Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Tripower
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Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von Tripower » Do 7. Apr 2011, 11:00

Hier ein interessantes Urteil des OLG Nürnberg zur Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf BAB:

Mithaftung ohne Verschulden: Fahrer haftet bei Verstoß gegen die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen bei einem Unfall auch ohne Verschulden mit
OLG Nürnberg lässt Pkw-Halter trotz fehlenden Verschuldens an Verkehrsunfall mithaften:


http://www.kostenlose-urteile.de/Mithaf ... s11342.htm

Gruß
Tripower
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oldierolli
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von oldierolli » Do 7. Apr 2011, 16:08

Hallo, jaja, der liebe "Idealfahrer"... Wer ist das schon? Mich würde interessieren, wie der Geschwindigkeitsunterschied von 30 km/h nachgewiesen werden konnte. Gruß. Rolf

griesbreifan
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von griesbreifan » Do 7. Apr 2011, 21:52

Tja Rolf, diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, es war auch von mindestens 160 die Rede.
Liest man nur die Überschrift, erscheint das mal wieder als ein verqueres Urteil radfahrender Richter.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht die Begründung im Link durchzulesen und muss gestehen tendenziell hat der
Argumentationsgang dort auch was für sich. Wo also liegt das wirkliche Problem ??
Fang mal weiter oben an der Fahnenstange an : 3 Spuren, insgesamt eher so zwischen wenig und mittel Verkehr, links
eigentlich sogut wie frei, du fährst in der Mitte oder rechts, so mit 120 - 140 und aufeinmal kommt einer von hinten mit
200- 230 angezischt. Vor 2-3 Sekunden hast Du gerade in den Rückspiegel geschaut ( wie groß ist Dein Spiegelintervall ?? ),
prima alles frei, kannst endlich den vor Dir überholen, aber : in der Zwischenzeit ist der "aufeinmal" da, vielleicht sogar im
toten Winkel, wie auch immer, wenn Du jetzt auf der linken Spur bist, knallt es fürchterlich. Sag nicht das wäre konstruiert,
zig mal dagewesen schon, auch selbst erlebt.
Jeder einigermaßen vernünftige sagt jetzt, dass es halt auch Irrsinn sei, mit einer solchen GeschwindigkeitsDIFFERENZ zu den Anderen da lang zu rasen, weil eben diese Differenz so auffallend groß ist.
Nur : Wann ist eben diese Differenz hinreichend ( und juristisch akzeptabel ) klein genug ??
Du kannst den Fall und das Beispiel oben auch etwas modifizieren, der in der Mitte fährt die 130 und zieht links rüber
und der von hinten kommt mit 140-150 und es reicht trotzdem nicht und knallt.
Da würde man doch sicherlich sagen, der Mittlere hat nicht aufgepasst und hat daher die Alleinschuld, obwohl der Andere
auch hier sicherlich ( etwas ) oberhalb der Richtgeschwindigkeit fuhr.
Will sagen : Differenz ist nicht gleich Differenz und das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und daher juristisch schwer zu greifen. Und natürlich kommt noch die grundsätzliche Frage hinzu, was soll/nutzt eine Richtgeschwindigkeit, wenn man ( oder wenige oder einige ) sich nicht danach richtet ??
Ich denke mit diesem Begriff ist das Problem erst geschaffen worden.
Hat man Tempolimit ( ich würde z.b. 150 okay finden, 130 ist klar zu wenig ) ist die Sache viel einfacher.
Drunter ist okay, drüber haste den schwarzen Peter, das würde solche Querelen wie im Link dargestellt m.E. überflüssig machen. Erklär mir das ich das ganz falsch sehe !
Grüße
G.





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Sierra
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von Sierra » Fr 8. Apr 2011, 08:01

Wer 2-3 Sekunden vor dem Ausscheren zuletzt in den Rückspiegel geschaut hat, gehört auf seine Fahrtauglichkeit und Reaktionsfähigkeit überprüft.

