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Richtlinie für "Bewegungsfahrten"?
Verfasst: Di 7. Aug 2001, 17:17
von markk
Da mein LKW für die meisten Alltagsfahrten ein wenig zu unhandlich ist, versuche ich relativ regelmässig mal eine sog. "Bewegungsfahrt" mit ihm zu machen.Ich glaube der Begriff kommt von der Bundeswehr, oder?Gibt es vom Bund oder auch generell Richtlinien nach wieviel Tagen Stillstand ein Fahrzeug wieder bewegt werden sollte damit es zu keinen Standschäden bekommt ?Wie macht Ihr persönlich das ?Es geht mir auch drum abzuschätzen, ob es sich lohnt das Fahrzeug ausnahmsweise diesen Winter mal abzumelden - oder habe ich nachher nur höhere Rep-Kosten als die eingesparte Versicherung/Steuer?Markus
Richtlinie für "Bewegungsfahrten"?
Verfasst: Di 7. Aug 2001, 21:42
von Old Cadillac
Hi Markus.Also wenn ich länger nicht fahren kann ( 1 Monat) aufgrund des Wetters, trete ich zumindest einmal in der Woche ein paar Mal auf die Bremse und aufs Kupplungspedal (soweit vorhanden). Weiterhin schiebe ich den Wagen dann mal etwas vor um nicht mit den Reifen auf der selben Stelle zu stehen. Die pumpe ich übrigens besonders hart auf um Standplatten zu vermeiden. Zum Fahren natürlich wieder normaler Druck.Ansonsten versuche ich möglchst alle 14 Tage die Wagen zu fahren. Dann aber so, das der Motor und die Auspuffanlage richtig warm war.Wir haben schon so viele Bremsen repariert, weil die Fahrzeuge zu wenig bewegt wurden... Verstopfte Vergaserdüsen und festhängende Ventile gehörten auch schon zur Folge. Das geht auch ins Geld, wenn man Bremszylinder überholen/tauschen muß. Thomas