Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Brennabor
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Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

Beitrag von Brennabor » Sa 21. Mai 2011, 23:45

Hallo,

im Juni möchte ich einen Peugeot 404 Super Luxe von 1963 vom Dépt. Haut-Marne (Région Champagne-Ardennes) nach Deutschland (Land Brandenburg) überführen.

Kann ich mit der französischen Zulassung und Kennzeichen den Wagen nach Hause fahren?

Mit Überführungskennzeichen den Wagen nach Hause fahren? Die frz. WW-Kennzeichen soll es nicht mehr geben?

Welche Dokumente benötige ich für TÜV, AU, H-Kennzeichen (Vollabnahme) und Zulassung??

Danke!!!

Marco

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ventilo
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Re: Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

Beitrag von ventilo » Mo 23. Mai 2011, 11:35

Man kann mit der französischen Zulassung natürlich auch ins Ausland fahren. Ausnahme ist die "carte grise collection", im Prinzip eine franz. Oldtimer-Zulassung, die m.W. nur in eigenen Departement gültig ist. Fragt sich nur, ob der Verkäufer einen Ausländer mit seinen Papieren so fahren lässt (ich würde es nicht tun).
Gibt es evtl auch ein franz. Export "Zoll"-Kennzeichen? Ist mir leider nicht bekannt.
Die deutschen 04 bzw. 06er Nummern gelten in F nicht (werden aber trotzdem häufig im Ausland verwendet). Aus der Champagne ist es ja nicht weit bis Deutschland.
Bleibt als Alternative noch der Anhänger, bei einem "neuen" Oldie sowieso keine schlechte Idee.

Für die Zulassung in D benötigt man:
franz. Originalpapiere "carte grise" bzw. neues EU-einheitliches Format "Zulassungsbescheinigung Teil I+II"
Kaufvertrag (evtl. kann das Amt eine beglaubigte überstezung verlangen)
In Brandenburg DEKRA Vollabnahme, wird kombiniert mit dem H-Kennzeichen
AU ist bei Bj. 1963 nicht notwendig
Versicherungs-Bestätigungsnummer
Ausweis
Geld

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Brennabor
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Re: Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

Beitrag von Brennabor » Mo 23. Mai 2011, 18:45

Danke für die Infos!!!!

Der wagen hat eine normale Zulassung, keine "carte gris collection".

Marco

oldierolli
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Re: Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

Beitrag von oldierolli » Fr 27. Mai 2011, 16:12

Hallo, wenn Du mit der französichen Zulassung nach D fährst, lass Dir nicht was von "Steuerhinterziehung"einreden: ich wurde hier belehrt, dass für die Steuer bei ausländischen Fz. nicht der Halter, sondern gem. Straßenverkehrsgesetz der FAHRER zuständig ist. Dazu aber kannst Du ggfs. eine (formlose) steuerliche Erklärung an das zuständige Finanzamt schicken; mal sehen ob die Dir einen Steuerbescheid für 1 Tag zusenden... Gruß. Rolf

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Brennabor
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Re: Überführung eines Peugeot 404 von F nach D

Beitrag von Brennabor » Do 2. Jun 2011, 08:50

Am 18.06. ist es nun soweit, ich werde den 404er mit einem Trailer abholen! Die Sache mit den Kurzzeitkennzeichen in Frankreich ist mir zu heikel, darum lieber so.......

Bei den nächsten Peugeot-Treffen werde ich bestimmt dabei sein.....

Marco

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