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Warnblinkanlage
Verfasst: Sa 5. Apr 2003, 19:33
von 99
Hallo Leute,will mich mal wieder mit einem kleinem Problem bzw. einer Frage melden.Kann mir jemand sagen, ob ein Fahrzeug Bj. 1963 eine Warnblinkanlage benötigt um zugelassen zu werden?Wenn nein, hat sich das Weiterlesen erledigt....Ansonsten folgendes Problem:Es handelt sich um einen Schwedenimport und ist ein Saab 96. Er hat in der Haube das Abblend-/Fernlicht mit nur jeweils einer Birne. Die Blinker, die im Kotflügel angebracht sind, sind Standlicht und Blinker(weißes Plastikgehäuse) zugleich. Ebenfalls mit nur einer Birne.Wie kann ich am besten vorgehen, um den TüV-Anforderungen gerecht zu werden und hier eine Warnblinkanlage reinbasteln? Darf das weiße Blinkgehäuse dranbleiben bzw. kann ich zur Not eine gelbe Birne reinschrauben?Ach ja, das Rücklicht besteht nur aus einem roten Plastikteil mit Katzenaugen. Muß hier für den Blinker dann auch ein (teilweise)gelbes Gehäuse ran?Vielen Dank für Eure Mühe.Udo
Warnblinkanlage
Verfasst: Sa 5. Apr 2003, 21:39
von arondeman
Hallo 99,nach meinem Kenntnisstand sind folgende Punkte bei der Umrüstung für die TÜV-Abnahme zu beachten:1. Warnblinkanlage braucht Dein Saab auf jeden Fall (ist baujahrsunabhängig; noch ältere Autos mussten damals auch nachgerüstet werden). 2. Komplett rote Rücklichtgläser (also rotes Blinklicht nach hinten) sind bei diesem Baujahr kein Problem (§54 StVZO). 3. Vordere Blinker und Standlicht in einer gemeinsamen Einkammerleuchte ist für den deutschen TÜV meines Wissens nicht zulässig (ich hatte das Problem bei Franzosen-Fahrzeugen auch mal). Da es heutzutage ja gelbe Blinkerbirnen mit weißem Glas bei vielen Neufahrzeugen gibt, dürfte der TÜV eigentlich auch nichts mehr gegen weiße Blinkergläser haben (wenn Du diese mit einer gelben Birne kombinierst). Das Standlicht aber muss aus dem Blinkergehäuse raus – es sei denn, es gibt auch entsprechende Zweikammerleuchten, in denen man Stand- und Blinklicht voneinander trennen kann.4. Das Standlicht kann man ja auch in den Hauptscheinwerfer verlegen. Man könnte entweder den Reflektor für die Unterbringung einer Standlichtfassung anbohren (da gehen die Meinungen aber auseinander, ob und wie man das machen sollte; war vor 3 oder 4 Monaten hier auch Thema im Forum). Du schreibst, er hat in der Haube "Abblend- und Fernlicht mit jeweils nur einer Birne". D.h. also die übliche Ausführung mit einer Zweifadenbirne für Abblend- und Fernlichtlicht!? (Sind ja keine Doppelscheinwerfer...) Falls Dein Saab ganz normale Bilux-Birnen für asymmetrisches Licht (40/45 W) hat (was bei dem Baujahr anzunehmen ist), gäbe es eine elegantere Möglichkeit: Es gibt Bilux-Glühlampenfassungen mit einem zusätzlichen Kontakt für eine Standlichtbirne unmittelbar unterhalb der 3 Bilux-Kontakte. Die zugehörige Ausführung der Bilux-Glühlampe hat dann im Sockel einen Ausschnitt, durch den die Standlichtbirne in den Scheinwerfer strahlt. (War vor allem bei französischen Autos verbreitet)Was sagen denn andere deutsche Saab-96-Fahrer zu diesem Standlichtproblem? Viel Spaß beim Schrauben und GrußStephan
Warnblinkanlage
Verfasst: So 6. Apr 2003, 00:12
von ford64
gängiger 7"-Hautscheinwerfer zum Tausch:HELLA Halogen H4, mit Standlicht1 A6 002 395-07102A 02HC/RMit diesen Angaben bekommst du beim Teilehändler i.d.R. problemlos einen universellen TÜV-konformen 7"-Scheinwerfereinsatz mit E-Prüfnummer.Passt nicht nur bei Geralds Beispielen BMW316 und Saab93, sondern auch beim Golf 1 und den meisten amerikanischen Fahrzeugen der 60er und 70er Jahre. Um zu sehen, ob er auch bei deinem Saab passt, nimm am besten einen deiner alten Originalscheinwerfer mit und vergleiche ihn mit dem, den der Händler dir auf den Tresen legt.Noch eine Bemerkung - ich weiss nicht ob dein weisses Blinkerglas vorne mit gelber Birne zulässig ist. Obwohl heute jeder Neuwagen mit weissen Blinkern rumfährt, und jeder zweite Youngtimer damit "verschlimmbessert" wird scheinen nach meiner Erfahrung weisse Blinkergläser beim TÜV nach meinen Erfahrungen auf Ablehnung zu stossen. Schon skurril...[Diese Nachricht wurde von ford64 am 06. April 2003 editiert.]
