Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Tripower
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von Tripower » Mi 3. Aug 2011, 08:51

Ohne "Oldierolli`s" juristische Fachkompetenz hier in Frage stellen zu wollen:

Das Produktionsdatum hat mit dem Terminus "in Verkehr bringen" der FZV grundsätzlich nichts zu tun. "In Verkehr gebracht" ist ein Kfz dann, wenn es zum öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wurde. Möglich wäre z.B., daß ein Fahrzeug zwar vor 30 Jahren produziert - aber nie zum Straßenverkehr zugelassen wurde. Dann würde ihm grundsätzlich die rechtliche Anerkennung als "Oldtimer" versagt. Das Problem haben z.B. die Leute, die sich vor 30 Jahren eines der letzten Käfer-Cabrios als Neuwagen gesichert und gleich eingelagert haben. Sie bekommen diese Fahrzeuge heute überhaupt nicht mehr zugelassen, weil sie die Kriterien für eine (Neu-, bzw. Erst-)Zulassung nicht erfüllen.

In der Praxis gehen die Zulassungsstellen jedoch zumindest bei Importfahrzeugen (ohne spezifische Papiere) davon aus, daß sie im Produktionsjahr auch zugelassen wurden und fingieren regelmäßig den 01.07. des Produktionsjahres als Erstzulassungsdatum.

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(der schon darauf wartet, von Rolf wieder korrigiert zu werden ...)
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ventilo
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von ventilo » Mi 3. Aug 2011, 10:36

Altopelfreak hat geschrieben:Das ist ja gerade die Frage, was hier anerkannt wird! Bei Benz mag es ja sein, dass das Werk anhand der FIN sogar den Tag der Herstellung angeben kann,
bei Opel aber Fehlanzeige. Gewiß können die Freaks oder Typreferenten vom Club hier ungefähre Angaben machen, glaube aber kaum, daß deren Aussage
ausreichen wird! So einfach ist das in den meisten Fällen nicht!
In denen von unserem Club ausgestellten Datenblättern wird das Baudatum (soweit möglich) mit aufgeführt. Bisher wurden diese Daten von den Prüfstellung und Zulassungsstellen immer klaglos übernommen, wenn kein Datum der Erstzulassung vorliegt.
Da wir auch Zugriff auf Baulisten für ältere Fahrzeuge haben, können wir auch bei europäischen und amerikanischen Vorkriegs-Ford das Baudatum des Chassis ziemlich genau bestimmen. Zum Teil liegen diese Daten auch für die Aufbau Hersteller (z.B. Gläser, Briggs, Westfalia, OSI, ...) vor. Der Recherche Aufwand ist allerdings oft erheblich, daher steht dieser Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Häufig zeigt sich dabei, daß die in den KFZ-Papieren aufgeführten Daten völlig daneben liegen. Gerade wurde ein angeblich deutscher '37er Gläser Ford V8 als Serien US deluxe Roadster "enttarnt". Das Fahrzeug war bereits lange mit deutschen Papieren zugelassen.

oldierolli
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von oldierolli » Mi 3. Aug 2011, 18:31

@ Tripower: im Gegenteil, volle Zustimmung, da die BEGRIFFE ja völlig klar sind. Es ist aber das stets alltägliche Problem, dass Vorschriften an der realen Praxis vorbeigehen und erst oft durch langwierige Prozesse, meist vom BGH/BVerfG, korrigiert werden. Erst gerade wieder § 522 Abs. 2 ZPO bzgl. Revisionsmöglichkeiten über Petition. (Aufzurufen unter ARD Ratgeber). Einklänglichen Gruß. Rolf

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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von two-lane » Fr 5. Aug 2011, 10:26

Nochmal zur Seite vor und dem Nebenthema "Baujahresermitlung aus der FIN (bzw. VIN)"
Der hier (bei der Threadeingangsfrage) relevante Zeitraum sind die Endsiebzieger und Achtziger Jahre.

Da soll das ausgerechnet bei Opel, als Teil des GM-Stalles nicht möglich sein? :o
Das bezweifele ich.

Uwe

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Tripower
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von Tripower » Fr 5. Aug 2011, 10:31

Noch einmal: Das Produktionsdatum gemäß der FIN ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Datum der Zulassung - und damit mit dem Datum des "in den Verkehr Bringens". Im Zweifelsfall wird der Zulassungsbehörde - insbesondere bei einem deutschen Fahrzeug - das Produktionsdatum relativ egal sein und sie wird auf den Nachweis der Erstzulassung zum Strassenverkehr bestehen.

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ventilo
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von ventilo » Fr 5. Aug 2011, 10:56

Es sind ausdrücklich Ausnahmen erlaubt - siehe aktueller H-Kennzeichen Anforderungskatalog.
So gesehen darf auch ein kompletter Neuaufbau (Stichwort "BMW Mobile Tradition") ein Hakenzeichen tragen.

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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von two-lane » Fr 5. Aug 2011, 11:17

Tripower,
ist mir bewußt und war nicht meine Frage bzw. "Infragestellung".

Gruß two-lane

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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von 1300VC » Fr 5. Aug 2011, 23:13

ventilo hat geschrieben: So gesehen darf auch ein kompletter Neuaufbau (Stichwort "BMW Mobile Tradition") ein Hakenzeichen tragen.
So viel mir (bis dato) bekannt ist, gab es damals einen Riesenwirbel um den neuaufgebauten 2002 und eben KEIN H-Kennzeichen...nicht mal für´s Werk.

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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von ventilo » Sa 6. Aug 2011, 20:50

ich dachte an die Mille Miglia "Nachbauten" aus München

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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"

Beitrag von oldsbastel » Mi 14. Dez 2011, 10:19

Rheindahlen2011 hat geschrieben: Der Gesetzgeber sagt, das Fahrzeug muss vor 30 Jahren "in den Verkehr gekommen" sein. Das heißt für den Juristen, das Auto muss 30 Jahre alt sein. In den "Verkehr gekommen sein" heiß nicht Zulassung, mit der "Geburt" kommt man in den Verkehr.
Stimmt so nicht ganz. Das "Inverkehrbringen" ist im Produktrecht definitionsgemäß die erstmalige entgeldliche oder unentgeldliche Bereitstellung auf dem Markt. Das passiert in aller Regel dann, wenn ein Produkt das Werksgelände verlässt bzw. bei Importen aus dem außereuropäischen Ausland, wenn ein Produkt zum ersten Mal in das Gebiet der EU kommt. Ob diese Definition auch für Fahrzeuge gilt, muss ich auch erst nachsehen. Da aber für bestimmte Aspekte bei Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ebenfalls das ProdSG gilt, wäre es zumindest naheliegend.

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