Nahfeldmessung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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Hallo Oldsbastel,dafür müsste man mal ins Inhaltsverzeichnis der entsprechenden Verkehrsblätter gucken. Oder Du fragst mal beim TÜV/DEKRA/GTÜ etc. Sachverständigen, ob Du mal einen Blick in seine "blauen Bücher" = StVZO Kirschbaum werfen darfst (da besonders in die Erläuterungen 3 und 8 zu § 49 StVZO. Ist leider etwas umfangreicher).Gruss von Frank