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Strassenverkehrsamt Bochum

Verfasst: Di 20. Nov 2001, 01:19
von DEUVET
Leider hat der Beamte völlig Recht. Genau so, wie er beschreiben hat, geht es. Einen Brief gibt es nur über den §21 und die anschließende Zulassung. Blankobriefe (nur mit den vom TÜV eingetragenen Fahrzeugdaten) gibt es schon lange nicht mehr.Und Du hast noch Glück: Eigentlich muß er dazu noch einen lückelosen Besitznachweis verlangen!Nun stehst Du etwas peinlich da und hast Dich vermutlich auch noch schlecht benommen, so wie Du schriebst.Also bessere Dich! Die Methode mit der roten Nummer funktioniert natürlich auch, wenn der neue Besitzer mitspielt - denn der Brauch ja zum Import auch Fahrzeugpapiere!Viel GlückMartin

Strassenverkehrsamt Bochum

Verfasst: Di 20. Nov 2001, 01:21
von Nobbi
Hallo Christoph,eine Idee waere vielleicht, auf die Zulassungsstelle zu gehen und an Eides statt zu erklaeren, dass der Brief verloren ging (stimmt ja wohl auch). Da nun zu jedem Kfz ein Fahrzeugbrief gehoert, muesste man doch einen neuen ausstellen, auch ohne Haltereintrag (man liest doch auch immer wieder von "Blanko-Brief" bei frisch importierten Klassikern, die in Dtl. noch nicht zugelassen wurden. Da scheint's also zu gehen...) Vermutlich brauchst Du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA aus Flensburg, dass keine Diebstahlsanzeige vorliegt o.ae. Braucht denn der Kaeufer unbedingt einen Brief, den er eh nur wieder abliefern muss?Ich habe mal einen MB 280S nach Holland verkauft. Da gab's auch keinen Brief, weil der Wagen zuvor in Luxembourg registriert war, und die dortige carte grise bei der Abmeldung abgegeben werden muss. Ich habe dem Kaeufer Kopien der carte grise sowie des noch aelteren deutschen Kfz-Briefs mitgegeben, und er hat den Wagen zugelassen. Ich weiss nicht, wie die Schweden da verfahren, aber evtl. braucht man den Brief gar nicht.Viel Glueck!

Strassenverkehrsamt Bochum

Verfasst: Di 20. Nov 2001, 12:45
von Gordini
Hallo, habe folgendes Problem. Vor ca. 4 Jahren kaufte ich mir ein Fahrzeug (BMW M5 E28) ohne Brief. Zum dem Zeitpunkt war das Fahrzeug 5 Jahre abgemeldet also neue Reifen drauf und ab zum TÜV zwecks § 21. Keine Mängel. 07 beantragt mit KBA und der BMW-Motorsport GmbH telefoniert, Nachweise über die Seltenheit des Fahrzeugs vorgelegt und die 07-Kennzeichen bekommen. So weit so gut!Jetzt möchte ich das Fahrzeug verkaufen und zwar an einen schwedischen Interessenten. Heute um 8 Uhr in Bochum beim Strassenverkehrsamt: Guten tag. Taaach! antwortet der frustrierte Beamter. Ich bat Ihn um die Ausstellung eines KFZ-Briefs weil ich das Fahrzeug verkaufen möchte. Nein es geht nicht, lautet die Antwort. Er möchte, daß ich eine Abnahme nach §21 mache, eine Doppelkarte vorlege, das Fahrzeug normal Zulasse und erst dann meinen KFZ-Brief asgehändigt bekomme. Sofort danach das Fahrzeug abmelden, den KFZ-Breief entwerten lassen und die Ausfuhrkennzeichen Besorgen. Nach dem ich mit dem Beamten nicht weiter kam, ging ich sofort zum "Häuptling"(so führte er sich auf) des Strassenverkehrsamtes, der überhaupt nicht peilte wo das Problem liegt und überließ die Entscheidung sinen (Indianern), die machten die Tür auf und Schmießen mich ohne mir meine Fragen zu beantworten mit einem unfreunlichen Wiederseeeeeh'n raus. Ich erwiderte mit einem freundlichen "Beamten-Arschloch" und ging um meine Emotionen zu verarbeiten ins Freie.Meine Frage: wie komme ich an den KFZ-Brief, der nun mal zu Auto gehört ?????? Ich will das Auto nicht zulassen und wieder abmelden wenn ich doch mit der 07 Nummer nach Kiel fahren kann, dort geht das Auto auf die Fähre, ich schraube die 07-er ab und fahr' mit dem Zug nach Bochum. Einfach oder?! Was kann ich tun? HILFE! der Käufer wartet.Tschüß Christoph[Diese Nachricht wurde von Gordini am 20. November 2001 editiert.]