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Mieterrechte Tiefgaragenplatz

Verfasst: Fr 29. Nov 2002, 19:28
von p142
hallo zusammen,ich habe vor einigen tagen festgestellt, daß ich für meinen tg-stellplatz bisher seit mietbeginn 15.08. nur einmal eine erste teilmiete bezahlt habe und neben dem unterschriebenen mietvertrag noch eine unterschriebene einzugsermächtigung an den hausverwalter geschickt habe. seitdem wurde aber kein cent von meinem konto abgebucht und ich habe auch nix vom vermieter gehört! meine frage: wenn ich jetzt kündige, ist dann der vermieter 100% befugt, den noch ausstehenden betrag von bisher 4 monaten von meinem konto einzuziehen? auf der ermächtigung stand ja drauf monatlich 46 € werden eingezogen.?danke für jede antwort und nen netten feierabendgruß,alex

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Verfasst: Fr 29. Nov 2002, 20:07
von Tripower
Wenn Du die Einzugsermächtigung widerrufst, kann der Vermieter natürlich nichts mehr von Deinem Konto abbuchen. Der Zahlungsanspruch ansich bleibt indes grundsätzlich bestehen, da hier Verjährung erst nach 2 Jahren eintritt.Theoretisch könnte man dem Vermieter aufgrund seines Verhaltens einen stillschweigenden Verzicht auf den Mietzins unterstellen, aber ob Du davon einen Richter überzeugen kannst, halte ich für eher unwahrscheinlich. Dafür ist der Zeitraum zu kurz.GrußTripower

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Verfasst: Fr 29. Nov 2002, 23:02
von Mario
hallo alex,ich kann zwei ähnliche fälle beisteuern, die aber mit autos nix zu tun haben.a.) meine frau hat sich zum italienischkurs der vhw eingeschrieben. diese haben aber niemals den kursbeitrag von ihr eingefordert, worauf sie sich dachte, "na ja, machste gleich den aufbaukurs gleich mit, kost´ wohl nix "irgendwann mitten im aufbaukurs fiel diese unregelmäßigkeit auf und sie mußte den ganzen betrag auf einmal nachbezahlen, da wie gerrit schon meinte, eine verjährung noch nicht eingetreten war.b.) mein vater mußte an die gemeinde geld zurückzahlen. diese vergaßen jedoch die raten in unregelmäßigen abständen abzubuchen, wobei auch hier mein dad nachdem das aufgefallen war, die "vergessenen" raten nachbezahlen mußte.ich denke, das verhalten deines vermieters verhilft dir nur zu kurzfristiger liquidität, doch der batzen wird mit sicherheit auf dich zukommen. je länger du wartest, desto höher wird der gesamtbetrag sein, den du auf einmal zurückbezahlen mußt.viele grüße,mario

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Verfasst: Sa 30. Nov 2002, 03:08
von DIE AUTOPENSION
Hallo Alex,wir kennen uns ja persönlich, deshalb von mir auch noch ein paar Anmerkungen...Ich bin der Meinung, daß ein Vertrag, der gegenseitige Verpflichtungen feststellt, in jedem Falle bindend ist, denn Du hast ja die Leistung in Anspruch genommen und deshalb auch Deinen Teil der Vereinbarung zu leisten. Diese Verpflichtung kannst Du nicht auf den Vertragspartner abwälzen, indem Du eine Abbuchungsermächtigung erteilst, denn es könnte ja auch kein Geld auf Deinem Konto sein... in diesem wie auch Deinem tatsächlichen Fall darf man niemals annehmen, daß der Partner auf das Geld verzichtet/ verzichten will, denn das Leben ist ja bekanntlich bunt und unkalkulierbar, sprich', es können sonstwelche Gründe vorliegen, die die automatische Abbuchung verhindert haben. Wäre es nicht auch denkbar, daß der Mietvertrag mit der Ermächtigung auf dem Postwege verschütt gegangen ist, so daß vielleicht gar kein formeller Vertrag besteht? Ich würde dies an Deiner Stelle dringend abklären, denn Verträge enthalten in den meisten Fällen Pflichten und Rechte für beide Seiten, dies kann auch bedeuten, daß der gegenwärtige Status zu Deinem Nachteil ist...Komm' doch lieber zu uns, denn wir achten schon darauf, daß unsere Kunden bezahlen....Herzliche GrüßeMichael

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Verfasst: Sa 30. Nov 2002, 11:44
von Vette58
Zitat:Komm' doch lieber zu uns, denn wir achten schon darauf, daß unsere Kunden bezahlen....Der ist guuut Gruß Uli

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Verfasst: Sa 30. Nov 2002, 22:40
von Willi
Hallo Alex,passiert mir öfters im Geschäft. Ich sehe das immer als zinslosen Kredit. Bei der Summe lohnt es zwar nicht, so etwas kommt bei mir immer auf das Tagegeldkonto mit guten Zinsen.Gruß Willi