Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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1300VC
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Re: Darum geht es nicht

Beitrag von 1300VC » Fr 9. Dez 2011, 21:05

Altopelfreak hat geschrieben: Für solche Fälle brauche ich diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern nicht!
... stimmt, was du brauchst fällt eher unter therapeutische Hilfe.

Chris.

Altopelfreak
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Fremde Lorbeeren

Beitrag von Altopelfreak » Mo 12. Dez 2011, 00:29

Zitat"Wenn jemand unser Know How verschenkt oder ohne mein Einverständnis nutzt, dann kann ich durchaus ganz schön giftig werden."
Am Verschenken von persönlichen Angriffen hat wohl kaum jemand Interesse!

Aber bleiben wir doch mal bei dem Beispiel mit dem P1-Schaltplan:
Die Teilnahme hier im Forum ist kostenlos und am Posten eines Schaltplans verdiene ich weder etwas, noch schmücke ich mich mit fremden Lorbeeren. Selbstverständlich gebe ich die Quelle an und spiele nicht den "Guttenberg". Es ginge mir lediglich darum, einem anderen Oldtimerfreund beim Lösen eines technischen Problems zu helfen, den ich wahrscheinlich nie persönlich kennenlernen werde und von dem ich auch keine Gegenleistung erwarte. Dabei habe ich nur Arbeit. Würde ich vorher noch bei Opel oder Bosch anrufen und schön brav um Erlaubnis fragen, würde sich niemand zuständig erklären, sofern man mich nicht ohnehin am anderen Ende auslacht!

Es wäre also nichts anderes, als würde ich den Schaltplan mit zum Stammtisch nehmen und das Elektrikproblem vor versammelter Mannschaft zur Diskussion stellen.

Der Haken bei der Sache scheint aber zu sein, daß die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts beim Forumsbetreiber liegt und nicht beim Poster. Dieser ist ja i. d. R. auch kaum zu ermitteln, z. B. wenn er vom Internetcafe aus sendet, aber das steht auf einem anderen Blatt. Hier aber sehe ich Handlungsbedarf, diese restriktive Auslegung des Urheberrechts zu lockern, denn alles andere wäre doch absolut wirklichkeitsfremd.

Ein weiterer Punkt ist der, daß viele Forenbetreiber die Verwertungsrechte aller Texte und Bilder beanspruchen, die ahnungslose Poster eingestellt haben. Das könnte streng genommen bedeuten, dass alles was ihr hier reinstellt, eure privaten Autobilder, eure Reparaturtipps etc. euch gar nicht mehr gehören und im Extremfall in anderen Portalen nicht mehr hochgeladen werden dürfen.

Hier mangelt es möglicherweise an notwendiger Aufklärung, sollte ich mit dieser Mutmaßung recht haben. Aber jetzt haben die Oldtimerjuristen wieder das Wort!

Klaus

oldierolli
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von oldierolli » Mo 12. Dez 2011, 03:17

@ Klaus: also doch Rat von Juristen... Kurz zu den Rechten von Forumsbetreibern: wenn ich ein Bild meines AR-lerwertesten im Forum A poste, heißt das nicht, das ich diesen schönen Anblick nicht mehr im Forum B oder C posten dürfte. Mein Axxx bleibt mein Axxx, und die Fotos davon auch, außer, der "Betreiber" selbst hätte ein solches machen dürfen und mir die Rechte hierfür (wg. evtl. besonderer Kameratechnik etc.) als Einzelstück abgekauft hätte. Eigenverkörperten Gruß. Rolf

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oldsbastel
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Re: Fremde Lorbeeren

Beitrag von oldsbastel » Mo 12. Dez 2011, 10:06

Altopelfreak hat geschrieben:Zitat"Wenn jemand unser Know How verschenkt oder ohne mein Einverständnis nutzt, dann kann ich durchaus ganz schön giftig werden."
Am Verschenken von persönlichen Angriffen hat wohl kaum jemand Interesse!
:?:

Altopelfreak
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Foren Teilnahmebedingungen

Beitrag von Altopelfreak » Mo 12. Dez 2011, 10:10

Tja Rolf, nun kenne ich aber solche Foren, die im "Kleingedruckten" diese Bedingungen für die Teilnahme stellen.
Ob das rechtlich haltbar ist, ist natürlich eine andere Frage. Ich würde mich ohnehin nicht daran halten, zumal es oft
sehr interessant sein kann, ein- und denselben Text in mehreren Foren zu posten und dann einmal die Antworten zu vergleichen.

