Gelbes Scheinwerferlicht
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Hallo,kennt jemand die Gesetzeslage was gelbe Scheinwerferbirnen betrifft. Ich würde gerne meine Beleuchtung "französisch" machen, aber hab keine Infos. Ferner bin ich auf der Suche nach 6V, 55 Watt-H3-Birnen in gelb. Kennt jemand ne Bezugsquelle?GrüßeFlatty
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Gelbes Scheinwerferlicht
Die gelben Scheinwerferbirnen sind leider verboten. (Ich meine inzwischen sogar in Frankreich)In der Praxis hat es bisher aber wohl selten Ärger gegeben.Bei OTTO waren auch einige französische Autos mit gelben Scheinwerfern.Ich glaube nicht daß sich ein Polizist die Mühe macht einem Traction Avant einen Strafzettel zu schreiben, außer wenn seine Laune so schlecht ist, daß man einen Slow-Blues in A daraus machen könnte.Bei Haftungsrechtlichen Fragen könnte es schon anders aussehen, wenn der Gegner partout ein Haar in der Suppe sucht um nicht zahlen zu müssen oder mehr zu kriegen.Zum TÜV würde ich auch nicht damit.
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Gelbes Scheinwerferlicht
Halo!das Thema hatten wir schon öfters. Sie sind in ganz Europa verboten.Aber bei Oldtimern wird schon mal ein Auge zugedrückt (außer beim TÜV!). Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Ich habe auch schon mal 10,- Euro bezahlt. Mehr kann aber eigentlich nicht passieren, wenn du keinen Unfall hast, bei dem die Beleuchtung von Bedeutung ist.Halogenlampen gibt es grundsätzlich nicht in gelb, weder H1, H3 oder gar H4. In Frankreich wurden entweder Scheinwerfer mit gelber Streuscheibe verwendet oder vor die Lampen wurden gelbe Glaskolben in speziellen Fassungen gesetzt.GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von ID19 am 07. Juni 2005 editiert.]
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Gelbes Scheinwerferlicht
Doch es gibt gelbe H-Birnen. Mein Benz hat getrennte Leuchten für Abblend- und Fernlicht, und bei letzterem stecken gelbe Philips drin. Selber reingesteckt, nix Glas oder Reflektor.Blöderweise kann ich mir das mit den Sockeln nicht merken - H1?Die Philips sind aber superselten zu kriegen, in HH nur bei einem Händler für franz. Autos, ganz im Osten irgendwo ...Und ich glaube, NARVA hatte auch welche im Angebot.Gruß MP
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Gelbes Scheinwerferlicht
Ich hatte im Renault 6 auch welche.Beim Tüv haben sie mir nahe gelegt sie zu wechseln.Es ist auf jeden Fall verboten.GrußR6 Biene
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Gelbes Scheinwerferlicht
Für Deutschland sagt die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO (siehe z.B. www.stvzo.de) ganz klar: § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden. § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein (...)Und gemäß den §§ 14 ff. des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) scheint auch dort heute nur noch weisses Scheinwerferlicht erlaubt zu sein. [Diese Nachricht wurde von Thomas404 am 16. Juni 2005 editiert.]