Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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goggoroller
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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von goggoroller » Mi 17. Nov 2010, 08:30

Wer kennt die aktuellsten Spielregeln??Es handelt sich um einen Unfallwagen mit geringen Wert (ca. 2000Eur) - aber der wird evtl. dann in D zugelassen und spätestens da muss ich wohl entsprechende Papiere vorlegen??Bin für jeden Tipp Dankbar...

torsten130
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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von torsten130 » Mi 17. Nov 2010, 22:19

Zitat:Original erstellt von goggoroller am/um 17.11.10 07:30:00 aber der wird evtl. dann in D zugelassen und spätestens da muss ich wohl entsprechende Papiere vorlegen??Wo ist das Problem? Alle Orte mit Namen "Lichtenstein" liegen doch in Deutschland????

goggoroller
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Beitrag von goggoroller » Do 18. Nov 2010, 09:24

Liechtenstein nicht Lichtenstein - danke

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ventilo
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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von ventilo » Do 18. Nov 2010, 10:59

dann mußt Du halt verzollen und versteuern, wenn das Fahrzeug keine EU Papiere hatggfs. vorab EU Ursprungszeugnis beibringen

healdok
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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von healdok » Do 18. Nov 2010, 11:24

Mit dem Kaufvertrag bei der Überführung an der Grenze beim deutschem Zoll die Einfuhr deklarieren. Da werden dann 19% Einfuhrumsatzsteuer wahrscheinlich 4% Zoll fällig. Das muss nicht unbedingt sofort bezahlt werden. Das geht normalerweise auch beim Heimatzollamt. Nur kann es dann sein, dass Du den Wagen nochmal dort vorführen musst. Aber auf jeden Fall beim Grenzzollamt schonmal die Einfuhr anmelden, sonst kann es passieren, dass man Dich wegen eines Zollvergehens angeht.GrußJosef

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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von goggoroller » Do 18. Nov 2010, 12:01

Also muss ich grob 23% draufschlagen und nur an der Grenze bescheid sagen.. verzollen kann ich in München das ist ja bei mir gleich um die Ecke.. Danke!!!!

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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von healdok » Do 18. Nov 2010, 12:22

Dann würde ich doch einfach mal vorab beim Münchner Zollamt um die Ecke vorbeischauen und mit denen reden. Normalerweise, zumindest hier in Bonn, sind die Kollegen sehr nett und kompetent und helfen auch die Abwicklung möglichst unkompliziert durchzuführen. Einfach erklären was geplant ist. Vielleicht hat man dort sogar noch eine bessere Lösung parat.GrußJosef

goggoroller
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Beitrag von goggoroller » Do 18. Nov 2010, 13:10

Ja das mache ich dann sowieso - warte immer noch auf den Preis des A8

jean
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Verzollung Unfallwagen aus Lichtenstein nach Deutschland

Beitrag von jean » Fr 19. Nov 2010, 11:10

Beim Transport durch Österreich beachten, dass es sich weder um Schrott noch um Sondermüll handelt.Info z.B. hier:http://www.oeamtc.at/netauto.../anwendg/1003760.html

goggoroller
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Beitrag von goggoroller » Di 23. Nov 2010, 13:14

war mir tatsächlich neu...Zitat:TRANSPORTRESTRIKTIONEN aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes * Das Abfallwirtschaftsgesetz und darauf bezogene Verordnungen sehen Verkehrsbeschränkungen für Abfälle vor. Damit soll erreicht werden, dass Sondermüll nicht unkontrolliert transportiert und dabei durch zufälliges "Verlieren" entsorgt wird. Kein Oldtimerliebhaber denkt dabei an sein soeben mühsam erstandenes Restaurierungsobjekt. * Falls das Fahrzeug aus eigener Kraft, mit Überstellungskennzeichen, transportiert wird, gibt es keine weiteren Probleme. * Erfolgt der Transport mit einem Hänger oder LKW, ist zu beachten, ob das Fahrzeug offensichtlich fahrtüchtig ist. Fahrtüchtig ist es vor allem auch dann, wenn es ein ausländisches Prüfkennzeichen/ "Pickerl" besitzt und nur infolge eines kaputten Reifens oder des Fehlens von Benzin im Tank nicht in Betrieb genommen werden kann. Darunter fallen auch Fahrzeuge mit leichten Blechschäden, zersprungenen Scheinwerfergläsern, Windschutzscheiben und dergleichen. In allen anderen Fällen handelt es sich um Abfall im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. In diesem Fall ist ein Feststellungsbescheid einer Bezirksverwaltungsbehörde (entweder Ihres Wohnsitzes oder des Grenzbereichs) über die Ungefährlichkeit einzuholen. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich nicht um "gefährlichen Abfall" handelt, für den eine gesonderte Bewilligung des BM f. Umwelt, Jugend u. Familie erforderlich wäre. * Um nicht in die Kategorie "gefährlicher Abfall" eingereiht zu werden, sind aus Autos bzw. Autowracks zu entfernen: Kraftstoff, Öle, Hydraulik - u. Bremsflüssigkeiten, Öl- u. Benzinfilter, Frostschutzmittel, Starterbatterien, Kühlmittel für Klimaanlagen. Solange diese Bauteile bzw. Flüssigkeiten noch im Altauto enthalten sind, ist das gesamte Fahrzeug als gefährlicher Abfall einzustufen!!!

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