Tschüss
Klaus

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Tripower
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Re: Fremde Lorbeeren

Beitrag von Tripower » Mo 12. Dez 2011, 10:12

Altopelfreak hat geschrieben: Es wäre also nichts anderes, als würde ich den Schaltplan mit zum Stammtisch nehmen und das Elektrikproblem vor versammelter Mannschaft zur Diskussion stellen.
Doch, das ist etwas anderes: Das UrhR will das (unkontrollierte) Verbreiten von geschützten Werken verhindern, also das Zurverfügungstellen an eine unbekannte Vielzahl von Personen. Die Weitergabe des besagten Plans an einen Freund oder eine begrenzte Personengruppe (i.d.R. nicht mehr als 10) ist zumeist nicht zu beanstanden. Die Weitergabe an eine unüberschaubare Menge dagegen wohl. Daß das im WWW der Fall ist, bedarf hier wohl keiner weiteren Erörterung. Zudem liegt beim "Präsentieren" am Stammtisch ja gar kein "Verbreiten" vor, denn es besteht für den Rest der Gruppe ja regelmäßig keine Möglichkeit, sich ohne weiteres Kopien des Plans anzufertigen - was im WWW ja bekanntlich anders ist.
am Posten eines Schaltplans verdiene ich weder etwas, noch schmücke ich mich mit fremden Lorbeeren
Eben doch - und da hast Du wohl ein massives Verständnisproblem: Den Plan hast doch nicht Du erstellt, sondern ein anderer! Der hat sich die Mühe gemacht und so einen Plan gezeichnet und beschriftet. Also hat auch nur er das Recht zu entscheiden, an wen und zu welchen Bedingungen er sein Werk weitergibt, ob er es verschenkt oder verkauft und ob die Anfertigung und Weitergabe von Kopien davon gestattet oder nicht. Wenn Du jetzt den Plan einfach ins Netz stellst, wird es sicherlich eine Reihe von Leuten geben, die es sich ersparen, den Plan zu kaufen, was sie vielleicht sonst gemacht hätten. Ob sie dafür in einen Laden gehen müssten oder den Rechteinhaber kontaktieren, spielt hier überhaupt keine Rolle. Fakt ist, daß Du etwas verschenkst, was Dir gar nicht gehört und daß Du Dich als hilfsbereiter Wohltäter gerierst, in dem Du ein (Verbreitungs)Recht in Anspruch nimmst, was Du gar nicht hast.

Persönlich habe ich bei Dir allerdings den Eindruck, daß es nicht am fehlenden Wissen oder Einsicht mangelt, sondern, daß Du gar nicht verstehen willst ....

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FrankWo
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von FrankWo » Mo 12. Dez 2011, 12:27

Erlaubt/Duldet es die aktuelle Rechtslage-Auslegung denn nicht, das man mit Fremdmaterial Anderen hilft, solange offensichtlich ist, das sich damit keine geldwertigen Ziele verbinden und man nicht wissentlich zuläßt, das es Dritte hierzu einzusetzen versucht sein werden? Gewollt ist uU ledeglich, das einem Fragensteller vermeidbare Geldausgaben erspart bleiben.
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Wenn ich hier einem Fahrzeugzuordnungswunsch stattgebe, nutze ich meine selbst gekaufte, von vielen Personen geschriebene Papiersammlung für die von mir zu schreibende Antwort. Oft hänge ich noch Netzanschriften-Empfehlungen bzw Bilder aus eigener Sammlung (diese nicht selbst erstellt - nur über Eigenleistung zusammengestellt) an, um meine Antwort zu begründen.
Die Ausgangslage ist wohl jener, dem zuvor angesprochenen Schaltplan-Einsatz gleichzusetzen.
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Somit schädige ich vorsätzlich Andere, denn ich hindere ja den Fragesteller daran, deren Fachliteratur zu kaufen, über welche sie sich die Antworten würden erlesen können?! Wie soll ich sicherstellen können/müssen, das ledeglich <10 Personen diese Antwort-Informationen (privat)zu nutzen wissen, sowie alle Weiteren ledeglich mit Unterhaltungserwartung mitlesen (Gesetzliche Auflagen müssen mit zumutbarem Aufwand an Intelligenz- und Arbeits-Leistung erfüllbar sein.)?