Dafür habe ich kein Verständnis. Das sehe ich als grob fahrlässig an. Auch, wenn es auf dt. Autobahnen die Regel sein mag.

Gruß
Michael, deswegen einen Daumen an der Hupe und einen Mittelfinger an der Lichthupe

schreyhalz
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von schreyhalz » Fr 8. Apr 2011, 09:17

Moin Moin !

Dem kann ich mich nur anschliessen ! Habe das auch schon öfter erlebt,zweimal musste ich rechts überholen,um ein Auffahren zu verhindern.
Sonntags in aller Herrgottsfrühe wollte ich an die Ostsee fahren,also früh los,um die Stauerei bei HH schon hinter mir zu haben,bevor diese sich aufbaut,dann Richtung Rostock. Dort,wo es erlaubt war,fuhr ich um die 180,kein Problem bei absolut leerer AB.Schnurstraks geradeaus,Sicht wohl um die 5 km,da taucht am Horizont ein LKW auf.Nähergekommen sehe ich dahinter einen PKW,der diesem mit gleichbleibendem Abstand folgte.Da ausser diesen und und mir kein weiters Fzg auf der AB in dieser Richtung war,wechselte ich einige 100 m vorher auf die linke Spur,da ich gegen die noch relativ tiefstehende Sonne fuhr,muss mein Fzg auch in den Rückspiegeln der Fzge vor mir gut zu erkennen gewesen sein. Als ich grob geschätzt 20 m hinter dem PKW war,zog dieser abrupt auf die linke Spur,selbstverständlich ohne zu blinken.
Als einzige Möglichkeit blieb mir eine Vollbremsung und rechts an diesem dabei vorbeizuziehen.Da diese Schlafmütze noch weit genug vom LKW entfernt war und auch praktisch keine Geschwindigkeitsdifferenz zu diesem hatte,konnte ich mein Fzg zwischen dem PKW und dem LKW wieder auf die linke Spur steuern,ansonsten hätte ich den Standstreifen nützen müssen,da ich erst auf Höhe des LKW-Anhängers meine Geschwindigkeit auf das gleiche Mass herunterbremsen konnte.Im Rückspiegel sah ich ein ziemlich bejahrtes Paar.

Das zweite Mal wars ziemlich genauso,ich weiss allerdings nicht mehr,wann und wo und wie genau.
Michael, deswegen einen Daumen an der Hupe und einen Mittelfinger an der Lichthupe
Genau das mache ich nicht ! Ich weiss nicht,was diese Leute in einem solchen Fall machen würden,wenn sie plötzlich geweckt werden ! Wenn sie vor Schreck anfangen,wieder nach rechts zu ziehen und dann einen Zickzackkurs einschlagen oder unkontrolliert herumküseln,ist ihr Verhalten für mich gar nicht mehr vorherzusehen !

Im Falle eines Unfalles würde ich auch versuchen,diesen Leuten Vorsatz zu unterstellen.

MfG Volker

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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von Th. Dinter » Fr 8. Apr 2011, 20:26

...das Problem bzw. die Möglichkeit mithaftend herangezogen zu werden, ist so alt wie die Richtgeschwindigkeit. Kurz nach deren Einführung ist da viel geurteilt worden. Mittlerweile war das wohl etwas eingeschlafen.....
Ich finde das schon ok, allerdings ist es sicher nicht unproblematisch. Vor allem, wenn man im Fall des Falles keine Zeugen hat....
gruß
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von Phoenix » Sa 9. Apr 2011, 10:24

Moin,

grob fahlässig, ja schon fast Vorsatz ist es für mich, wenn jemand mit Tempo 200 und oft sogar drüber, an einer Kolonne von Fahrzeugen, womöglich noch LKW / PKW gemischt, vorbei rast und davon ausgeht, das jeder brav hinter den Lastern bleibt, bis aber auch wirklich nichts mehr auf der linken Spur zu sehen ist.

