Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

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goggo
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von goggo » Mi 14. Dez 2011, 09:08

oldsbastel hat geschrieben:Wie sieht es denn mit Fahrzeugen aus, die älter sind als 70 Jahre (ist doch meine ich die Altersgrenze beim Urhebrrecht, oder?) und bei denen der Hersteller

a) nicht mehr existiert, aber irgendwer vermutlich noch die Namensrechte hat,

b) die älter sind als 70 Jahre und bei denen der Hersteller noch existiert und für diese Fahrzeuge evtl. auch noch Teile liefert (so wie z. B. BMW) und

c) die älter sind als 70 Jahre und bei denen der Hersteller noch existiert, aber für diese Fahrzeugen nichts mehr macht?


Hat sich dann der Schutz in allen drei Fällen erledigt?
a:) Nachfragen welche Rechte der Mensch hat.. wenn nicht die Rechte selber eintagen

b:) BMW hat auch die Rechte an Glas noch .. deshalb geht an denen kein Weg vorbei

c:)DAs ist wurscht .. der Herr Hommes , macht auch nix zum Thema - spielt nur vor , aber darf trotzdem im Rahmen seiner eingetragenen Rechte kassieren.

Alles natürlich unverbindliche Hinweise - siehe unten ;-))
Zuletzt geändert von goggo am Mi 14. Dez 2011, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Tripower
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rechtlicher Hinweis!

Beitrag von Tripower » Mi 14. Dez 2011, 10:27

Aus gegebenem Anlaß - und insbesondere an die User "goggo", "Altopelfreak" und "oldierolli" gerichtet:

Unter Verweis auf die Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzes) distanziert sich der Forenbetreiber ausdrücklich von den Rechtsauskünften nichtregistrierter (i.S.d. RDG) Personen in diesem Forum und fordert diese gleichzeitig auf, "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert" (§ 2 RDG) zu unterlassen.

Der Forenbetreiber behält sich vor, solche Beiträge, welche gegen diese Weisung verstoßen, ohne weiteren Hinweis oder Kommentar zu löschen. Dies insbesondere, um sich nicht selbst der Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme auszusetzen.

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Ist doch selbstverständlich

Beitrag von Altopelfreak » Mi 14. Dez 2011, 13:21

Es ist doch selbstverständlich, dass Forumsteilnehmer hier keine verbindlichen Auskünfte geben koennen und auch kein Forumsbetreiber dafür irgendeine
Verantwortung uebernehmen kann. Das gilt doch fuer alle Informatioen, die man aus dem Internet bezieht.

@oldierolli
Ein (unverbindlicher) Hinweis noch: Generell gelten die 70 Jahre P.M.A. fuer die meisten Werke. Angeblich wurde jedoch fuer fotografische Werke diese Regelung erst im Jahr 1965 eingefuehrt.
Bis zu diesem Zeitpunkt galt fuer Fotos eine maximale Schutzfrist von 25 Jahren. Nun streiten sich aber die juristen, ob Fotos, die bereits vor 1965 durch Fristablauf schon gemeinfrei waren, durch die
neuere Regelung rückwirkend erneut wieder unter Schutz stehen oder ob die Gemeinfreiheit Bestandsschuz hat. In diesem Fall koennten Aufnahmen, die vor 1940 entstanden, bedenkenlos weiter veroeffentlicht werden. So habe ich es auch bislang gehalten und bisher nie ärger bekommen.

Ein einziges Mal nur wurde mir ein Foto von einem Citroen Bj. 1928 geloescht, das ich kurz zuvor in ein Forum gepostet hatte. Die Aufnahme war der Topfhutmode der mit abgebildeten Damen nach zu urteilen um ca. 1930 entstanden. Als ich den Forumsbetreiber daraufhin zur Rede stellte, schrieb mir dieser zurück, das Bild stamme aus den 50er Jahren! Nun kannte er sich wohl weder mit Oldtimern noch mit Damenmode aus, so dass es zwecklos war, hier weiterzudiskutieren. Ferner argumentierte er noch, es seien hier Gesichter zu erkennen und aufgrund der "Persoenlichkeitsrechte am eigenen Bild" eine Veroeffentlichung schon deshalb unzulaessig. Das musste ich dann wohl akzeptieren.

