Import aus der Schweiz
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- Registriert:Do 20. Jun 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
n`abend,kann mir jemand genqaues zu den auflagen und etwaigen kosten sagen, die auf mich zukommen, wenn ich ein fahrzeug (wert um die 10.000 euro) aud der schweiz importieren will? es gibt da anscheinend einige tricks mit ursprungslandurkunde etc. (bringt aber ja nur was, wenn der wagen auch vorher schon mal in d`land zugelassen war,oder?)...für jeden tipp dankbare grüsse sendend,alex
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- Registriert:Mi 30. Jan 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Alex,bei der Einfuhr aus CH fallen im normalfall 10 % Zoll und dann 16 % USt an.Es gibt ein paar "Minderungsmöglichkeiten".Das eine ist; Sammlungsstück, dann sind es nur 7 % EUSt, das andere ist eine Ursprungserklärung oder WVB EUR.1, dann fallen nur 16 % EUSt an.Die Ursprungserklärung/EUR.1 kann der Verkäufer zusammen mit dem CH-Zoll ausstellen, wenn das Auto die entsprechenden Vorgaben erfüllt - sehr vereinfacht dargestellt: "Made in EU/EWR/Assoziierte Staaten" und mit entsprechender Dokumentation nach CH geliefert wurde.Wie sich Abgaben etc berechnen, habe ich mal auf der Seite http://petererwinfischer.bei.t-online.de/import.htm zusammengestellt, da bin ich zu faul zum nochmal tippen.Hope that helpsGrussPeter
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hey peter,bestens, super zusammenfassung auf deiner website, vielen, vielen dank!!!alex
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- Registriert:Sa 29. Mai 2004, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Die Überführung sollte ja auf eigener Achse geschehen, ich miete doch für ein fahrbereites und zulassungsfähiges Auto keinen Hänger samt Zugfahrzeug. Natürlich gehen auch deutsche Kurzzeitkennzeichen aber mit denen bestätigt mir der Schweizer Zoll logischerweise nicht die Ausfuhr und erstattet mir die MwSt. nicht.Spezielle Ausfuhrkennzeichen gibt es für diesen Zweck ja auch in Deutschland.
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Ich hänge mich mal hier mit ähnlich gelagerter Frage an. -Ich lasse mir vom Verkäufer diese ominöse EUR.1 besorgen und ausfüllen-Ich besorge mir Zollkennzeichen-Ich lasse mir beim Schweizer Zoll die Ausfuhr bestätigen und bekomme die 7% MwSt. erstattet (?)-Ich fahre über die Brücke und checke beim deutschen Zoll ein, lege meine EUR.1 auf den Tisch und zahle 16% Einfuhrsteuer auf Kaufpreis + Transportkosten (?) und erhalte dafür eine Unbedenklichkeitserklärung-Mit den schweizer Zollkennzeichen (?) geht's nach Hause-Anfrage beim KBA starten, sechs Wochen warten-Zum TÜV fahren, eine Vollabnahme machen lassen-Zur Zulassungsstelle, TÜV vorlegen, Kaufvertrag, Doppelkarte, schweizer Fahrzeugschein sowie Zoll und KBA Dokumente. Endlich deutsches Kennzeichen erhalten.Soweit so verwirrend. Was mich wirklich schafft sind diese Zollkennzeichen. Ich benötige dafür eine Kurzhaftpflichtversicherung. Wo besorge ich mir die Versicherung? Wo die Schilder?Und was ist bei der Rückerstattung der schweizer MwSt. zu beachten? Wie lange darf ich mit den Schildern hierzulande überhaupt rumfahren oder besorgt man sich bis zur regulären Zulassung deutsche Kurzzeitkennzeichen?Zu guter letzt das liebe Geld. Steuer- bzw. Zollabgabe kann ich ja grad noch selbst ausrechnen aber wie steht es mit den restlichen behördlichen Vorgängen/Stempeln?Nicht dass sich das ganze am Ende gar nicht lohnt...Hilfreiche Anmerkungen erwünscht!Dankbare Grüße,Tide
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Hallo, ich verstehe nicht, weshalb ein Fahrzeug zum Export einer Zulassung bedarf? Aus USA z.B. importiert man ja auch ohne U.S.-Zulassung. Also ich würde das Teil nach Schweizer Recht bis an deren Grenze schaffen, notfalls die paar Meter über die Grenze schieben oder auf Hänger, dann in Deutschland das Verfahren wie bei Einfuhr z.B. aus USA. Gruß. Rolf
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das beim Kauf eines gebrauchten Gegenstands bei der Ausreise aus CH die MWSt erstattet wird ist mir neu - kann doch auch nicht sein, oder?Also einfach 06er oder 04er Kennzeichen an die schweizer Karre schrauben und entweder direkt an der Grenze bzw. zu Hause verzollen.Ursprungserklärung ist m.E. dann oft entbehrlich, wenn aus den Papieren bzw. dem Typschild zweifelsfrei das Land zu erkennen ist.Ach ja: Vignette nicht vergessen!
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DAS könnte natürlich sein! Ich hatte diese Information von der ADAC Internetseite und da geht es nicht gerade explizit um den Import von Oldtimern. Wenn diese MwSt. Sache entfiele würde sich das Ganze natürlich einfacher darstellen. Nur mit dem Herkunftsnachweis scheint es ab einem gewissen Wert nicht so einfach getan. Deswegen die Bescheinigung.Danke für den Tip mit der Vignette, daran hätte ich nun wirklich nicht gedacht!Gruß,Tide
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Hallo, Zitat:Original erstellt von ventilo:das beim Kauf eines gebrauchten Gegenstands bei der Ausreise aus CH die MWSt erstattet wird ist mir neu - kann doch auch nicht sein, oder?Doch! Auch wenn hier ein nicht EU-Bürger ein Fzg. kauft, bekommt er bei der Ausfuhr die Mwst. wieder. Üblicherweise behält der Verkäufer die Mwst. als Kaution ein und wenn der Käufer dann die (von der letzten europäischen Grenze) gestempelte AE (Ausfuhrerklärung) dem Verkäufer wieder vorlegt, erhält er die Mwst. zurück.Vorraussetzung ist natürlich, daß es sich um ein Fzg. mit ausweisbarer Mwst. handelt.Darum sind die Ausländer ja scharf auf Fzg. mit ausweisbarer Mwst..GrußFrank