Hallo an das Forum, --- erstmal Dankeschön für das rege Interesse zu dem Thema!
Es zeigt sich also, daß hierzu etliche rechtliche Fragen, - aber auch Anschauungs-Aspekte der Oldie-Interessierten hineinspielen.
Zu den rechtlichen Fragen scheint mir das Thema sehr von juristischen Definitionen abzuhängen.
Deshalb erübrigt sich eigentlich die Frage nach „Mißbrauch“. Dieser ist erfahrungsgemäß gegeben, wenn vor-festgelegte Definitionen darüber bestehen, wann das Layout der Schilder gültigen Normen entspricht und wann nicht.
Hier ein schmerzliches Beispiel: Ich wurde im November bei einer Kontrolle mit einem (inzwischen abgelaufenen, weil zeitlich befristeten) IRISCHEN Führerschein geschnappt. Die Folge: eine Verurteilung in Abwesenheit zu 3.000,- € Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft. Derzeit versucht mein Rechtsanwalt per Beweisantrag zu klären, ob die volle FAHRERLAUBNIS erloschen ist, oder lediglich das Legitimations-Papier hierzu. Im 2. Falle wäre ich nicht fahrlässig ohne FE unterwegs gewesen, und die Straftat (dies ist eine!) wäre nur eine Ordnungswidrigkeit. (Ich warte seit 3 Monaten auf eine Verhandlung bzw. darauf daß das Verfahren eingestellt wird).
Zurück zu den DIN Kennzeichen: Demnach ist es wohl traurigerweise so, - die Lösung durch Bluff herbeiführen zu wollen führt günstigstenfalls in eine juristische Grauzone, was aber leider dennoch in die Hose gehen kann.
Ansonsten spricht mir Altopelfreak in vielen Punkten aus der Seele!
„Niemand redet hier von Täuschung oder Missbrauch, denn ein DIN-Schild, richtig angebracht, ist genauso gut lesbar
wie ein Euro-Schild. Auch die Radar-Blitzer haben mit der DIN-Schrift keine Erkennungsprobleme - eher im Gegenteil!
Wer also mit den alten DIN-Schildern fährt, hat keine nachweislichen Vorteile, die Identifizierung des Halters zu verschleiern und
einzig und allein darum geht es. „
Es geht also eher um ein „politisches“ Problem: Lt. Gesetzestext wurde das H-Kennz. eingeführt „zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes. Die Erstzulassung des Veterans muss vor mindestens 30 Jahren geschehen sein“. Hatten wir damals nicht DIN Kennzeichen ??
Warum originalgetreuer Zustand mit strengen H-Kriterien, - und dann ist man „typisch deutsch – inkonsequent“?
Trotz Bestandsschutz alter DIN-Zulassungen hat man diesen Punkt beim H-Kennz. quasi regelrecht „vergessen“.
Es wäre so einfach gewesen, hier die Definition (siehe oben) was rechtens ist, (also eine akzeptierte Urkunde) konsequent zu formulieren.
(Nach meiner Erfahrung in Irland, wo man mit „Alt-Schildern“ für Oldies kein Problem hat, hatte ich es eigentlich für selbstverständlich gehalten daß sowas hier auch Anwendung findet).
Lächerlich demnach - die Peinlichkeit der hessischen Lösung: DIN ja, aber mit Kuckuck auf Euro-Schild.
Man hat wohl den Sinn der Oldtimerei immer noch nicht verstanden, oder will ihn nicht verstehen.
Wie trotzige Kinder lassen sich die Bürokraten hier nicht auf ein einfaches Zugeständnis ein und vernichten durch dieses Schein-Angebot die Möglichkeit für eine authentische, stimmige Fahrzeug-Optik.
Aber man traut sich trotz der Harmlosigkeit des Wunsches nicht „zurückzurudern“- es wäre eine zu große Blöße für die Behörden.
Es wäre wünschenswert, nach all dem Gesagten, den Weg einzuschlagen, durch Druck seitens der Oldtimer-Clubs das Bewusstsein hierzu zu erhöhen.
Ich werde jedenfalls in meinem Club das Thema verstärkt vorbringen.
Beste Grüße und Gute Fahrt,
Viele Grüße – corconian97