Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

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Altopelfreak
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@tripower

Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Dez 2011, 13:30

Zitat: Persönlich habe ich bei Dir allerdings den Eindruck, daß es nicht am fehlenden Wissen oder Einsicht mangelt, sondern, daß Du gar nicht verstehen willst ....

Nein, es geht nicht ums verstehen, sondern darum, dass ich diese Rechtsauffassung nicht mit meinem Gerechtigkeitsempfinden in Einklang bringen kann.
Ich sehe nicht ein, fuer eine unentgeltliche Gefaelligkeit mit Urheberrechtsverletzung beschuldigt zu werden.

Ferner kann ich mich gar nicht mit fremden Lorbeeren schmuecken, da ich als Forumsteilnehmer anonym bin. Dies koennte allenfalls der Forumsbtreiber, wenn auch unfreiwillig und das
in einem so geringen Ausmass, dass es einfach nur laecherlich ist, deshalb ein juristisches Fass aufzumachen!

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Tripower
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Re: @tripower

Beitrag von Tripower » Di 13. Dez 2011, 14:47

Altopelfreak hat geschrieben:...)sondern darum, dass ich diese Rechtsauffassung nicht mit meinem Gerechtigkeitsempfinden in Einklang bringen kann.
Das geht (selbst) mir manchmal auch so. Es ändert aber nichts daran, daß es geltendes Recht, und damit auch für mich verbindlich ist. Selbst wenn sich mir der Sinn u.U. nicht (gleich) erschließt. Wenn man sich die Mühe macht und den Hintergrund solcher Vorschriften mal erforscht, erklärt sich regelmäßig so manches und man versteht (und akzeptiert) dann doch, warum etwas gerade so geregelt ist.

Vielleicht sollten wir die Diskussion damit abschließen !?!

Gruß
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Re: @tripower

Beitrag von oldsbastel » Di 13. Dez 2011, 14:50

Tripower hat geschrieben:
Vielleicht sollten wir die Diskussion damit abschließen !?!
Nicht so eilig. Meine Eingagnsfrage ist eigentlich noch nicht beantwortet. 8-)

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Di 13. Dez 2011, 15:19

Eigentlich schon!

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von oldsbastel » Di 13. Dez 2011, 16:22

Wie sieht es denn mit Fahrzeugen aus, die älter sind als 70 Jahre (ist doch meine ich die Altersgrenze beim Urhebrrecht, oder?) und bei denen der Hersteller

a) nicht mehr existiert, aber irgendwer vermutlich noch die Namensrechte hat,

b) die älter sind als 70 Jahre und bei denen der Hersteller noch existiert und für diese Fahrzeuge evtl. auch noch Teile liefert (so wie z. B. BMW) und

c) die älter sind als 70 Jahre und bei denen der Hersteller noch existiert, aber für diese Fahrzeugen nichts mehr macht?


Hat sich dann der Schutz in allen drei Fällen erledigt?

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Sinn von Vorschriften

Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Dez 2011, 17:38

Zitat: "Wenn man sich die Mühe macht und den Hintergrund solcher Vorschriften mal erforscht, erklärt sich regelmäßig so manches und man versteht (und akzeptiert) dann doch, warum etwas gerade so geregelt ist."

Klar, so war es ja auch mit dem Republikflucht-Paragraf der alten DDR! Auch das war geltendes Recht und musste eingehalten werden. Wer wollte schon die ganzen Ossis hier haben!

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Di 13. Dez 2011, 17:45

Angesichts solcher Kommentare fehlen mir die Worte.

Mit kopfschüttelnden Grüßen
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von oldierolli » Di 13. Dez 2011, 18:42

Hallo, vielleicht könnte ja (zum Abschluss...) kurz aufgezeigt werden, welche "allgemeinen" Fristen (so wie die vermuteten 70 Jahre) als "Freigrenze" gelten: 1. Markenzeichen, 2. verkörpertes Know-How, 3. Musikaufnahmen. Gruß. Rolf

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Di 13. Dez 2011, 21:14

Von mir bestimmt nicht mehr! Fragt doch mal Klaus, der hat bestimmt eine "praktische" Antwort.

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Keine klare Antwort

Beitrag von Altopelfreak » Di 13. Dez 2011, 23:56

@oldierolli
Ich fürchte, auf diese Frage wird es keine klare Antwort geben. Man kann lediglich eine Wahrscheinlichkeit kalkulieren,
wie groß diese ist, um Ärger zu bekommen.

Und wie leicht es ist, Ärger zu bekommen, das merkt jeder, der regelmäßig in Internet-Foren aktiv ist und offen seine Meinung kundtut.

Schönen Abend
Klaus

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