Klaus

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Mi 14. Dez 2011, 13:31

Bei allem gebotenen Respekt:

Nahezu alle Deine Beiträge (zumindest in diesem Thread) mit juristischem Bezug sind von einer schon als "haarsträubend" zu bezeichnenden Unkenntnis geprägt, in weiten Teilen sachlich falsch und stellen eine potentielle Gefahr für den unbedarften Leser dar, der Deine Beiträge zur Grundlage oder Richtlinie seines eigenen Handelns macht.

Nicht nur aus juristischer Sicht möchte ich Dich daher eindringlich bitten, Dich mit rechtlichen Beiträgen massiv zurückzuhalten oder diese ausdrücklich als Deine persönliche Rechtsauffassung zu kennzeichnen.

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Re: rechtlicher Hinweis!

Beitrag von goggo » Mi 14. Dez 2011, 13:38

Tripower hat geschrieben:Aus gegebenem Anlaß - und insbesondere an die User "goggo", "Altopelfreak" und "oldierolli" gerichtet:

Unter Verweis auf die Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzes) distanziert sich der Forenbetreiber ausdrücklich von den Rechtsauskünften nichtregistrierter (i.S.d. RDG) Personen in diesem Forum und fordert diese gleichzeitig auf, "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert" (§ 2 RDG) zu unterlassen.

Der Forenbetreiber behält sich vor, solche Beiträge, welche gegen diese Weisung verstoßen, ohne weiteren Hinweis oder Kommentar zu löschen. Dies insbesondere, um sich nicht selbst der Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme auszusetzen.

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Ist es schon mal vorgekommen das Privatleute deswegen Schwierigkeiten bekommen haben?
Nur als Info für uns hier Gerrit ;-)

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Mi 14. Dez 2011, 13:50

Allerdings!

Weniger von Anwälten, die vielleicht Konkurrenz fürchten, als von Usern, die einen falschen Rechtsrat befolgt und deshalb Schaden erlitten haben. Die sind es regelmäßig, die dann den Stein ins Rollen bringen.

Tripower
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von 1300VC » Mi 14. Dez 2011, 13:52

Altopelfreak hat geschrieben:Es ist doch selbstverständlich, dass Forumsteilnehmer hier keine verbindlichen Auskünfte geben koennen und auch kein Forumsbetreiber dafür irgendeine Verantwortung uebernehmen kann.
Leute, wacht doch endlich auf. Glaubt ihr, Gerrit macht hier lediglich auf "wichtig" ??

Forumsbetreiber müssen auch ziemlich auf der Hut sein.
Irgend ein Hansel kann sich immer "gestört" fühlen.

Ein großes Forum ist seit knapp einem Jahr deswegen gesperrt worden. Meiner Kenntnis nach liegen die aufgelaufenen Gerichtskosten bereits bei irgendwas um 16.000 EUR....noch weitere Fragen bezüglich "unbedenklich" ??

Siehe auch hier.

Chris.

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von goggo » Mi 14. Dez 2011, 14:07

1300VC hat geschrieben:
Altopelfreak hat geschrieben:Es ist doch selbstverständlich, dass Forumsteilnehmer hier keine verbindlichen Auskünfte geben koennen und auch kein Forumsbetreiber dafür irgendeine Verantwortung uebernehmen kann.
Leute, wacht doch endlich auf. Glaubt ihr, Gerrit macht hier lediglich auf "wichtig" ??

Forumsbetreiber müssen auch ziemlich auf der Hut sein.
Irgend ein Hansel kann sich immer "gestört" fühlen.

Ein großes Forum ist seit knapp einem Jahr deswegen gesperrt worden. Meiner Kenntnis nach liegen die aufgelaufenen Gerichtskosten bereits bei irgendwas um 16.000 EUR....noch weitere Fragen bezüglich "unbedenklich" ??

Siehe auch hier.

Chris.
Nein das glaubte ich auch niemals.. Der Fall ist ganz schee Krass...

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von wagalaweia » Mi 14. Dez 2011, 15:44

Und auch mit "Rechtsberatung" ist das in Foren so eine Sache.Hier zum Beispiel eine Absicherung:

http://www.wer-weiss-was.de/app/service ... oto=3.1129

Mitte rechts fett

Grüße
Zuletzt geändert von wagalaweia am Mi 14. Dez 2011, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Sierra » Mi 14. Dez 2011, 15:55

Ich komm da nur auf eine login-Seite. Oder wolltest Du genau das damit sagen?

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