Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

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oldsbastel
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Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von oldsbastel » Mi 25. Mai 2011, 14:35

Die Frage richtet sich an die Juristen hier. Gerrit, du bist gefordert! :mrgreen:

Wie verhält sich denn die Sache mit dem Urheberrecht bei kopierten Original-Herstellerunterlagen (Bedienungsanleitungen, Werkstatthandbücher) für Fahrzeuge, die der Hersteller nicht mehr baut (z. T. ja seit Jahrzehnten)? Was darf man kopieren und was nicht?

Wie sieht das aus, wenn es sogar den Hersteller nicht mehr gibt (z. B. DKW oder Borgward)?

Was ist im Vergleich dazu mit alten Handbüchern von Verlagen (z. B. Bucheli), die es noch gibt oder eben auch nicht mehr?

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ventilo
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von ventilo » Mi 25. Mai 2011, 15:32

Für viele "tote" Hersteller müßte es noch einen Rechtsnachfolger geben: DKW -> Audi -> Volkswagen, die Borgward Rechte liegen m.W. bei Herrn Kurze in Bremen (oder sind das nur die Bildrechte?).
Der Bucheli Verlag achtet sehr darauf, daß keine nicht-autorisierten Nachdrucke seiner blauen Hefte vertrieben werden. Deshalb ist der Mustang Club auch so stolz diese Rechte zu besitzen.
Unser Club hat sich für unsere Handbuch, ET-Listen und sonstige Nachdrucke eine Freigabe vom Rechteinhaber ausstellen lassen. Diese ist an bestimmte Bedingungen gebunden.
Andere Firmen regeln das m.W. ähnlich.

Skogsälg
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Skogsälg » Mi 9. Nov 2011, 20:41

Nach § 2 Abs.1 Nr. 7 UrhG sind auch Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und Tabellen urheberrechtlich geschützt. Schutzgegenstand ist dabei nicht der technische Gedanke als solcher, sondern seine "Verkörperlichung" in Form einer Darstellung. Die Darstellung muss einen technischen Inhalt zum Ausdruck bringen. Dieses Erfordernis wird in der Rechtsprechung weit ausgelegt. Für die Bejahung der Schutzwürdigkeit ist es hinreichend, wenn die Darstellung geeignet ist, über technische Gegenstände im weiteren Sinn zu unterrichten oder zu belehren*.

Es besteht also Urheberrechtsschutz, solange nicht durch Zeitablauf sogenannte "Gemeinfreiheit" eingetreten ist.


Jürgen

*) Quelle: Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht, Kap. 2, § 15, Abschnitt II

Altopelfreak
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Altopelfreak » Mo 28. Nov 2011, 13:51

Ich glaube, diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, schon weil es zum Thema Urheberrecht und Bildrecht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsauffassungen gibt.

Einzig allgemein anerkannt ist wohl die 70-Jahre-post-mortem-Regelung, d.h. 70 Jahre nach dem Tod des Autors werden die Werke gemeinfrei. Doch auch da erhebt sich die Frage, ob der Finder eines uralt-Dokumentes als Flohmarkttrophaee hieran ein Neues Urheberrecht erwirbt.

Ich habe es inzwischen aufgegeben, mir darueber Gedanken zu machen, sondern veroeffentliche alles wozu ich Lust habe mit lediglicher Quellenangabe und lasse es einfach drauf ankommen.

Klaus

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Tripower
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Mo 28. Nov 2011, 20:20

Altopelfreak hat geschrieben:Ich glaube, diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, schon weil es zum Thema Urheberrecht und Bildrecht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsauffassungen gibt.
Das ist nicht richtig, denn das UrhRG ist recht eindeutig definiert. Auf "Rechtsauffassung" einzelner kommt es hier nicht an; entscheidend ist vielmehr die (zumeist eindeutige) Gesetzeslage. Da das UrhR aber eine ziemlich komplexe Materie ist, verbieten sich konkrete Aussagen in einem derartigen Forum.
Ich habe es inzwischen aufgegeben, mir darueber Gedanken zu machen, sondern veroeffentliche alles wozu ich Lust habe mit lediglicher Quellenangabe und lasse es einfach drauf ankommen.
WOW - das nenne ich mutig (um nicht zu sagen: grobfahrlässig)! Wenn Du wüsstest, wieviele Mandanten ich wegen UrhR-Verletzung schon vertreten musste und was für Sanktionen da im Raum stehen, würdest Du sicherlich zurückhaltender sein - zumindest mit solchen Äußerungen in solchen Foren :)