Ich bin vor einigen Jahren mit einem PKW mit 180 in die Planke gerauscht, war nicht angenehm und obwohl die Rechtslage klar war, sah ich doch eine Teilschuld bei mir. Die rechte Spur war voll, in der Mitte fuhr man zwischen 130 und 150, (geschätzt) und ich war etwa 100m km/h, mit Tacho 190, hinter meinem Vordermann in der 3. Spur. Ein Audi-Fahrer meinte dann, etwa 30-50m vor mir, ohne Blinker, von der Mitte in die linke Spur zu wechseln.
Was soll ich sagen, da ging nichts mehr, mit blinkender ABS Leuchte und Bremspedal am Boden, war der Geschwindigkeitsverlust nicht erwähnenswert, er erwischte mich mir seinem linken Hinterrad hinter meinem rechten Vorderrad und dann bin ich in die Leitplanke. Hinter mir flog der Dreck, es krachte ekelhaft und mir ging der Arsch, weil ich fürchtete, das der Luftsack aufgeht und ich nix mehr sehe...... :shock:

Aber alles ging gut, die Karre schlingerte ein wenig und dann hatte ich echte Probleme, von ganz links nach ganz rechts auf den Standstreifen zu kommen. Außer denen hinter mir, hat keiner auch nur das Gas weg genommen! :evil: Mein Unfallgegner und ich mussten wieder auf 130 beschleunigen, um über die mittlere auf die rechte und dann auf die Standspur zu kommen. Meine Radkappe wurde von den folgenden PKW zerlegt, nicht einer kümmerte sich darum, man nagelte volle Pulle weiter.

Die Irren auf unseren Straßen, insbesondere auf den Autobahnen, werden immer zahlreicher. Ich meide mittlerweile die BAB, wo immer es geht.

Meine (Teil) Schuld bei dem Unfall sehe ich in der zu hohen Geschwindigkeit, man hat einfach keine Möglichkeit mehr, die Fehler anderer auszubügeln, normalerweise ist es nicht meine Art, so zu fahren, wirklich schnell fahre ich nur, wenn die anderen Spuren frei sind aber an dem Tag wollte ich den Karren einfach mal testen. (erst 1004km auf dem Tacho)


Gruß
Willy

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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von Th. Dinter » Sa 9. Apr 2011, 13:02

....besserer Test ging ja wohl nicht....
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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von FrankWo » Sa 9. Apr 2011, 17:48

Alles nichts Neues ...,

... oberhalb der Richtgeschwindigkeit/RG erhöht sich der Anteil der Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs. Hierzu bedarf es keines eigenen Schuldanteiles. Allein die Beteiligung am Schadensereignis reicht aus. (Wer freiwillig am Straßenverkehr teilnimmt, nimmt dies wissend und billigend in Kauf. Bewußt wird es einem meist erst, wenn ein Schadensfall einen daran erinnert. Deshalb gelten für gesondert Schutzbefohlene, zB Kinder, Ausnahme-Regelungen.)
Läßt das Verkehrsaufkommen eine deutlich unter der RG liegende Geschwindigkeit ratsam erscheinen, gilt diese als zumutbar und ist demzufolge zu wählen. Hier greift §1 - Grundsatz allumfassender gegenseitiger Rücksichtnahme. Wer am schnellsten war, hat am meisten dagegen verstoßen, so die Verkehrslage, welche zum VU führte, nachweisbar bei dieser angemessen gewählten Geschwindigkeit nicht zum Schadensereignis (im tatächlichen Ausmaß) geführt hätte.

Mit Grüßen von FrankWo

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Re: Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Beitrag von oldsbastel » Mi 13. Apr 2011, 11:15

Tripower hat geschrieben:Hier ein interessantes Urteil des OLG Nürnberg zur Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf BAB:

Mithaftung ohne Verschulden: Fahrer haftet bei Verstoß gegen die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen bei einem Unfall auch ohne Verschulden mit
OLG Nürnberg lässt Pkw-Halter trotz fehlenden Verschuldens an Verkehrsunfall mithaften:
Habe ich das falsch in Erinnerung oder wurde das bisher anders gehandhabt?

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