07 Untersuchung
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Hallo, es wird für die Erteilung der 07 ein Gutachten nach § 23 e gefordert. Im Wortlaut der Verordnung steht u.a. "bestätigt ...eine Untersuchung IM UMFANG einer HU..." Das bedeutet aber doch nicht, dass ein separater Prüfbericht nach § 29 auszufüllen/vorzulegen ist, da es dann ja eine echte Abnahme nach § 29 wäre, die eben nicht gefordert wird? Anzunehmenden Gruß. Rolf
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Re: 07 Untersuchung
Moin Moin !
Ich habe ein Verständnisproblem mit deiner Frage .
In beiden Fällen muss natürlich die Untersuchung auch dokumentiert werden , d.h. ein entsprechender Prüfbericht muss ausgefüllt werden.
Lediglich auf die Zuteilung einer neuen Plakette kann verzichtet werden , diese erteilt dann das SVA im Falle ,dass ein H-KZ beantragt wird. 07er KZ bekommen naturgemäss keine HU-Plakette.Aber es ist genauso auch der umgekehrte Fall möglich , so kann der Halter bspw. wünschen ,dass eine neue HU-Plakette angebracht wird ,weil er das Fzg gar nicht ummelden möchte (Kleinwagen / Fzge mit Saisonkz können ja durchaus steuerlich günstiger sein als Fzge mit H-KZ , aber zum Befahren einer Umweltzone benötigt er den Nachweis , dass das Fzg die Oldtimerkriterien erfüllt)
Das ist genau analog zu einer Untersuchung nach BO Kraft bei z.B.beim Halterwechsel einer Taxe , auch hier muss "eine Untersuchung im Umfang einer HU" durchgeführt werden , d.h. wie die Untersuchung ,ob ein Fzg die Kriterien für die Einstufung zum Oldtimer erfüllt , ist auch die Untersuchung auf Einhaltung der BO Kraft lediglich eine zusätzliche Untersuchung zur vorgeschriebenen HU.
MfG Volker
Ich habe ein Verständnisproblem mit deiner Frage .
Es gibt keinen §23 e .Gutachten nach § 23 e
Das bedeutet ,dass eine Untersuchung im Umfang einer HU durchzuführen ist ,d.h. incl. Überprüfung des Abgasverhaltens ,sofern dieses für die EZ vorgeschrieben ist. D.h. mit allen darauf anzuwendenen Vorschriften und Bedingungen , natürlich auch ggf. Folgen (Wiedervorführung). Ausnahme : Anstelle der Untersuchung nach §29 muss eine Untersuchung nach §21 durchgeführt werden.Das bedeutet aber doch nicht, dass ein separater Prüfbericht nach § 29 auszufüllen/vorzulegen ist, da es dann ja eine echte Abnahme nach § 29 wäre, die eben nicht gefordert wird?
In beiden Fällen muss natürlich die Untersuchung auch dokumentiert werden , d.h. ein entsprechender Prüfbericht muss ausgefüllt werden.
Lediglich auf die Zuteilung einer neuen Plakette kann verzichtet werden , diese erteilt dann das SVA im Falle ,dass ein H-KZ beantragt wird. 07er KZ bekommen naturgemäss keine HU-Plakette.Aber es ist genauso auch der umgekehrte Fall möglich , so kann der Halter bspw. wünschen ,dass eine neue HU-Plakette angebracht wird ,weil er das Fzg gar nicht ummelden möchte (Kleinwagen / Fzge mit Saisonkz können ja durchaus steuerlich günstiger sein als Fzge mit H-KZ , aber zum Befahren einer Umweltzone benötigt er den Nachweis , dass das Fzg die Oldtimerkriterien erfüllt)
Das ist genau analog zu einer Untersuchung nach BO Kraft bei z.B.beim Halterwechsel einer Taxe , auch hier muss "eine Untersuchung im Umfang einer HU" durchgeführt werden , d.h. wie die Untersuchung ,ob ein Fzg die Kriterien für die Einstufung zum Oldtimer erfüllt , ist auch die Untersuchung auf Einhaltung der BO Kraft lediglich eine zusätzliche Untersuchung zur vorgeschriebenen HU.
MfG Volker
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Re: 07 Untersuchung
Hallo, die Zulassungsstelle hatte aber nur von Gutachten nach §23 e gesprochen. Wie gesagt, darin soll "der Umfang einer HU" BESTÄTIGT werden. Mir geht es darum, ob ich zu dem Gutachten einen separaten Prüfbericht (als HU-Formular) dort vorlegen muss. Gruß. Rolf
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Re: 07 Untersuchung
Moin Moin !
MfG Volker
Muss ein Fehler sein ( Hörgerät )die Zulassungsstelle hatte aber nur von Gutachten nach §23 e gesprochen
Das Gutachten beinhaltet diesen ,wie ich obern dargelegt habeMir geht es darum, ob ich zu dem Gutachten einen separaten Prüfbericht (als HU-Formular) dort vorlegen muss.
MfG Volker
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Bei §23 keine Plakette
Hallo,schreyhalz hat geschrieben: In beiden Fällen muss natürlich die Untersuchung auch dokumentiert werden , d.h. ein entsprechender Prüfbericht muss ausgefüllt werden.
