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Wo muß ein Rückfahrscheinwerfer sitzen??
Verfasst: Do 23. Jan 2003, 21:37
von T1
Wo muß ein Rückfahrscheinwerfer sitzen???Bei meinem Bulli ist mal ein HASSLICHER Rückfahrscheinwerfer angeschraubt worden, das muß so Ende der 60er geschehen sein.Diesen will ich durch einen Original VW Scheinwerfer ersetzen.Nun habe ich einen bekommen der genau in die alte Bremmslicht Öffnung in der Fahrzeugmitte past ( Bremslichter wurden nach Außen gelegt)darf ich denn Scheinwerfer da montieren???Danke für eure Antworten
Wo muß ein Rückfahrscheinwerfer sitzen??
Verfasst: Do 23. Jan 2003, 21:46
von citroeni
........also ein rückfahrscheinwerfer sollte grundsätzlich hinten sitzen........aber mal ernst, ich denke schon, dass er da sein darf, bei der ente konnte man die auch anschrauben wo man wollte. manche haben sie über, manche unter der stoßstange......mal links mal rechts.......sollt kein problem sein........christopher
Wo muß ein Rückfahrscheinwerfer sitzen??
Verfasst: Fr 24. Jan 2003, 08:49
von DEUVET
Da darf er auf jeden Fall sitzen. Er darf nur nicht blenden und darf - wenn mein Gedächtnis mich nicht trügt - nur maximal 10 Meter nach hinten leuchten (das müsste ich noch mal nachlesen). Mit besten GrüßenMartin
Wo muß ein Rückfahrscheinwerfer sitzen??
Verfasst: Fr 24. Jan 2003, 20:19
von Wartburg
Hi @ allsoweit ich weis, muss der Rückfahrscheinwerfer (natürlich) hinten montiert sein. Er darf max 10m weit leuchten, nicht blenden und er darf nicht die Bodenfreiheit beeinträchtigen. Ob links oder rechts ist egal. Vergleiche mal Japaner mit europäischen Autos.Grüße und DAnk euer Wartburg