Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

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goggo
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Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von goggo » Mi 23. Jul 2014, 13:37

Ich habe einen damals guten Freund ein Goggomobil zum einlagern gegeben .. leider hat der jetzt die Meinung das es seines ist und rückt es nimmer raus.

-Es existiert kein Brief
-Ich habe einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer
-Er könnte das inzwischen sogar weiterverkauft haben

Was macht man da jetzt ?

Meines Erachtens ist das was er macht Unterschlagung? Oder sehe ich das falsch?

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oldsbastel
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von oldsbastel » Do 24. Jul 2014, 20:07

Ich würde das auch für Unterschlagung halten, aber ob das wirklich so ist? *achselzuck*
Kannst du nachweisen, dass das Auto dir gehört?

Vielleicht kann dir Gerrit ja einen Tipp dazu geben, wobei ich nicht sicher bin, ob er im Moment überhaupt erreichbar oder im Urlaub ist.

goggo
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von goggo » Mo 28. Jul 2014, 08:21

Na über Kaufvertrag kann ich das ja zweifelsfrei nachweisen. .. mal sehen , momentan suche ich gerade wo er es versteckt hat .

oldierolli
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von oldierolli » Mo 28. Jul 2014, 12:30

Halo, ein "Brief" besagt lediglich erstmal eine "Eigentumsvermutung". Maßgeblich ist ein Kaufvertrag. Und wenn nur DU einen hast von davor, aber ER keinen mit DIR, sieht er "alt" aus. Wenn das Teil veräußert sein sollte, wäre das wohl Unterschlagung, also schon mal STRAFrecht mit Staatsanwaltschaft etc. An GESTOHLENEN Sachen kann ein Dritter kein Eigentum erwerben, das müsste wohl auch für Unterschlagung gelten. Vorab kannst Du ja schauen, ob der "Freund" mal bei einer Feier war und etwas getrunken hatte. Dann Polizei, Lappen weg! Eigenen Gruß. Rolf

mkiii
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von mkiii » Di 29. Jul 2014, 06:43

oldierolli hat geschrieben:...... Vorab kannst Du ja schauen, ob der "Freund" mal bei einer Feier war und etwas getrunken hatte. Dann Polizei, Lappen weg! Eigenen Gruß. Rolf
:?: :?: :?: :?:
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

goggo
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von goggo » Mi 30. Jul 2014, 09:25

was meinst Du mit dem Lappen?? Verstehe de zusammenhang jetzt nicht

oldierolli
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von oldierolli » Mi 30. Jul 2014, 14:46

Hallo, da das doitsche Rechtssystem Verkersvergehen härter bestraft als "Mord", muss man eben seine "Feinde" anschwärzen, wenn sie besoffen gefahren sind. Und dann ist doch in der Regel der Lappen weg, was für die meisten schlimmer ist als 5000€ Strafe oder 3 Monate mit Hoeneß in der Zelle. Erklärenden Gruß. Rolf

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Sierra
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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von Sierra » Mi 30. Jul 2014, 15:04

Wieso stellt Ihr Euch denn so an? Rache ist Blutwurst und wenn einer keine Skrupel hat, ein Auto zu unterschlagen, fährt er sicher auch besoffen. Das kostet ihn den Lappen, wenn man zur rechten Zeit die Rennleitung an den rechten Ort führt.

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Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Beitrag von goggo » Mo 4. Aug 2014, 09:44

Sowas mach ich nicht.. will eigentlich nur das er mein Goggo rausrückt und das werde ich kurz oder lang wohl auch bekommen. :shock:

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