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Ärger
Verfasst: Do 24. Apr 2003, 00:27
von Willi
Hallo Holger,Rechtlich ist das ganze ja erst mal ganz klar, da eine Vereinbarung vorliegt, an die sich beide Seiten zu halten haben. Die Werkstatt macht eine bestimmte Arbeit, Du bezahlst dafür einen bestimmten Betrag. Recht haben und Recht bekommen sind aber leider zweierlei Stiefel. Tatsächlich wirst Du auf jeden Fall erst mal bezahlen müssen, damit Du Deine Teile überhaupt bekommst.Ich persönlich würde bei Abholung (wenn die Arbeit dann wirklich gut ist) erst noch mal darauf hinweisen, daß Du schon so viel gutes von Ihm gehört und gesehen hast, und nun schon entäuscht bist, daß die Rechnung um 40% den Kostenvoranschlag übersteigt. Dies würde sich nicht mit Deinen seitherigen Erfahrungen aus dem Beklanntenkreis decken.Villeicht lenkt er darauf ein und Ihr werdet Euch einig (er). Daß er nacharbeiten muß, ist aber alleine sein Problem. Er hätte es gleich richtig machen sollen. Dafür brauchst Du nicht zu bezahlen.Wemm Du unterm Strich nicht zufrieden bist, hake es als Lehrgeld ab und gehe nächstes mal wo anders hin. Und solltest Du doch zufrieden sein, kann er mit kostenloser Werbung (Mundwerbung) von Dir rechnen. Ist ja auch was wichtiges.Gruß Willi
Ärger
Verfasst: Do 24. Apr 2003, 09:07
von Zucc
Hallo und guten Morgen,ich habe eine sehr unangenehme Sache vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.Ich habe ein paar Karosserieteile machen lassen.Das Angebot der Werkstatt war 620€ - bei Abweichung vom Preis größer als 15% erfolgt eine Benachrichtigung.Als ich die Teile abholen wollte, war ich mit der Qualität nicht zufrieden; der Meister willigte auch sofort ein, das in Ordnung zu bringen.Ganz nebenbei erwähnte er, daß es - wörtlich - "ein bischen teurer geworden ist" so 870€.Eigentlich bin ich kein Streithammel und wenn die Teile dann doch noch top werden, werde ich wohl bezahlen.Aber wie sieht die Sache eigentlich rechtlich aus?Was muß ich akzeptieren was nicht ?mfgHolger
Ärger
Verfasst: Do 24. Apr 2003, 15:05
von oldierolli
Hallo. Da wundert sich nun die Reichs-Handwerkerschaft über Auftragsprobleme?!?! Und schuldig sind die Mitarbeiter, die keine 60-Stunden-Woche und chinesische Löhne akzeptieren wollen! Ein GUTER Betrieb kann durch rationellen Arbeits/Maschineneinsatz und geringe Verwaltungskosten sowie gute Auslastung z.B. durch viele Empfehlungen auch günstige Preise anbieten. Und etwas teureres, aber QUALIFIZIERTES Personal rechnet sich deshalb letzlich besser! Aber bei diesem Betrieb scheint es sich wohl um ein WEST-Relikt mit 70er-Jahre-Mentalität oder um einen 95er OST-Neureich-Betrieb zu handeln. Diese Typen kriegt man nur knallhart mit juristischen Mitteln klein. Zuerst an die Handwerkskammer wenden, evtl. Ombudsmann zur Schlichtung. Rechtsschutzvers. ist noch besser. Und bitte HIER den Betrieb benennen mit streng sachlichen Details. Der Markt löst dann die Probleme für die Zukunft. Als Preisbeispiel: ich habe für eine 150 cm lange Blende aus POLIERTEM NIRO, 20cm breit, eine lange Seite umgekantet, die andere abgekantet, 24 EURO +MWST bezahlt. Geht also. Gruß. Rolf
Ärger
Verfasst: Do 24. Apr 2003, 15:21
von Zucc
Hallo Rolf,nun ich will den Mann ja nicht fertig machen; ich denke er hat sich nur verkalkuliert.viele GrüßeHolger