Dekra rechtswidriges Ermessen
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- Registriert:Fr 5. Okt 2007, 14:18 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Oldtimergemeinde, ich möchte Euch mal erzählen,
was mir am 1. Oktober bei der HU bei der Dekra passiert ist, betrifft eigentlich jedes Fahrzeug.
Ich besitze unter anderem seit 1982 einen 36 Jahren alten Golf 1 GTI. Der Vorbesitzer hatte 1979 einen Überrollbügel mit Querstrebe in dieses Fahrzeug "gestellt". Wegen der Querstrebe wurde das Fahrzeug dann zum Zweisitzer. Alles natürlich eingetragen.
Dieses historische seltene Teil wollte ich erhalten und so fuhr ich die nachfolgenden 34 Jahre immer ohne Probleme damit durch Dekra und Tüv, bis an diesem 1. Oktober 2013.
Dort traf ich auf einen türkischen Prüfer, der mein Fahrzeug schon mal unfreundlich musterte. Dann hieß es, Zweisitzer, da muß die Rückbank raus.
Die Rückbank dient auch zur Ladungssicherung und ohne die Rückbank wäre dies ein erheblicher Mangel.
Ich war natürlich sehr wütend, denn ich wollte mein historisches Fahrzeug nicht verschandeln.
So beschwerte ich mich beim Vorgesetzten, der meinte, der Prüfer kann dies nach Ermessen entscheiden. Die Beschwerde ging weiter nach Stuttgart zur übergeordneten Beschwerdestelle der Dekra, wo man sich bei mir entschuldigte.
Weiterhin habe ich die Rechtsabteilung des ADAC eingeschaltet, die dieses Ermessen als Rechtswidrigkeit einstufte. Es schien hier eher eine Entscheidung nach Lust und Laune zu sein, eine reine Schikane.
Leider reagieren nicht alle Kunden so energisch wie ich und fahren dann einfach. Der Prüfer hat jetzt einen Eintrag und ich hoffe, das viele Kunden sich über unseriöse Prüfer beschweren, damit sie nie mehr Kunden schikanieren können.
Gruß
Peter
was mir am 1. Oktober bei der HU bei der Dekra passiert ist, betrifft eigentlich jedes Fahrzeug.
Ich besitze unter anderem seit 1982 einen 36 Jahren alten Golf 1 GTI. Der Vorbesitzer hatte 1979 einen Überrollbügel mit Querstrebe in dieses Fahrzeug "gestellt". Wegen der Querstrebe wurde das Fahrzeug dann zum Zweisitzer. Alles natürlich eingetragen.
Dieses historische seltene Teil wollte ich erhalten und so fuhr ich die nachfolgenden 34 Jahre immer ohne Probleme damit durch Dekra und Tüv, bis an diesem 1. Oktober 2013.
Dort traf ich auf einen türkischen Prüfer, der mein Fahrzeug schon mal unfreundlich musterte. Dann hieß es, Zweisitzer, da muß die Rückbank raus.
Die Rückbank dient auch zur Ladungssicherung und ohne die Rückbank wäre dies ein erheblicher Mangel.
Ich war natürlich sehr wütend, denn ich wollte mein historisches Fahrzeug nicht verschandeln.
So beschwerte ich mich beim Vorgesetzten, der meinte, der Prüfer kann dies nach Ermessen entscheiden. Die Beschwerde ging weiter nach Stuttgart zur übergeordneten Beschwerdestelle der Dekra, wo man sich bei mir entschuldigte.
Weiterhin habe ich die Rechtsabteilung des ADAC eingeschaltet, die dieses Ermessen als Rechtswidrigkeit einstufte. Es schien hier eher eine Entscheidung nach Lust und Laune zu sein, eine reine Schikane.
Leider reagieren nicht alle Kunden so energisch wie ich und fahren dann einfach. Der Prüfer hat jetzt einen Eintrag und ich hoffe, das viele Kunden sich über unseriöse Prüfer beschweren, damit sie nie mehr Kunden schikanieren können.
Gruß
Peter
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- Registriert:Di 1. Jul 2008, 08:59 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Bist ja ein toller Hecht !
