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Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 19:01
von amamar
War gerade bei der Einzelabnahme. So ein Sch...Der Mensch will meine komplette Lichtanlage umgemodelt haben.Ne Warnblinkanlage hab ich ja, wie ihr wisst nachgerüstet.Was dem TÜVler aber anders haben möchte ist folgendes:Meine Blinker leuchten weiß und sind gleichzeitig Standlicht. Die Blinker will er orange haben. Das Standlicht soll ich in die Scheinwerfer legen, also dort ein Loch bohren und ein Nachrüststandlich (???Häää???) reinbauen. Einfach orange Birnen in die Blinker geht nicht, sonst leuchtet er bei Licht ja orange (siehe Bild)Und jetzt kommt der Hammer:ihm passen außerdem die Rückstrahler unter den Rückleuchten nicht, die seien nicht zulässig.Ich bin schon mal B16 gefahren, da war das (sowohl weiße Blinker, Standlich und Rückstrahler)nie ein Problem!Was tun? Frag ich mich, mit Null Lust alles umzubauen.
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 19:30
von dansjoe
HejWeisse Blinker und Standlicht geht nicht, also umbauen auf neue Blinker oder neue Reflektoren mit Standlicht kaufen was nicht die Welt kostet und meistens auch besseres Licht bringt wie die alten Scheinwerfer. Die Reflektoren hinten müssen passen, es gibt keine anderen.Viele grüße aus Schweden, wo manches einfacher ist.Joachim
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 19:39
von amamar
Hi,das Problem ist aber, dass die B16 Blinker kleiner sind, die B18 dürften nicht passen, fürchte ich! Oder irre ich mich da?Außerdem fahr ich ja mit 6V! Bin ich recht Informiert, dass die B18 mit H4 fahren, und das für mich dann nicht in Frage kommt?Grüße Martin
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 19:56
von Sierra
Hallo Martin,ich würde die B18-Blinker einbauen. Notfalls den Kotflügel passend machen. Dürfe die günstigste, halbwegs original aussehnde Variante sein.Erkläre uns das bitte mal mit den Rückstrahlern. Hat der B16 andere als der B18 (die abgesetzten in dem "Würfel")? Welche Begründung? Fehlende Zulassung (Wellenlinie)?GrußMichaelBeitrag geändert:13.05.09 19:58:15
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Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 20:06
von PV44457
Hallo Martin,benutze in meinen Standlichter orange Birnen = Blinker.Das Standlicht in den neuen Reflektoren ist natürlich weiss.
http://www.adac.de/Auto_Moto...41&SourcePageID=61098War aber auch noch nicht beim TÜV.GrüßePV444 57Norbert
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Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 20:16
von PV44457
Hallo,wegen der Reflektoren , hier helfen historische Prospekte ggf. weiter.
http://www.volvo-frenn.lu/in...ticle&id ... id=76Grüße aus dem RheinlandNorbert
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 20:32
von amamar
Der B16 hat die gleichen Reflektoren - eben diese Würfel! Begründung fehlt. Eben nicht zulässig!Komisch ist, dass ich mit meinem letzten B16 nie beim Tüv Probleme hatte. Mir wurde nicht mal aufgetragen gelbe/orangene Birnen zu benutzen!Es kann doch aber nicht sein, dass ich einem Oldtimer neue Lampen verpassen muss! Eigentlich geht ja alles, Blinker=Standlicht. Kann ich denn das Standlicht abklemmen und nur die Blinker in orosch (=schwäbisch für orange) benutzen?
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 20:34
von amamar
Die Rückstrahler/Reflektoren!
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Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 20:41
von Pe Dru
Servus,das Problem vorne hat auch jeder Buckelfahrer - da wirst Du wohl auch nicht drum herum kommenIm Prinzip musst Du nur ein Kabel je Seite umlegen, nämlich das des Standlichts vom Blinker zum Scheinwerfer.Es gibt z.B. bei Limora passende Reflektoren mit Standlicht (ca. 50EUR/Paar). H4 Scheinwerfer und 6V schliessen sich auch nicht aus.Was der mit den Rüchstrahlern will ... keine Ahnung. Die StVZO sagt sogar:§53 (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.Vielleicht passt ihm nicht die Position (siehe
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53)?Oder hat er sich an den Rücklichtern gestört, wegen der roten Blinker?§54 (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.ABER es gibt noch den §72, der besagt:§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.GrüßePeterBeitrag geändert:13.05.09 21:01:51
Hilfe, der Tüv will bei meiner B16 Amazone alle Lichter anders!
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 21:17
von Endlich fertig
Moin MoinEinfach orange Birnen in die Blinker geht nicht, sonst leuchtet er bei Licht ja orange (siehe Bild).Es gibt LED Birnen mit zwei Farben und normalen 2 Faden Sockel. Ich bin selber mal damit rumgefahren. In der Bucht mal unter "Auto Birnen" schauen. Sonst bei Conrad. Dann mußt du natürlich auch einen anderen Sockel einbauen. Nur sie sind nicht erlaubt, wobei ich mich frage: was erlauben TÜV Kasper? Viel Glück Andreas