Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Rheindahlen2011
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Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von Rheindahlen2011 » Mi 27. Jul 2011, 19:49

Mein Problem besteht darin, dass ich ein Fahrzeug gekauft habe, dass am 29. 6. 1981 gebaut wurde, aber erst am 4.6.1984 angemeldet wurde, warum auch immer.

Der Gesetzgeber sagt, das Fahrzeug muss vor 30 Jahren "in den Verkehr gekommen" sein. Das heißt für den Juristen, das Auto muss 30 Jahre alt sein. In den "Verkehr gekommen sein" heiß nicht Zulassung, mit der "Geburt" kommt man in den Verkehr.

Wer kennt Urteile zu einer solchen Situation? Vielleicht kann ich mir den Verwaltungsrichter ersparen, denn Beamten beim STVA. ticken hier anders als Juristen.

Die Absicht des Gesetzgebers kann nicht die "Zulassung" gewesen sein, sondern das Alter, sprich "Kulturgut Auto". Oder gibt es eine andere logische Begründung.

Bitte nur Fakten, Fakten, Fakten und keine Vermutungen oder "ich glaube", das hilft nicht weiter.

schreyhalz
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von schreyhalz » Mi 27. Jul 2011, 20:32

Moin Moin !

ich vermute mal,es geht um die Erlangung des H-Kennzeichens.

genau dieser Punkt wird mit der Neufassung des Anforderungskataloges in der von dir gewünschten Form geändert.Unter anderem können dann auch Fzge.,die nach Auslieferung eingemottet wurden, legal zugelassen werden.

MfG Volker

wagalaweia
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von wagalaweia » Do 28. Jul 2011, 08:29

Hallo!

"In den Verkehr kommen" heißt erstmal tatsächlich "erstmals zum Straßenverkehr zugelassen".Und ob das Straßenverkehrsamt in deinem Falle anders entscheidet wage ich erst mal zu bezweifeln.
Viel Spaß.

Grüße

Skogsälg
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von Skogsälg » Sa 30. Jul 2011, 19:03

Es entspricht gängiger Verwaltungspraxis "in den Verkehr genommen" mit "erstmals zum Straßenverkehr zugelassen" gleichzusetzen (vgl. u.a. Info-Portal des Landes Berlin - http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer ... t/121364er).

Bei einer sinnvollerweise vorzunehmenden teleologischen Auslegung der Regelung (Auslegung nach Sinn und Zweck) wird man aus dem von Dir genannten Grunde aber zu dem Ergebnis kommen, dass der Zeitpunkt der Herstellung für die Eintufung maßgeblich sein muß.

Allerdings wird man von einfachen Verwaltungsangestellten mit Mittelschulhintergrund, wie sie auf KFZ-Zulassungsstellen nunmal Dienst schieben, nicht allzuviel juristische Methodenkenntnis erwarten dürfen.

Daher abwarten, bis am 1. Oktober die neue Richtlinie in Kraft tritt. Dann wird sich das Problem von selbst gelöst haben - wie in einem Posting schon geschrieben wurde.


Jürgen

oldierolli
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von oldierolli » So 31. Jul 2011, 15:00

@ Jürgen, sehr gut auf den Punkt gebracht! Allerdings würde ich mich auf BERLINER Verwaltungsjuristen nicht verlassen, da die ja so TOLLE Verträge bzgl. neuem Flughafen geschlossen haben (haben sich EINSEIFEN lassen von der Flugsicherung mit den Abflugrouten über Wohngebiete). Antiwowistischen Gruß. Rolf

Altopelfreak
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Erstzulassung entscheidet

Beitrag von Altopelfreak » Di 2. Aug 2011, 12:57

Bislang galt immer das Datum der Erstzulassung als entscheidendes Kriterium. Und zwar egal in welchem Land, es musste nur irgendwie
glaubhaft gemacht werden. Wer dies mit einem deutlich älteren Auto nicht konnte, weil es erst Jahre nach seiner Herstellung erstmals
auf die Strasse kam, hatte ganz einfach Pech gehabt. Offenbar wurde das von den Betroffenen meist klaglos akzeptiert.

Interessant finde ich nun, dass sich dies gerüchteweise künftig lockern soll.. Da wäre nun meine nächste Frage, welche Nachweise die
Zulassungsbehörden ggfs. künftig verlangen, um das deutlich ältere Baujahr anerkannt zu bekommen.

Wie will denn die Zulassungstante mit mittl. Reife nachprüfen, dass ob mein MB 123 mit EZ Ende 1985 nach eigenen Angaben schon 1976
vom Band gerollt ist?

Klaus
Zuletzt geändert von Altopelfreak am Di 2. Aug 2011, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

torsten130
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Re: Erstzulassung entscheidet

Beitrag von torsten130 » Di 2. Aug 2011, 13:58

Altopelfreak hat geschrieben: Wie will denn die Zulassungstante mit mittl. Reife nachprüfen, dass ob mein MB 123 mit EZ Ende 1985 nach eigenen Angaben schon 1976
vom Band gerollt ist?

Klaus
Z. B. anhand einer Bescheinigung des Herstellers, der ja mittels der VIN genau sagen kann, an welchem Tag dieses Auto vom Band gelaufen ist... Das ist doch das geringste Problem.

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ventilo
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von ventilo » Di 2. Aug 2011, 14:14

Oft ist das Baudatum ja auch direkt in der FIN vercodet, d.h. jedermann kann mit der FIN das Datum zumindest eingrenzen.
Das gilt m.W. zumindest ab ca. den 60er Jahren in USA und Europa.
Aber auch davor geht es, wenn entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen.

Altopelfreak
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von Altopelfreak » Di 2. Aug 2011, 18:36

Das ist ja gerade die Frage, was hier anerkannt wird! Bei Benz mag es ja sein, dass das Werk anhand der FIN sogar den Tag der Herstellung angeben kann,
bei Opel aber Fehlanzeige. Gewiß können die Freaks oder Typreferenten vom Club hier ungefähre Angaben machen, glaube aber kaum, daß deren Aussage
ausreichen wird! So einfach ist das in den meisten Fällen nicht!

oldierolli
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von oldierolli » Di 2. Aug 2011, 20:26

Hallo, ...mittler Reife..." O.K. Aber Abitur von HEUTE kann sogar noch schlechter sein. Gerade von Abi-Frischlingen (Note 2,4) zur Kenntnis bekommen, dass sie nicht mal wissen, dass man bei einem Anschreiben den Absender angibt als auch sowas UNTERSCHREIBEN muss. Dann noch "... ich beantrage EIN VIS-A..." Au weia, Du Bildungsrepublik. DENKENDEN statt nachplappernden Gruß. Rolf

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