So long.........
Unglaublich ! Als zugelassener Prüfer muss er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen !türkischen Prüfer
In der Tat gibt es zu diesem speziellen Fall keine gesetzliche Regelung. Aber du wirst schon dafür sorgen !So beschwerte ich mich beim Vorgesetzten, der meinte, der Prüfer kann dies nach Ermessen entscheiden
Tja ,nur haben die auch keine gesetzgeberische Befugnis und sind auch keine übergeordnete Behörde.Weiterhin habe ich die Rechtsabteilung des ADAC eingeschaltet, die dieses Ermessen als Rechtswidrigkeit einstufte
Wohl kaum ,da er gegen keine Vorschrift verstossen hat.Der Prüfer hat jetzt einen Eintrag
Dagegen habe ich nichts einzuwenden ,nur kann ich hier nichts schikanöses entdecken.ich hoffe, das viele Kunden sich über unseriöse Prüfer beschweren, damit sie nie mehr Kunden schikanieren können
Tja ,und da wird dann wohl der Hase im Pfeffer liegen und eine vernünftige und sachliche Argumentation sowohl mit dem Prüfer als auch dessen Vorgesetzen nicht zustande gekommen sein....Ich war natürlich sehr wütend
So long.........
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Hallo, es gibt sowohl bei schwarzhaarigen als auch bei blonden Menschen immer gewisse Korinthenkacker. Normalerweise muss sowas vor Ort "zu regeln" sein. Sicher, wenn zu kleinkariert vorgegangen wird, das gilt für ALLE öffentlichen oder privaten Institutionen, muss man sich "an den Kaiser direkt" wenden. Habe ich erst vor 3 Wochen bei NETTO gemacht, als an 2 Folgetagen ein bestimmter gelisteter Artikel abends nicht vorrätig war und man mir arrogant antwortete "dann müssen Sie eben morgens kommen". Das hat dann geholfen, und auch die dreiste Frage "brauchen Sie einen Bon?" gibt es an der Kasse nicht mehr. Zunächst moderaten, letztlich konsequenten Gruß. Rolf
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Es war natürlich ein türkischer Prüfer mit deutscher Zulassung.
Es gibt in solchen Sachen kein Ermessen, da man nicht nach Lust und Laune entscheiden kann, ob ein sogar schon 34 Jahre eingetragener Überrollbügel eine Rücksitzbank verbietet.
Man darf deswegen keine HU verweigern. Prüfer haben in kleineren Dingen schon einen Ermessensspielraum, aber nicht bei Sachen, die nichts mit einer HU zu tun haben, geschweige denn, das es sich hier um keine Verkehrsgefährdung handelt.
Der Prüfer bekommt sowohl einen Eintrag, was mir die Vorgesetzte der Dekra in Stuttgart bestätigte und wird sich in Zukunft in solchen rechtswidrigen Ermessensentscheidungen zurückhalten. In meinem Fall ist es ihm sogar untersagt worden, mich weiterhin mit seiner Anwesenheit zu belästigen.
Ich habe noch einige andere Fahrzeuge und auch viele Freunde und Bekannte in der Szene, und die Dekra möchte keinen schlechten Ruf deswegen bekommen.
Gruß
Peter
Es gibt in solchen Sachen kein Ermessen, da man nicht nach Lust und Laune entscheiden kann, ob ein sogar schon 34 Jahre eingetragener Überrollbügel eine Rücksitzbank verbietet.
Man darf deswegen keine HU verweigern. Prüfer haben in kleineren Dingen schon einen Ermessensspielraum, aber nicht bei Sachen, die nichts mit einer HU zu tun haben, geschweige denn, das es sich hier um keine Verkehrsgefährdung handelt.
Der Prüfer bekommt sowohl einen Eintrag, was mir die Vorgesetzte der Dekra in Stuttgart bestätigte und wird sich in Zukunft in solchen rechtswidrigen Ermessensentscheidungen zurückhalten. In meinem Fall ist es ihm sogar untersagt worden, mich weiterhin mit seiner Anwesenheit zu belästigen.