Gruß
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Mo 28. Nov 2011, 20:20

Altopelfreak hat geschrieben:Ich glaube, diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, schon weil es zum Thema Urheberrecht und Bildrecht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsauffassungen gibt.
Das ist nicht richtig, denn das UrhRG ist recht eindeutig definiert. Auf "Rechtsauffassung" einzelner kommt es hier nicht an; entscheidend ist vielmehr die (zumeist eindeutige) Gesetzeslage. Da das UrhR aber eine ziemlich komplexe Materie ist, verbieten sich konkrete Aussagen in einem derartigen Forum.
Ich habe es inzwischen aufgegeben, mir darueber Gedanken zu machen, sondern veroeffentliche alles wozu ich Lust habe mit lediglicher Quellenangabe und lasse es einfach drauf ankommen.
WOW - das nenne ich mutig (um nicht zu sagen: grobfahrlässig)! Wenn Du wüsstest, wieviele Mandanten ich wegen UrhR-Verletzung schon vertreten musste und was für Sanktionen da im Raum stehen, würdest Du sicherlich zurückhaltender sein - zumindest mit solchen Äußerungen in solchen Foren :)

Gruß
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oldierolli
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von oldierolli » Di 29. Nov 2011, 04:08

Hallo, sehr gut dargestellt hat es skogsälk mit dem Zitat der "Verkörperlichung". Also sind "originale" Darstellungen immer geschützt. Wenn ich aber Gedankengut SELBST verkörperliche, habe somit ich das Recht darauf. Also, wenn ich Fahrzeugdaten selbst recherchiere und z.B. ein eigenes "Datenblatt" erstelle/veröffentliche, kann mir wohl niemand an den Karren fahren. Und wenn ich ich mein gekauftes Fz. fotografiere, hat der Hersteller kein "Recht am Bild". Aber kann hier mal eine "Kurzübersicht" gepostet werden, wie es in den wichtigsten Bereichen mit dem Zeitablauf/Gemeinfreiheit aussieht? Gruß. Rolf

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Wo kein Kläger da kein Richter

Beitrag von Altopelfreak » Di 29. Nov 2011, 13:14

Zitat: "WOW - das nenne ich mutig (um nicht zu sagen: grobfahrlässig)! Wenn Du wüsstest, wieviele Mandanten ich wegen UrhR-Verletzung schon vertreten musste und was für Sanktionen da im Raum stehen, würdest Du sicherlich zurückhaltender sein - zumindest mit solchen Äußerungen in solchen Foren "
Das gilt wohl auch für das Anbringen von Nummernschildern!

Auch eine vermeintlich "eindeutige Rechtslage" nützt nichts, wenn das nicht jeder so sieht. Wenn derjenige, der dich anzeigt nicht rechtskundig ist, dann nützt es dir doch gar nichts, ob du hinterher Recht bekommst, denn den vorausgegangenen Ärger hattest du trotzdem und den ersetzt dir kein Gericht!

Also: Entweder gar nichts veröffentlichen, wenn du auf der sicheren Seite sein willst, oder ein gewisses Risiko in Kauf nehmen!

Klaus

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von goggo » Mi 7. Dez 2011, 09:24

Bei Zündapp zahlt jeder Händler an eine Ratte 50Eur im Monat , der Flügel ist geschützt von Ihm und er geht immer mehr auf private Leute die Homepages haben...

Dieser Kerl hat nix aber auch gar nichts für die Szene zu bieten.. aber eben die Rechte .. und klagt auch fleissig gegen Zündappnachfolger einen Händler in Österreich und geht jetzt auch Holländische Firmen an...

Was zur folge hat das die wiederum keine Teile mehr nachproduzieren... äusserst ärgerlich so eine Mafia zu haben.

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Betätigungsfeld für erfolglose Juristen

Beitrag von Altopelfreak » Mi 7. Dez 2011, 13:13

@goggo,

ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben.

Dies wirkt sich immer mehr zum Nachteil der Allgemeinheit aus. Man muss sich langsam fragen, welche Berechtigung das im Zeitalter von Internet und sonstiger Globalisierung noch hat.
Hier wäre eine Rechtsreform dringend geboten.

Klaus

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