Fahrgestellnummer

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kat
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Beitrag von kat » Mi 6. Apr 2005, 21:03

Im StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zu § 59 Abs. 1 oder 2. § 59 Abs. 2 (Fahrzeug Identifizierungsnummer) ist aber nichts davon zu lesen, daß es nur für "Neufahrzeuge oder den Hersteller" gilt, sondern für alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Damit dürfte Deine Interpretation falsch sein.

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mi 6. Apr 2005, 22:07

.....bei meinem 170V ist auch heute, mit H, keine einegeschlagene FIN drin. Das muß so reichen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Do 7. Apr 2005, 00:53

Hallo Stephan,sehr interessant! Ja, den P1 kenne ich noch, auch denjenigen, der ihn damals besaß.Das Auto habe ich schon 1978 vom Erstbesitzer gelenkt in Mannheim herumkurven sehen, das unpassende Manta-blau war ja unverkennbar!TschüßKlaus

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 7. Apr 2005, 09:11

Hallo!Sicher-das hat Daimler ja so auch bestätgt.Aber mal konkret: /8 Baujahr 69 hat nach Unfall oder durch Rost die Fahrgestellnummer verloren-dann soll ein eingenietetes Blechschild plötzlich reichen?Zu dem Thema gibt es eine durchgehende Rechtsprechung und einschlägige Verwaltungsvorschriften.Alles hinfällig?Grüße

er ka
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Beitrag von er ka » Do 7. Apr 2005, 09:30

Hallo erstmal,die Frage war ja bezogen auf einen 59er Opel, deshalb hat ein verunfallter 69er /8 damit nicht wirklich etwas gemeinsam.Der Prüfer sollte einfach wissen das viele Fahrzeuge aus damaliger Zeit KEINE eingeschlagene FIN haben.Sollte er es nicht wissen oder sich nicht sicher sein hat er sich Sachkundig zu machen und nicht den Fahrzeughalter nebst Fahrzeug mit nach Gutdünken festgelegten Maßnahmen wieder vom Hof zuschicken.Meine Oldis haben zum Beispiel ein geschraubtes Schild mit Fahrgestellnummer und das ist sogar in der ABE so festgeschieben. Ein AAS hat genau dieses mal moniert und nach Studium der ABE mir knurrend und nörgelnd die Plakette geklebt.Würde mich nicht wundern wenn genauso eine geschraubte oder genietete Version in der ABE des 59er Opels steht.Ich fahre(geschraubt, nicht geschlagen)freundlich grüssender ka

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 7. Apr 2005, 09:44

er ka hat völlig recht. 1959 war die Sachlage in puncto Einschlagen der Fg.-Nr. eine ganz andere als 1969. Die zitierte 111705 kann nach Altopel-Klausens Ausführungen ja wohl keine Fahrgestellnummer sein, also dabei auf nix einlassen. Ich würde einfach vorab beim Schildermacher die Fg.-Nr. (wie auf dem Opel-Typenschild angegeben) auf einem neutralen Blechschild eingravieren lassen und dieses Schild im originalen Bereich annieten. Dann beim TÜV stur auf dem Paragraphen bestehen (notfalls durch Einschalten des Vorgesetzten), denn offensichtlich besagt dieser Paragraph im Kern, dass die Fahrgestellnummer vor Bj. 69 eingeschlagen sein KANN, aber nicht MUSS. Ein Bekannter hatte mal einen Rekord P1, bei dem (aus mir unbekannten Gründen) auch keine Fahrgestellnummer eingeschlagen war. Er hat sich dann in Unkenntnis der Sachlage darauf eingelassen, eine "neue" Fahrgestellnummer (fast nach heutigem Prinzip - ellenlange Ziffernfolge) einschlagen und auf einem "neutralen" Typenschild nochmals angeben zu lassen. Ob das originale Typenschild auch fehlte oder warum das so lief, weiß ich nicht, aber aus historischer Sicht ist sowas ein Unding. Der Wagen fährt zwar mit einer "amtlichen" Fahrgestellnummer herum, aber einer, die in keine Opel-Historie passt. (Altopel-Klaus , du kennst den Wagen etvl. auch, er lief damals in Plankstadt )Ich würde mich da also auf nichts einlassen!Viel ErfolgStephan

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 7. Apr 2005, 22:27

Hallo!Ein genietetes Schild wird nicht akzeptiert,wenn laut ABE des Fahrzeugs die FIN eingeschlagen oder eingraviert war.Vergleiche dazu auch Anmerkungen StVZO zu § 59 von 1969:"Unlesbar gewordene Fahrgestellnummern"Rechtsauffassung ie Fahrgestellnummer ist eine Urkunde und der Halter des Fahrzeugs hat für das Vorhandensein und die Lesbarkeit zu sorgen.Wenn diese unlesbar ist muß die Zulassugsstelle eine Neueinschlagung veranlassen.Dies ist im Fahrzeugbrief zu dokumentieren."(sinngemäßes Zitat)Grüße

rekordp1
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Beitrag von rekordp1 » Fr 8. Apr 2005, 20:19

Guten Abend!Es hat wirklich geklappt. Ohne weitere Kosten hat mir der TÜV seinen Segen gegeben. Mit dem Hinweis, dass ein genietetes Typenschild bei einem Export-Auto reichen müsste, hat sich der TÜV tatsächlich zufrieden gegeben. Ich hätte nicht geglaubt, dass meine Anfrage im Forum solch eine Menge guter Ratschläge für mich bringt. Also Danke nochmals!

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