Ich habe noch einige andere Fahrzeuge und auch viele Freunde und Bekannte in der Szene, und die Dekra möchte keinen schlechten Ruf deswegen bekommen.
Gruß
Peter
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Es war natürlich ein türkischer Prüfer mit deutscher Zulassung
Er wird also ausgewiesen ??????? !!In meinem Fall ist es ihm sogar untersagt worden, mich weiterhin mit seiner Anwesenheit zu belästigen.
Ich habe das so verstanden ,dass er diese nicht verweigert hat ,sondern durchgeführt.Man darf deswegen keine HU verweigern
Sitze ;Gurte und dergleichen gehören sehr wohl zum Prüfumfang bei der HU. Und diese ist keine Untersuchung auf Verkehrssicherheit ,sondern eine Untersuchung auf die Einhaltung der Vorschriften.aber nicht bei Sachen, die nichts mit einer HU zu tun haben, geschweige denn, das es sich hier um keine Verkehrsgefährdung handelt.
MfG Volker
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Hallo Volker,
ich verstehe jetzt nicht Deine Argumentation.
Vor 34 Jahren und die ganze Zeit danach ist mein Fahrzeug diesbezüglich geprüft worden und darf mit Sicherheit genauso einen Rücksitz im Auto haben, wie Dein Fahrzeug und jedes andere Fahrzeug auch.
Schmeiss Du Deinen Rücksitz aus Deinem Fahrzeug, wenn Du Spaß dran hast, ich verschandele mein Fahrzeug nicht, nur weil es einem Prüfer nicht passt.
Ich dachte, hier wird vernünftig und logisch diskutiert, was leider wohl nicht der Fall ist.
Ich kann nur jedem raten, der den türkischen Prüfer so toll findet, die nächste HU in St. Augustin Nähe Bonn bei ihm zu machen, er hat einen großen Ermessenspielraum und findet sicher etwas nach Lust und Laune, um Euren Karren keine HU zu erteilen.
Mein Fahrzeug hat am gleichen Tag ohne erkennbare Mängel bei einem seriösen Prüfer vom TÜV die HU bekommen und vorher wurde es nach Classic Data sogar mit Rücksitzbank mit der Note 2+ bewertet.
Gruß
Peter
ich verstehe jetzt nicht Deine Argumentation.
Vor 34 Jahren und die ganze Zeit danach ist mein Fahrzeug diesbezüglich geprüft worden und darf mit Sicherheit genauso einen Rücksitz im Auto haben, wie Dein Fahrzeug und jedes andere Fahrzeug auch.
Schmeiss Du Deinen Rücksitz aus Deinem Fahrzeug, wenn Du Spaß dran hast, ich verschandele mein Fahrzeug nicht, nur weil es einem Prüfer nicht passt.
Ich dachte, hier wird vernünftig und logisch diskutiert, was leider wohl nicht der Fall ist.
Ich kann nur jedem raten, der den türkischen Prüfer so toll findet, die nächste HU in St. Augustin Nähe Bonn bei ihm zu machen, er hat einen großen Ermessenspielraum und findet sicher etwas nach Lust und Laune, um Euren Karren keine HU zu erteilen.
Mein Fahrzeug hat am gleichen Tag ohne erkennbare Mängel bei einem seriösen Prüfer vom TÜV die HU bekommen und vorher wurde es nach Classic Data sogar mit Rücksitzbank mit der Note 2+ bewertet.
Gruß
Peter
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Peter, wenn du objektiv über deine Erfahrungen berichtet hättest, hätte sich wohl niemand daran gestört. Aber du wirfst da ein paar Sachen durcheinander und verstehst offenbar ein paar Zusammenhänge zulassungsrechtlicher Art falsch; ausserdem ist es offensichtlich daß du der Herkunft des Prüfers eine gewisse Mitschuld an seiner vermeintlichen Inkompetenz gibst, was keiner weiteren Erklärung für Unsinn bedarf.
So wie man sich wegen inkompetenter oder überpingeliger Prüfer ärgern kann, kann man auch den Kopf schütteln darüber wie sich jemand so aufführen kann wie du. Man hätte die Angelegenheit evtl. ja auch im kleinen Kreis der Prüfstelle lösen können.
