Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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wagalaweia
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von wagalaweia » Mi 4. Mai 2011, 13:46

[quote="Altopelfreak"]Genau das war ja auch meine Eingangsfrage!

Nur verstehe ich die DEUVET-Meldung so, als ob der umgekehrte Fall eintreten würde:
Die FE ist zwar weiterhin unbefristet gültig, auf dem neuen Führerschein wird sie aber als befristet ausgewiesen.

Wie gehen wir damit um?

Klaus[/qu

Wenn das geändert wird kannst du gar nichts dagegen tun.Im Augenblick sieht das so aus:
(Klasse C/CE ruht da nicht verlängert)
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Altopelfreak
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Altopelfreak » Do 5. Mai 2011, 12:29

Leider hat kaum jemand von euch verstanden, worum es mir ging!

Es ist damit zu rechnen, dass Führerscheinpapiere - unabhängig von der Fahrerlaubnis an sich- künftig nur noch befristet ausgestellt werden, was bedeutet, dass man,
genau wie beim Reisepass, alle paar Jahre erst zum Fotograf und dann wieder zum Amt rennen muss und unnötige Zeit und Geld verliert! Auch wenn sich von der Sache her nichts
ändert, ist das schon ärgerlich genug.

Oder seid ihr alles Pensionäre, die für so'n Quatsch alle Zeit der welt haben?

Inzwischen habe ich mich anderweitig informiert, und immerhin: Mein gesamter bisheriger 3er Status bleibt unberührt. Das bedeutet, ich darf allein damit weiterhin ohne Beschränkung
bis 7,5t und Anhänger fahren. Die heutigen Klassen A1, B, BE, C1, C1E, M und L sind also durch meinen bisherigen 3er gewährleistet, unabhängig davon, was nun in dem künftigen EU-Papier drinsteht.
Lediglich für meinen 2er (also über 7,5t) müsste ich eine medizinische Untersuchung nachreichen, damit er ebenfalls umgeschrieben wird. Dazu bräuchte ich jedoch ein neues Papier.

Was ich zu tun habe, weiss ich: Ich werde also meinen rosa Lappen verlieren und nach Erhalt des neuen EU-Papiers "wiederfinden". Dann kann von mir aus in dem Neuen von mir aus drinstehen, was will!

Klaus

mkiii
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von mkiii » Do 5. Mai 2011, 13:29

Altopelfreak hat geschrieben:Leider hat kaum jemand von euch verstanden, worum es mir ging!
:roll:
und ich versteh das Problem immer noch nicht. Ich hab einen Führerschein, das ist für mich auch eine Fahrerlaubnis. Dieser ist unbegrenzt gültig. Ich muss den weder verlängern noch muss ich mich um irgendeine Gültigkeit kümmern. Ich zeige den auf verlangen vor und hatte noch nie irgenwelche Problem, auch hat mir noch keiner irgendwelche anders lautenden Vorderungen aufgetragen, weder schriftlich noch mündlich??? so what?
Altopelfreak hat geschrieben:Was ich zu tun habe, weiss ich: Ich werde also meinen rosa Lappen verlieren und nach Erhalt des neuen EU-Papiers "wiederfinden". Dann kann von mir aus in dem Neuen von mir aus drinstehen, was will!
Den Verlust must du aber nachweisen bzw bestätigen, mit erhalt des Neuen verliert der Alte mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit, ob der sich nun wiederfindet oder nicht, er gilt nicht mehr und darf auch nicht mehr benutzt werden und das ist auch mit Rückgabe des Neuen nicht mehr umkehrbar!!! Dumm gelaufen.

Gruß
Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

oldierolli
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von oldierolli » Do 5. Mai 2011, 16:01

Hallo, der Führer-SCHEIN ist eben nicht eine Fahr-ERLAUBNIS, sondern weist diese nur aus. Wenn ich den mal nicht dabei habe, fahre ich trotzdem mit Fahr-ERLAUBNIS und werde darum auch nicht schwer verknackt, sondern brauche nur ein kleines Verwarngeld zu zahlen. Nun muss es doch wohl deutlich geworden sein. Gruß. Rolf

wagalaweia
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von wagalaweia » Do 5. Mai 2011, 18:19

Es gibt für die Fahrerlaunis,die in den C/CE Bereich fällt schon lange keinen Bestandsschutz:

"Achtung PKW-Fahrer ...

