fragen Grüße
Frage bzgl. österreichisches Recht bei Eigenimport
Verfasst: Mo 14. Jul 2003, 08:30
von Karl Eder
Hallo rpg!Meines Wissens gilt für die NOVA (im Gegensatz zum Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) die Erstzulassung in Österreich. Du kannst also ein 75er Baujahr jetzt einführen und bis 2005 restaurieren und dann einzelgenehmigen und anmelden.