Fragt sich, wem du mit deiner Vorgehensweise auf Dauer geholfen hast.
Ist nur meine Meinung.
Gruß,
Chris.
So wie man sich wegen inkompetenter oder überpingeliger Prüfer ärgern kann, kann man auch den Kopf schütteln darüber wie sich jemand so aufführen kann wie du. Man hätte die Angelegenheit evtl. ja auch im kleinen Kreis der Prüfstelle lösen können.
Fragt sich, wem du mit deiner Vorgehensweise auf Dauer geholfen hast.
Ist nur meine Meinung.
Gruß,
Chris.
- oldsbastel
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Ich habe berufsbedingt viel mit den Prüfstellen im Industriesektor bzw. im Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit sowie Baumusterprüfung von Produkten zu tun.
Natürlich hängt das immer vom Prüfer ab, aber es gibt zumindest in meinem Tätigkeitsfeld keine Prüforganisation, die permanent durch Falschaussagen und schlechte Arbeit so negativ auffällt, wie der TÜV. Und ich bin nicht der einzige, der beim Wort "TÜV" die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.
Natürlich hängt das immer vom Prüfer ab, aber es gibt zumindest in meinem Tätigkeitsfeld keine Prüforganisation, die permanent durch Falschaussagen und schlechte Arbeit so negativ auffällt, wie der TÜV. Und ich bin nicht der einzige, der beim Wort "TÜV" die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.
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Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Hallo Chris,
ich war jetzt mit meinem GTI auf einem Oldtimertreffen. Die Leute konnten kaum glauben, das der eine Rückbank hat.
Da waren übrigens eine Menge Oldtimer, die auch Rückbänke haben, scheint wohl wieder In zu sein.
Ich hätte natürlich auch anders beim Dekraprüfer reagieren können und ihm gleich eine in die Fresse gehauen, aber das ist ja leider strafbar.
So habe ich das einzige Richtige als nicht Arschkriecher gemacht und mich über ihn beschwert.
Gruß
Peter
ich war jetzt mit meinem GTI auf einem Oldtimertreffen. Die Leute konnten kaum glauben, das der eine Rückbank hat.
Da waren übrigens eine Menge Oldtimer, die auch Rückbänke haben, scheint wohl wieder In zu sein.
Ich hätte natürlich auch anders beim Dekraprüfer reagieren können und ihm gleich eine in die Fresse gehauen, aber das ist ja leider strafbar.
So habe ich das einzige Richtige als nicht Arschkriecher gemacht und mich über ihn beschwert.
Gruß
Peter
Re: Dekra rechtswidriges Ermessen
Moin,
da hätte ich auch meine Stimmer erhoben, egal welcher Nationalität der Prüfer wär.
Gewisse Prüf-Vereine fallen auch heute noch, wo die Anlagen recht vereinsamt sind, eine einzige Person herumläuft und nur ein Holzpult in der großen Halle steht, wo früher 4 oder 5 Personen ihre Beschäftigung auch als Schreibkraft für Eintragungen fanden, durch ihr kundenfeindliches Benehmen auf.
Und mit kundenfeindlichen Benehmen meine ich nicht die gewissenhafte Prüfung eines Fahrzeuges, daran ist mir durchaus gelegen.
Gruß
Willy
da hätte ich auch meine Stimmer erhoben, egal welcher Nationalität der Prüfer wär.
Gewisse Prüf-Vereine fallen auch heute noch, wo die Anlagen recht vereinsamt sind, eine einzige Person herumläuft und nur ein Holzpult in der großen Halle steht, wo früher 4 oder 5 Personen ihre Beschäftigung auch als Schreibkraft für Eintragungen fanden, durch ihr kundenfeindliches Benehmen auf.
Und mit kundenfeindlichen Benehmen meine ich nicht die gewissenhafte Prüfung eines Fahrzeuges, daran ist mir durchaus gelegen.
Du musst aber noch daran feilen.schreyhalz hat geschrieben:
Bist ja ein toller Hecht !
Gruß
Willy