Betriebserlaubnis für Moped

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Th. Dinter
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Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von Th. Dinter » Sa 1. Feb 2014, 19:53

moin,
wie bekomme ich für ein Moped ohne zugehörige Unterlagen, eine Betriebserlaubnis??
Typenschild ist dran, auch ansonsten erkennbar, was es für ein Modell ist. Hersteller ist z.B. heute nicht mehr existent, z.B. Rex oder Göricke....
danke
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schreyhalz
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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von schreyhalz » So 2. Feb 2014, 10:03

Moin Moin !

das hängt vom Hersteller ab !

Einfach ist es z.B. für Kreidler ,hier hat Rudolf Scheidt die Nachfolgerechte übernommen und kann Papiere und Typenschilder liefern ,z.B. für Umtypisierung.
http://www.ruscheido.de/

Für Simson liegen die Rechte beim KBA als Nachfolger vom KTA !

Für alle anderen nicht mehr existenten (oder ohne Rechtsnachfolger) Firmen geht nur der Weg über eine Vollabnahme nach §21 StVZO, wobei die von manchen Firmen angebotenen Zweitschriften als Hilfe für den aaS dienen können.

Für manche Modelle von der Zweiradunion,Viktoria,Hercules sind noch Org.ABEs lieferbar, die BlankoABEs dagegen erfüllen nur den obigen Absatz.
http://www.zweirad-union-mopeds.de/shop ... /20/abe-s/

Zu bedenken ist auch noch,dass für Mopeds aus den frühen 50er Jahren (genaues Datum kann ich auf die Schnelle nicht finden) gar keine ABE bestehen muss,sondern diese vom (Fremd) Motorenhersteller (z.B. Sachs) geliefert wurde und nur den Motor beschreibt.

MfG Volker

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Th. Dinter
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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von Th. Dinter » So 2. Feb 2014, 15:12

...danke Volker,
ja und wie geht es dann weiter: so wie beim Auto?? Also am besten für den TÜV eine BA vom selben Typ beschaffen und Abnahme??
Ich glaube, ich suche erstmal im net nach "Leidensgefährten"......
gruß
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schreyhalz
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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von schreyhalz » So 2. Feb 2014, 22:33

Moin Moin !

Bei Kreidler ; Simson und einige ZU - Typen reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei,dass das Fzg nicht als gestohlen gemeldet ist. Findest du alles auf den verlinkten Seiten.In diesen Fällen ist keine Vorführung nötig.

Bei den Fzgen ,wo es keine Org-ABEs mehr gibt , brauchst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung natürlich auch , dann Vollabnahme nach §21,dabei ist natürlich eine Datenvorlage in Form einer Zweitschrift oder der Papiere eines identischen Fzges hilfreich. Ob der aaS selber eine BE erstellt oder ob du mit dem Datensatz noch eine BE bei der Zul.stelle beantragen musst ,entzieht sich meiner Kenntnis ,hängt möglicherweise von den technischen Gegebenheiten ; Örtlichkeiten usw. ab.

MfG Volker

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ventilo
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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von ventilo » So 2. Feb 2014, 23:45

Für Simson kannst Du on-line gegen Nachnahme beim KBA eine neue ABE beantragen. Ganz bequem, nicht allzu teuer und zwei Tage später kommt schon Post. Habe ich mal für 'ne Schwalbe durchexerziert. Ein Kollege brauchte eine ABE für seine Rahmentank Zündschlapp, das war unendlich aufwändiger und teurer. Ich glaub er hat zum Schluß sogar einen zweiten Rahmen mit Papieren bei iBäh geschossen.

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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von Sierra » Mo 3. Feb 2014, 09:02


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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von oldierolli » Mo 3. Feb 2014, 17:35

Hallo, mir wurde mal meine Quickly geklaut. Ich besitze aber noch die originale BE und Kaufvertrag. Wenn ein anderer "Besitzer" sich eine neue ausstellen lässt, hat er aber doch (wenn nicht vorher Aufgebot), kein EIGENTUM erworben, da man es an geklauten Sachen nicht kann? BE dürfte wohl noch weniger "gutgläubig" sein als ein alter KFZ-"Brief". Eigentümlichen Gruß. Rolf

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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von ventilo » Mo 3. Feb 2014, 19:42

Vor Ausstellung einer ABE Zweitschrift wird m.W. nicht überprüft, ob man Eigentum an dem Fahrzeug hat oder ob es als gestohlen gemeldet ist.
Wurde zumindest beides bei mir nicht kontrolliert.

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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von Sierra » Di 4. Feb 2014, 12:42

Ich hab für meine Puch eine negative Stehlmeldung gebraucht. Gabs formlos mit Foto des Typenschildes per Fax von der freundlichen Dienststelle im Nachbarort. Per Rückfax. :)

Ob der Zweitschriftenhändler damit nur übervorsichtig ist oder es eine entsprechende Vorschrift gibt, weiß ich nicht.

Gruß
Michael

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Re: Betriebserlaubnis für Moped

Beitrag von Th. Dinter » Mi 5. Feb 2014, 19:52

...danke bis hier her....
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