Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Altopelfreak » Mo 2. Mai 2011, 12:58

Hallo Oldie-Fans

in der neuesten Ausgabe unserer Alt-Opel-Clubzeitschrift wartet DEUVET-Präsident Maik Hirschfeld höchstselbst mit einer Schreckensmeldung auf, die nicht nur Oldie-Fahrer,
sondern alle Führerscheinbesitzer betreffen könnten: Wie schon lange bekannt, sollen bis Jan 2033 alle bislang in der EU ausgegebenen Führerscheine gegen eine neues, EU-einheitliches
Formular getauscht werden.

Nun sieht aber die "EU-Harmonisierung" zusätzlich vor, Fahrerlaubnisse künftig nur noch auf 10 oder 15 Jahre befristet zu erteilen. Unklar ist dabei, wie der Inhaber zu einer Verlängerung kommt,
ob ein Antrag genügt, eine Medizinische Untersuchung verlangt wird oder bei bestimmtem FL-Punktestand jedes Mal eine neue Fahrprüfung erforderlich wird.

Doch selbst wer zeitlebens kerngesund ist und nie durch Verkehrsverstösse auffiel, läuft angeblich künftig Gefahr, seine FE zu verlieren, wenn er bestimmte Termine verpasst.

Bereits ab Jan 2013 sollen die Führerscheinbehörden nur noch in der Lage sein, ein Führerscheindokument zu erteilen, in welchem zwangsläufig die befristete Gültigkeitsdauer
vermerkt ist. Wer es also bis zu diesem Termin nicht schafft, sein bisheriges FE-Papier gegen ein neues, nach jetziger EU-Norm noch unbefristetes Dokument, einzutauschen,
oder nach dem Stichtermin seinen Führerschein verliert, könnte hier ein grosses Problem bekommen.

Hier erheben sich zwei Grundsatzfragen:
-Fahrerlaubnis und Führescheinpapier sin zwei Paar Stiefel. Wie kann man seine FE verlieren, nur weil das Papier ungültig wird oder verloren geht?
- Mit welchem Recht kann eine als unbefristet erworbene Fahrerlaubnis durch spätere Gesetzesänderung rückwirkend wieder versagt werden? Bestandsschutz???

Was sagen Verwaltungsjuristen dazu?

Was ist an diesem Gerücht eigentlich dran?

Klaus

schreyhalz
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von schreyhalz » Mo 2. Mai 2011, 15:57

Moin Moin !

Daran ist nun wirklich nichts neu,das ist schon seit Jahren gängige Praxis. Ich muss meine FE alle 5 Jahre erneuern lassen ,dazu ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nötig. Betrifft alle Inhaber der Klasse C , auch wenn mein damaliger FS der Klasse 2 so etwas nicht vorsah. Aber spätestens mit Erreichen des 50sten Lebensjahres ist der Umtausch vorgeschrieben. Ich würde persönlich auch die Ausweitung dieser Praxis auf alle Klassen begrüssen,da ich den Besitz einer Fahrerlaubnis immer als Verpflichtung zum umsichtigen und verantwortungsbewusstem Handeln, nicht aber als ein Recht,anderen ein Leid zuzufügen gesehen habe. Mehr noch würde ich auch ständige Wiederholung der Prüfung begrüssen,fast ausnahmslos sind alle Gefährdungen ,die ich noch abwenden konnte, von Zeitgenossen begangen worden,die wahrscheinlich allen Leuten,die es hören wollen oder auch nicht, ständig erzählen,dass sie schon seit 60 Jahren unfallfrei Auto fahren.
MfG Volker

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ventilo
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von ventilo » Mo 2. Mai 2011, 23:52

Diese ganze Terz kostet aber jedes Mal rund 200 Euro, oder?

Interessant finde ich in dem Zusammenhang übrigens, daß mein Pilotenschein (EU sei Dank) nun unbefristet gilt (und nicht wie früher nur für 2 Jahre), ich meine Klasse 2 aber bald alle 5 Jahre erneuern lassen muß. Logisch finde ich das nicht wirklich.
Muß ich denn die alte Pappe nun wirklich umtauschen? Mir wurde gesagt sie gilt auch weiterhin.

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Sierra
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Sierra » Di 3. Mai 2011, 07:19

Deinen alten 2er mußte umtauschen gegen die Karte. Wenn Du gewerblich fahren willst, mußt Du in den nächsten Jahren noch einen Haufen Zusatzseminare besuchen.

MIr ist das alles zu blöd, ich werde meinen 2er verfallen lassen, wenn ich 50 werde.

