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LKW seitlicher Unterfahrschutz

Verfasst: Di 10. Feb 2015, 11:56
von ventilo
Früher waren die Unterfahr Schutz Systeme in §72 StVZO für Oldtimer ausgenommen, aber dieser Passus ist wohl seit einiger Zeit entfallen?

§ 72 StVZO (alte Version):
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§ 32c (seitliche Schutzvorrichtungen)
gilt nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1975 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, und ihre Anhänger müssen mit seitlichen Schutzvorrichtungen spätestens ausgerüstet sein
- ab 1. Januar 1995, wenn sie von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommen,
- ab dem Tag der nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29), die nach dem 1. Januar 1996 durchzurühren ist, wenn sie in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Im aktuellen §72 fehlt dieser Passus, was eigentlich nicht sein kann, denn für Oldtimer LKW besteht m.W. nach wie vor keine Nachrüstpflicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html