Fragen und Grüße sendet FrankWo

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von Tripower » Mo 12. Dez 2011, 13:12

Hallo Frank,

in der hier gebotenen Kürze nur soviel: Nein, Dein Beispiel ist nicht vergleichbar. Die Weitergabe von Informationen in der von Dir dargestellten Art und Weise ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Anders sieht das teilweise mit Deinen Beiträgen im Forum "Das-Oldtimer-Forum.de" aus: Das Einstellen von - z.T. auch noch bebilderten - Zeitungsartikeln erscheint mir rechtlich höchst bedenklich und würde ich an Deiner Stelle lieber lassen.

Für detailliertere Informationen zu diesem Thema solltest Du ggf. mal einen RA konsultieren.

Gruß
Tripower
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goggo
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von goggo » Mo 12. Dez 2011, 15:31

Tripower hat geschrieben:Hier geht es augenscheinlich nicht um Urheber- sondern um Markenrecht!

Das ehemalige Unternehmen "Zündapp" hatte sich - aus wohl nachvollziehbarem Grund - sein Markenemblem ("Flügel") schützen lassen. Dies deshalb, damit sich nich andere mit den Federn von Zündapp schmücken und eigene wirtschaftliche Interessen unter Nutzung des Images von Zündapp verfolgen. Dabei gab Zündapp ja im Einzelfall die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr den Namen, bzw. das Markenzeichen zu verwenden und somit (auch) vom guten Ruf der Marke zu profitieren. Zwar gibt es Zündapp als Unternehmen nicht mehr, die Markenrechte bestehen aber offensichtlich bei irgendwelchen Rechtsnachfolgern weiter, die diese rechtmäßig erworben haben, sei es aufgrund einer Erbschaft oder durch käuflichen Erwerb. In jedem Fall ist das Markenrecht und die sich daraus ergebenden Ansprüche weder rechtlich, noch nach meiner Überzeugung, moralisch zu beanstanden. Wer vom "guten Ruf" von Zündapp profitieren möchte, in dem er Produkte mit dem Markenlogo bewirbt und verkauft, muß eben hierfür einen Obolus entrichten. Hieran kann ich nichts verwerfliches erkennen. Die zitierten Verkäufer der Ersatzteile machen das ja auch nicht aus Altruismus, sondern möchten daran verdienen! Warum also nicht auch der Markeninhaber?

Eigentlich wollte ich hierzu ja gar nichts schreiben, aber das laienhafte Gezeter über angebliche Ungerechtigkeiten und die schon infantile Hetze über die Daseinsberechtigung des Berufsstandes der Anwälte, hat mich nun doch zu diesem Beitrag motiviert. Der Satz "ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben" ist nach meiner Einschätzung an Naivität und Ignoranz kaum noch zu überbieten. Dies insbesondere, weil gerade das Urheberrecht aufgrund seiner komplexen Struktur regelmäßig von besondes qualifizierten (und meist auch erfolgreichen) Juristen bearbeitet wird.

Mit kopfschüttelden Grüßen
Tripower
Natürlich hat der Kerl das Emblem rechtens eingetragen in den 90ern.. dabei den Rechtenachfolger von Zündapp ausgebootet und sich eine Geldruckmaschine geschaffen.. er hat nach geltendem recht gehandelt..

Verhindert aber mit seiner ART wie der die Leute versklavt Inovationen und trägt selber gar nichts zur Szene bei - weil uninteressiert...

Die Frage ist warum der Rechteinhaber und Nachfolger vom Werk das überhaupt an so eine Pfeiffe verlieren konnte??

Es wurden von der Fa. Hagl in München inzwichen eine 5stellige Summe in Prozesse investiert um das klären zu können - in dem Fall hat der Kerl die bessere Position - schade denn er macht viel kaputt - er geht sogar gegen Händler vor die keine ware mit dem Emblem in Umlauf bringen - wer sich nicht Informiert zahlt halt auch .. auch wenn unberechtigt....

Zur Info:

"Die zitierten Verkäufer der Ersatzteile machen das ja auch nicht aus Altruismus, sondern möchten daran verdienen! Warum also nicht auch der Markeninhaber?" Es rentiert sich nicht wirklich einen ernsthaften Handel zu haben .. sonst würde ich das nicht nur als Nebenerwerb machen ..

goggo
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht

Beitrag von goggo » Mo 12. Dez 2011, 16:17

Ach ja es gibt noch zwei weitere Rechteinhaber des Flügels.. das ist ein anderes Theater - da sieht man auch wie ordentlich diese Behörde arbeitet..

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