Lediglich auf die Zuteilung einer neuen Plakette kann verzichtet werden , diese erteilt dann das SVA im Falle ,dass ein H-KZ beantragt wird. 07er KZ bekommen naturgemäss keine HU-Plakette.Aber es ist genauso auch der umgekehrte Fall möglich , so kann der Halter bspw. wünschen ,dass eine neue HU-Plakette angebracht wird ,weil er das Fzg gar nicht ummelden möchte (Kleinwagen / Fzge mit Saisonkz können ja durchaus steuerlich günstiger sein als Fzge mit H-KZ , aber zum Befahren einer Umweltzone benötigt er den Nachweis , dass das Fzg die Oldtimerkriterien erfüllt)
MfG Volker
ganz so einfach ist das leider nicht. Die meisten Prüfer tun sich schwer, nach einer Oldtimer-Eingangsprüfung nach §23 gleich eine Plakette aufs Nummernschild zu kleben, weil dieser Fall angeblich im System ihrer Prüforganisation nicht vorgesehen und die Anzahl der Plaketten computermäßig abgezählt ist. Genau diesen von Dir beschriebenen Fall hatte ich schon bei zwei meiner Autos: Ich wollte die Bestätigung, daß es ein Oldie ist, bzw. die Voraussetzungen zum H-Kennzeichen erfüllt, hatte aber nicht die Absicht, damit zur Zulassungsstelle zu gehen, weil ich keine H-Kennzeichen will. Lediglich die mit der Untersuchung zwangsläufig gekoppelte HU nach §29 wollte ich nutzen, also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Nach längerer Diskussion einigten wir uns, daß ich die Plakette bekäme, wenn ich zusätzlich den Preis für eine §29 HU bezahlen würde.
Ob das nun tatsächlich Vorschrift oder einfach nur Geschäftstaktik der Prüforganisation ist, ist schwer zu sagen.
Klaus
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Re: 07 Untersuchung
Moin Moin !
Ich hätte ,wie wohl die allermeisten meiner Kollegen , einfach eine Ersatzplakette verbucht , ist zwar ein kleiner bürokratischer Aufwand , aber durchaus rechtens und machbar.
Das Problem wird sein ,dass die Plakettenvergabe in aller Regel eben nicht erfolgt ,weil fast alle eben das H-KZ haben möchten ,in wenigen Fällen ist es aber durchaus begründet ,dieses Fzg mit einem normalen KZ weiterlaufen zu lassen, z.B. bei Fzgen mit geringem Hubraum ,die zudem auf Saisonkz laufen ,aber wg. Umweltzone ein H-Gutachten benötigen.
MfG Volker
Das ist richtig und liegt daran ,das ja bei Erteilung des H-KZ ein neues KZ angebracht wird und demzufolge das SVA die Plakette anbringt.weil dieser Fall angeblich im System ihrer Prüforganisation nicht vorgesehen und die Anzahl der Plaketten computermäßig abgezählt ist
Kann ich natürlich auch nicht sagen ! Halte ich aber für eine kundenunfreundliche Abzocke !Nach längerer Diskussion einigten wir uns, daß ich die Plakette bekäme, wenn ich zusätzlich den Preis für eine §29 HU bezahlen würde.
Ob das nun tatsächlich Vorschrift oder einfach nur Geschäftstaktik der Prüforganisation ist, ist schwer zu sagen.
Ich hätte ,wie wohl die allermeisten meiner Kollegen , einfach eine Ersatzplakette verbucht , ist zwar ein kleiner bürokratischer Aufwand , aber durchaus rechtens und machbar.
Das Problem wird sein ,dass die Plakettenvergabe in aller Regel eben nicht erfolgt ,weil fast alle eben das H-KZ haben möchten ,in wenigen Fällen ist es aber durchaus begründet ,dieses Fzg mit einem normalen KZ weiterlaufen zu lassen, z.B. bei Fzgen mit geringem Hubraum ,die zudem auf Saisonkz laufen ,aber wg. Umweltzone ein H-Gutachten benötigen.
MfG Volker
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Re: 07 Untersuchung
Hallo, lest mal die Anlage durch (Richtlinie §23). Da gibt es auch die Nr.1 Abs. e, was die Zulassunsstelle meinte. Es ist dort von keinem §29 Prüfdokument die Rede. Die Zulassungsstellen erteilen bei Vorlage des §23-Gutachtens eine Plakette. Wenn die Prüfstelle für die Anbringung einer HU-Plakette Geld verlangt, MUSS sie auch ein Prüfprotokoll nach §29 aushändigen. Genau lesenden Gruß. Rolf
Hochladen klappt nicht?... (im IKM Forum kriege ich das aber hin)
Ist aber auch unter Google "AUTOBILD §23..." aufzurufen als PDF (Fassung v.6.4.11)
Hochladen klappt nicht?... (im IKM Forum kriege ich das aber hin)
Ist aber auch unter Google "AUTOBILD §23..." aufzurufen als PDF (Fassung v.6.4.11)
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Re: 07 Untersuchung
Moin Moin !
Ansonsten wurde eben "nur" eine Untersuchung im Umfang einer HU durchgeführt ,d.h. im Prinzip genau die gleiche Untersuchung,nur ohne Änderung der Plakettenlaufzeit.
MfG Volker
Tja ,und das kostet ,da ja nun einmal die Aushändigung eines solchen Berichtes auch voraussetzt ,dass eine solche Untersuchung durchgeführt wurde ,und die ist nun mal kostenpflichtig. Genau so wurde es ja beim Altopelfreak gehandhabt.Wenn die Prüfstelle für die Anbringung einer HU-Plakette Geld verlangt, MUSS sie auch ein Prüfprotokoll nach §29 aushändigen
Ansonsten wurde eben "nur" eine Untersuchung im Umfang einer HU durchgeführt ,d.h. im Prinzip genau die gleiche Untersuchung,nur ohne Änderung der Plakettenlaufzeit.
MfG Volker
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Re: 07 Untersuchung
Hallo. GENAU so ist es. Nun haben wir`s... Gruß. Rolf