Nun darf man aber mit der Klasse 3 bzw. der Klasse B oder 4 aus der DDR Lastkraftwagen bis 7,5 t und Fahrzeugkombinationen bzw. Gespanne mit einachsigem Anhänger bis zu 18,5 t führen. Dieser Bereich wird seit dem 1. Januar 1999 der Klasse CE zugerechnet und befristet - so auch für Führerschein-Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr. Wenn sie nicht rechtzeitig für diesen Bereich (d. h. Gespanne über 12 t) den Umtausch ihres Führerscheines unter Vorlage eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragen, erlischt ab dem 50. Lebensjahr ihre bisherige Fahrberechtigung über 12 t. Der sonstige Umfang unterhalb dieser Schwelle bliebe in jedem Falle erhalten, auch wenn nicht umgetauscht wird."
(Quelle :Verkehrsportal)

Ansonsten kann ich nur wieserholeN:SOLLTE auch für Klasse B eine Befristung eingeführt werden nützt auch ein Verlieren oder Nichtumtauschen nichts.

Grüße

mkiii
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von mkiii » Fr 6. Mai 2011, 12:08

oldierolli hat geschrieben:Hallo, der Führer-SCHEIN ist eben nicht eine Fahr-ERLAUBNIS, sondern weist diese nur aus. Wenn ich den mal nicht dabei habe, fahre ich trotzdem mit Fahr-ERLAUBNIS und werde darum auch nicht schwer verknackt, sondern brauche nur ein kleines Verwarngeld zu zahlen. Nun muss es doch wohl deutlich geworden sein. Gruß. Rolf
Also wenn ich meinen Führer-SCHEIN mal nicht dabei habe reicht es wenn ich sage das ich einen habe und muss den event. später vorzeigen um zu dokumentieren das ich eine Fahr-ERLAUBNIS habe!
Wenn ich den Führer-SCHEIN dabei habe brauch ich ihn nur vorzuzeigen um zu dokumentieren das ich eine Fahr-Erlaubnis habe!

D.h. doch wenn ich einen Führerschein habe hab ich auch eine Fahrerlaubnis, wenn ich keien Führerschein habe hab ich auch keine Fahrerlaubnis und umgekehrt.
Wann hab ich denn dann einen Führerschein und keine Fahrerlaubnis? Bzw kann ich auch eine Fahrerlaubnis haben ohne Führerschein?
Ich wurde auch noch nie nach einer Fahrerlaubnis gefragt, immer nur nach einem Führerschein!

verwirrende Grüße
Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von wagalaweia » Fr 6. Mai 2011, 12:33

Fahren ohne einen Führerschein mitzuführen:Ordnungswidrigkeit. Straßenverkehrsordnung. 10 € .
Fahren ohne Fahrerlaubnis:Straftat nach Straßenverkehrsgesetz.Bis ein Jahr Haft und Geldstrafe.

Grüße

Altopelfreak
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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von Altopelfreak » Sa 7. Mai 2011, 21:08

Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwei Paar Stiefel, das dürfte allgemein klar geworden sein.

Eine Forderung der EU ist es, künftig alle Fahrerlaubnisklassen einer Befristung zu unterziehen, was bislang nur beim 2er bwz. C der Fall ist.
Inwieweit dies aber von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Fest steht nur, daß der F ü h r e r s c h e i n künftig nur noch befristet ausgegeben wird, auch wenn die Fahrerlaubnis aufgrund ihrer Klasse gar nicht befristet ist!

Darauf wollte ich in erster Linie hinweisen und erörtern, wie damit am günstgsten umzugehen ist.

Klaus

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Re: Fahrerlaubnisse demnächst nur noch befristet gültig?

Beitrag von wagalaweia » So 8. Mai 2011, 09:29

"Fest steht nur, daß der F ü h r e r s c h e i n künftig nur noch befristet ausgegeben wird"

Wo bitte steht das?

Grüße

Altopelfreak
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@wagalaweia

Beitrag von Altopelfreak » So 8. Mai 2011, 19:32

Siehe mein Eingangsposting!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

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