Warnblinkanlage
Verfasst: So 6. Apr 2003, 09:02
von gerald
Hallo Udo !Zu den rechtlichen Belangen kann ich Dir zwar nichts sagen , da aus Österreich , aber das Standlichtproblem lässt sich relativ einfach lösen : Da Du schreibst , Dein 96 sei BJ ´63 , hat er also noch die alte Maske mit den Rundscheinwerfern . Diese Scheinwerfer sind in einer Unzahl von Fahrzeugen verbaut und sowohl mit als auch ohne Standlichtöffnung erhältlich ( zB. die 7" Scheinwerfer von Lucas auf jedem Teilemarkt oder beim Schrotti ( Range Rover ) oder auch von Bosch ( angeblich ein früher 316 BMW definitiv mit Standlicht - ein Freund von mir hat die in seinem Saab 93 ) ) . Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich auf Halogen umrüsten , wenn Du möchtest . Bei Fragen mail mich ruhig an .liebe GrüßeGerald[Diese Nachricht wurde von gerald am 06. April 2003 editiert.]
Warnblinkanlage
Verfasst: So 6. Apr 2003, 14:56
von arondeman
Thema weiße Blinkergläser mit gelben Birnen:Hatte da früher auch Bedenken und habe bei meinem Simca Aronde vor jedem TÜV statt der originalen weißen Blinkergläser schnell die ziemlich genau passenden Gläser vom Renault R4 montiert, aber bei den letzten paar Hauptuntersuchungen (die ich allerdings immer bei der DEKRA mache) gab es keinerlei Schwierigkeiten mit den originalen Gläsern.Nach meinen Erfahrungen (die mir auch andere Besitzer von Fahrzeugen mit original weißen Blinkergläsern bestätigt haben) kommt es den Prüfern in erster Linie darauf an, dass das Licht gleichmäßig und nicht unregelmäßig (wie möglicherweise bei nachträglich mit Tauchlack orange eingefärbten Birnen) gelb-orangefarben austritt. Dann ist alles in Butter.Aber natürlich weiß man nie, ob das der eine oder andere besonders gestrenge Herr vom TÜV anders sieht (auch wenn er es eigentlich nicht bemängeln dürfte). Viel Erfolg!Stephan
Warnblinkanlage
Verfasst: So 6. Apr 2003, 15:34
von 99
Vielen Dank für Eure Tipps. Ich denke mal, daß ich so vorgehen werde.Was mich bei der ganzen Sache ärgert (hoch lebe die Bürokratie)-natürlich will ich den Sicherheitsaspekt der Warnblinkanlage nicht außer acht lassen- ist jedoch das typisch deutsche Regelwerk bezüglich der Zulassung:Auf der einen Seite sollte am Fahrzeug alles so gut wie möglich original sein um ein H-Kennzeichen zu bekommen. Auf der anderen Seite muß ich aber von Amts wegen das Fahrzeug nicht dem Original entsprechend umbauen, um die Komplettabnahme zu bekommen. Ich denke aber mal, daß dies hier bestimmt bereits ausführlich diskutiert wurde und will es deshalb auf sich beruhen lassen.Vielen Dank nochmal.Udo
Warnblinkanlage
Verfasst: So 6. Apr 2003, 15:41
von 99
Zitat:Original erstellt von arondeman:Was sagen denn andere deutsche Saab-96-Fahrer zu diesem Standlichtproblem? Viel Spaß beim Schrauben und GrußStephanMüßte ich mich mal im Saab-Forum schlau machen. Ansonsten sind die 96-Fahrer (zumindest bei diesem Fahrzeugalter und als Import) ziemlich dünn gesät.
Warnblinkanlage
Verfasst: Mo 7. Apr 2003, 10:08
von Rene E
Eine Frage zur Warnblinkanlage die mich noch beschäftigt:Muß bei eingeschalteter Warnblinkanlage auch die Anhängerkontollleuchte leuchten, wenn ein Anhänger dran ist?Bei meinem Käfer hat die Nachrüstwarnblinkanlage mit dem normalen Blinkrelais nichts zu tun.So streng kann die Frage vom TÜV glaube ich nicht gehandhabt werden, denn bei meinem Trabbi leuchtet die Anhängerkontrollleuchte bei angeschaltetem Warnblinker immer mit, egal ob ein Anhänger dran ist oder nicht, weil der zweite Kreis anspringt, wenn mehr als 2 Blinkleuchen blinken.
Warnblinkanlage
Verfasst: Mo 18. Aug 2003, 20:58
von carlsson
"Vordere Blinker und Standlicht in einer gemeinsamen Einkammerleuchte ist für den deutschen TÜV meines Wissens nicht zulässig (...) Das Standlicht aber muss aus dem Blinkergehäuse raus – es sei denn, es gibt auch entsprechende Zweikammerleuchten, in denen man Stand- und Blinklicht voneinander trennen kann."Der TÜV / Baurat hat dieses weder beim Saab96 noch beim Volvo544 (Schwedenimporte von 2002) bemängelt !weiß im Standlicht blinkendcarlsson
Warnblinkanlage
Verfasst: Di 19. Aug 2003, 17:16
von pcb67
hallo,habe gerade einen skoda bj60 importiert und musste auch zwingend einen warnblinker nachrüsten - sonst keine TÜV-vollabnahme....grußpatrick