TÜV für PV 444 in Frankfurt

Wie mache ich was? Jetzt helfe ich mir selbst.

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volvomania
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Beitrag von volvomania » Di 30. Jun 2009, 13:23

irgendwie hast du natürlich recht,aber ich kann in diesem Fall damit gut lebenich bin prinzipiell auch nicht geneigt mehr zu bezahlen als nötig,aber es wurde so argumentiert, dass Plaketten nicht mehr vordatiert werden,um den TÜV-Termin über die Jahre zu strecken,mein Fahrzeugschein wurde dementsprechend auch zweimal abgestempelt...und weil der TÜV-Prüfer mir recht wohlgesonnen ist,ich habe seine Handy-Nummer und kann mich immer direkt verabreden,und bekomme ohne Federlesen auch alle Sonderabnahmen,die technisch korrekt sind, ohne ingeniöse Verbohrheit und Lustlosigkeit

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 30. Jun 2009, 14:15

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Beitrag von uwm121 » Do 2. Jul 2009, 23:56

In derv Tat wird üblicherweise bei Überziehung eine höhere Gebühr fällig.Da kann der örtliche TÜV nix für-das ist von der Behörde vorgeschrieben.Vorschrift ist:1.Prüfung durch Prüfer X ,2.Prüfung durch Prüfer Y und so weiter bis aktueller Plakettenstand erreicht.Wird häufig gebührenmäßig als billigere Nachprüfung eingestuft.Vorher fragen!!Das Saarland macht es nicht so.Da ist es wie früher.Nun muß man den TÜV da etwas in Schutz nehmen:Initiatoren dieser merkwürdigen Regelung waren die Mitbewerber Dekra,GTÜ.KÜS usw.Grüße

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Beitrag von jeinjein » Fr 3. Jul 2009, 08:19

herrje - bei drei oder 4 nachzuholenden terminen wäre es dann ja billiger, wenn man zum tüv fährt, es dort auf den parkplatz stellt und das auto dann abmeldet, den tüv machen lässt, und dann wieder zulässt

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Fr 3. Jul 2009, 10:42

Dann kriegst Du aber fast sicher das Bußgeld, weil die Zulan bei überzogener HU tätig werden müssen. Zumindest in Bayern hab ich davon gelesen. Kann mir aber nicht vorstellen, daß die anderen Länder auf diese Einnahmequelle verzichten möchten. GrußMichael

er ka
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Beitrag von er ka » Fr 3. Jul 2009, 12:38

Hallo erstmalund wieder mal herrlich wie jemand mit geballtem Nichtwissen um sich wirft.Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, Verpflichtung, Verordnung oder ähnliches einer, wie sie sich auch nennen mag, KFZ HU Prüfstelle eine überzogene HU wohin auch immer zu melden. Es ist schlicht und ergreifend eine Mär!In allen, diesbezüglichen Stellen, sei es TüV, Dekra, Zulassungsstellen, Polizei habe ich eine Menge Bekannter, mit denen dieses Thema schon des öfteren besprochen wurde.Zum anderen, man bekommt kein Bußgeld (wäre auch zu schön) sondern einen Bußgeldbescheid und den auch nur, wenn man im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit mindestens 8 Monaten Überziehung erwischt wird (wäre in diesem Fall), bis dahin ist es nur eine OWi.Es gibt sogar einen Ermessensspielraum für überprüfende Polizeibeamte und der lautet sinngemäß, wenn ein Kraftfahrzeugführer mit abgelaufener HU/AU und plausibler Erklärung auf dem direkten Wege und unmittelbar erkennbarem Ziel zur Prüfstelle unterwegs ist, muss nicht unbedingt eine Anzeige gestellt werden. Es kann bei einer mündlichen Verwarnung belassen werden. Man sollte sich jedoch anschliessend nicht vom gleichen Beamten oder seinen Kollegen ohne HU erwischen lassen.Ich fahre(mit HU)freundlich grüssender ka

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