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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Mi 20. Nov 2013, 21:18
von Altopelfreak
Stimmt, der Dekra beschäftigt tatsächlich türkische Prüfer!

Habe ich selbst erlebt, als ich unfreiwillig dorthin mußte, weil zuvor bei der Nachkontrolle in der Vertragswerstatt (durch einen anderen DEKRA-Prüfer) die Plakette falsch geklebt wurde. Obwohl die Sache durch die Papiere eindeutig war, wollte der doch tatsächlich mit mir rumdiskutieren, als ich unverzüglich eine neue Plakette verlangte!

Nie wieder Dekra!

Klaus

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Do 21. Nov 2013, 11:24
von schreyhalz
Moin Moin !
Stimmt, der Dekra beschäftigt tatsächlich türkische Prüfer!
Wie ich schon schrieb ,ist diese Behauptung falsch ,denn nur mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommt man die Zulassung.
wollte der doch tatsächlich mit mir rumdiskutieren, als ich unverzüglich eine neue Plakette verlangte
Habs mal fett markiert ,was mir aufstösst.
Nie wieder Dekra!
Klingt für mich so: Du kommst an die Niederlassung ,siehst jemanden ,der nicht blond und blauäugig ist, und demzufolge schlägst du natürlich sofort den Ton des Herrenmenschen an.

Ein Unternehmen ,dass Leute beschäftigt ,die nicht mindestens 10 Generationen lupenreine "arische" Abstammung nachweisen können ,kann man natürlich nicht mit der Durchführung wichtiger Dienstleistungen beauftragen.

Da kann ich ja froh sein ,dass unter meinen Vorfahren in den letzten 200 Jahren alle einwandfreie Deutsche waren ! Davor waren wohl auch ein oder 2 Franzosen beteiligt , dann so vor 300 Jahren verliert sich die Spur. Es gilt allerdings als gesichert ,dass bei der letzten grossen Völkerwanderung Europa von Kleinasien (Türkei ! ) aus bevölkert wurde ,und wenn man noch länger zurückschaut ,muss man feststellen ,dass wir eigentlich alle Neger sind !

Wer natürlich in der Schule nicht folgen konnte und auch das dort versäumte nicht nachholt,wird auf dem Niveau rechtsradikaler Stammtischquatscher stehen bleiben.

Volker,assimilierter (blond,gross,graugrüne Augen) Neger

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Do 21. Nov 2013, 20:52
von Altopelfreak
Das fängt ja schon wieder gut an, macht nur so weiter!

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Fr 22. Nov 2013, 00:07
von 1300VC
Altopelfreak hat geschrieben:Das fängt ja schon wieder gut an, macht nur so weiter!
Erwartest du eine andere Reaktion auf deinen Beitrag ?

Zur Erinnerung, hier ist dieser noch einmal - vielleicht liest du dir das Gesabbel noch einmal durch und denkst mal darüber nach:
Altopelfreak hat geschrieben:Stimmt, der Dekra beschäftigt tatsächlich türkische Prüfer!

Habe ich selbst erlebt, als ich unfreiwillig dorthin mußte, weil zuvor bei der Nachkontrolle in der Vertragswerstatt (durch einen anderen DEKRA-Prüfer) die Plakette falsch geklebt wurde. Obwohl die Sache durch die Papiere eindeutig war, wollte der doch tatsächlich mit mir rumdiskutieren, als ich unverzüglich eine neue Plakette verlangte!

Nie wieder Dekra!

Klaus
Kopfschüttelnde Grüße,

Chris.

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Fr 22. Nov 2013, 01:26
von Phoenix
Wenn hier dieses bescheuerte Geschwafel bei jeder Kleinigkeit los geht, bin ich hier falsch.
Kann man einen Türken nicht Türken nennen ohne gleich in die rechte Ecke gesteckt zu werden?

Willy

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Fr 22. Nov 2013, 07:35
von oldsbastel
schreyhalz hat geschrieben:Moin Moin !
Stimmt, der Dekra beschäftigt tatsächlich türkische Prüfer!
Wie ich schon schrieb ,ist diese Behauptung falsch ,denn nur mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommt man die Zulassung.

So, und jetzt haben wir uns wieder alle lieb! :?


@ Schreyhalz:
Kommt das aus dem Sacherstaendigengsetz?

Re: Dekra rechtswidriges Ermessen

Verfasst: Fr 22. Nov 2013, 11:08
von schreyhalz
Moin Moin !
Kommt das aus dem Sacherstaendigengsetz?
Aus dem Kopf heraus hääte ich jetzt "Ja" gesagt ,aber ich habs gerade mal durchgelesen ,in der aktuellen Version steht es nicht mehr drin.Möglicherweise stand es auch früher in der alten Version der Anlage VIII/StVZO.
Jedoch wird es mit Sicherheit immer noch so angewendet ,denn der PI arbeitet in einer ÜO ,die mit der Durchführung hoheitlicher Massnahmen betraut ist. Da die zuständige Landesbehörde jedem einzelnen PI zustimmen muss ,(die Anerkennung gilt demzufolge auch immer nur in dem jeweiligen Bundesland), gehe ich mal davon aus ,dass einem ausländischem PI die Zustimmung nach wie vor versagt wird. Jedenfalls ist mir aus NI ein Prüfer mit türkischen Wurzeln bekannt ,der erst nach seiner Einbürgerung die Zustimmung erhielt ,obwohl er seit Kindergartenzeiten in D aufgewachsen war und auch sein Studium hier absolviert und bereits die zusätzliche Ausbildung und staatliche Prüfung zum PI erfolgreich abgeschlossen hatte.

MfG Volker