Bezüglich den Angebern mit 60 Jahren unfallfrei geb ich Dir völlig Recht, Volker. Heut steht wieder von einem 80-jährigen in der Zeitung, der den Kreisverkehr verkehrtrum gefahren ist und an einem LKW zerschellt. Er hatte keine Erklärung für sein Handeln. Warum schreiben die nicht dazu, daß der FS an Ort und Stelle einbehalten wurde? Oder reicht eine solche Tat womöglich gar nicht dafür? :shock:

Gruß
Michael

Altopelfreak
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Altopelfreak » Di 3. Mai 2011, 12:58

Es ging mir weniger darum, eine Diskussion darüber anzuzetteln, ob durch immer restriktiver um sich greifende Verwaltungsmassnahmen die perfekte Sicherheitswelt erschaffen lässt,
sondern eher um den juristischen Aspekt, wieso eine unbefristet erteilte FE durch spätere Regierungswechsel, politische Umschwünge etc. wieder eingeschränjkt werden kann.

Ach ich habe einen 2er Führerschein, wenn auch nie genutzt. In meinem rosa Papier ist bislang nichts von einem Vefallsdatum eingetragen, als kann ich auch munter weiterfahren, wenn ich
nächstes Jahr 50 werde! Gehe ich jetzt zum Bürgeramt und beantrage die neue EU-Karte, riskiere ich doch allenfalls, dass mein normaler 3er dann automatich auch mit einem Verfallsdatum belegt wird
und ich dann alle 5 Jahre sinnlos zum Amt rennen muss, natürlich kostenpflichtig!

Mehr Sicherheit im Strassenverkehr mag ja ganz gut sein, Sorge vor drohender Senioren-Schwemme in den kommenden Jahrzehnten ebenso berechtigt (siehe schon heute die ständig überfüllten Wartezimmer bei Fachärzten), doch der Schutz elementarer Rechtsgrundsätze wie Bestandsschutz und Rückwirkungsverbot sollte uns ebenso wichtig sein!!

Demnächst kommt irgendsoein Sesselfurzer noch auf die Idee, auch Ehen auf 7 Jahre zu befristen. Dann müssen verheiratete Paare womöglich regelmässig vorm Standesbeamten den Beweis erbringen, ob ihre Ehe noch zu Recht besteht, um nicht automatisch geschieden zu werden!

Klaus

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von wagalaweia » Di 3. Mai 2011, 13:30

"Gehe ich jetzt zum Bürgeramt und beantrage die neue EU-Karte, riskiere ich doch allenfalls, dass mein normaler 3er dann automatich auch mit einem Verfallsdatum belegt wird"

Vielleicht erst mal "schlau machen" und dann schreiben?

Grüße

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Th. Dinter » Di 3. Mai 2011, 16:13

...auch Deine Anmerkung, Volker, mit den 60 Jahren unfallfrei ist nicht ganz durchdacht: ich gehe davon aus, daß es mehr Leute in D gibt, die 60 Jahre unfallfrei fahren, als es letztes Jahr Verkehrstote gab.......
Die Chance auf einen solchen zu treffen ist relativ größer, denn irgendwann ist rein statistisch der auch "dran".......
Jedenfalls bin ich sicher, daß wesentlich mehr Unfälle(auch schwere und solche, wo der Verursacher weg ist) durch telefonierende Multitasker verursacht werden, als durch Fahropas.
Das heißt nicht, daß jeder auch nach dem 4.Schlaganfall noch fahren sollte, aber die Schlußfolgerung ist, ja auch statistisch und wissenschaftlich belegt, falsch, daß alt=gefährlich ist.
Zwar fahre ich noch nicht 60 Jahre unfallfrei, aber ich bin mir darüber im Klaren, daß ich bis heute auch schon viel Glück hatte.
Wer das für sich abstreitet, sollte mal in sich gehen.....
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von oldierolli » Di 3. Mai 2011, 16:58

Hallo, es ist zu unterscheiden in Fahr-Erlaubnis und "Führerschein" (als Beweis-Urkunde). Wenn die Erlaubnis per Gesetz/Verordnung begrenzt wird, es es egal, welches Dokument man (noch) dafür hat. Gruß. Rolf

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Altopelfreak » Mi 4. Mai 2011, 09:27

Genau das war ja auch meine Eingangsfrage!

Nur verstehe ich die DEUVET-Meldung so, als ob der umgekehrte Fall eintreten würde:
Die FE ist zwar weiterhin unbefristet gültig, auf dem neuen Führerschein wird sie aber als befristet ausgewiesen.

Wie gehen wir damit um?

Klaus

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Sierra
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Sierra » Mi 4. Mai 2011, 12:44

Egal, ob grau oder rosa: Wenn man über 50 ist und damit Kl.2-LKW fährt, sollte man sich nicht erwischen lassen.

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