Erdgas Umrüstung

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mkiii
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Erdgas Umrüstung

Beitrag von mkiii » Fr 19. Jul 2002, 21:50

Wenn mein Benziner irgendwo wegen eines technischen defekts abfackelt wird der Schaden der an anderen sachen entsteht von meiner KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt.Wenn ich aber in eine Halle reinfahre die wegen Brandgefahr für Motorbetriebene Fahrzeuge gesperrt ist wird das wohl an mir hängenbleiben, und genauso ist es mit Parkhäusern die für usw...Aber wenn Irgendwo im Netz steht:Zitat: "Übrigens: Dass man mit einem Autogas-PKW nicht in Tiefgaragen fahren darf, gehört ins Reich der Märchen !"dann gelten wohl die Verbotsschilder vor Tiefgaragen nichts??NorbertPS geregelt wird dies von der... klar dochGaragenverordnung und die ist je nach Bundesland verschieden: Quelle: www.cargas.de Bundesland Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot Baden-Würtemberg GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot Bayern GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot Berlin GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen Brandenburg BbGSTV vom 12.10.94:- § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder) Bremen BremGaVO vom 12.10.94:- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen Hamburg GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot Hessen GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot Mecklemburg-Vorpommern GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot Niedersachsen GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot Nordrhein-Westfalen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot Rheinland-Pfalz GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot Saarland GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen Sachsen SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot Sachsen-Anhalt GarAnordnung: kein Abstellverbot Schleswig-Holstein GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot Thüringen ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot Norbert[Diese Nachricht wurde von mkiii am 19. Juli 2002 editiert.]
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

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