zeitgenössische Umbauten

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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BERGUNG 6072
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Beitrag von BERGUNG 6072 » Di 9. Nov 2010, 13:16

Guten Tag liebe Oldtimerfreunde. Ich mus aus gegebenem Anlass gleich mit einer frage starten. Bitte um Nachsicht.Ist es statthaft, an einem 32 Jahre altem KFZ Anbauten zu tätigen , die rechtlich und als Gegenstand selber auch vor 20 Jahren bereits möglich waren. Können solche zeitgenössischen Ausrüßtungen auch später , innerhalb der letzten 20 Jahre , angebaut werden. Ich danke schon mal hertlichst.

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Beitrag von 1300VC » Di 9. Nov 2010, 15:34

Worum geht es ? Anforderungskatalog H-Kennzeichen ?Theoretisch darf man es nicht, da die Regel besagt: EZ plus max. 10 Jahre. Praktisch kommt es aber nur seltenst vor, daß man den Nachweis tatsächlich auch führen muß, WANN umgebaut worden ist.Chris.

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alteschätzchen
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Beitrag von alteschätzchen » Di 9. Nov 2010, 15:37

Die Theorie ist hier beschrieben: Google Suche, Stichworte: "h-zulassung tüv süd"Der erste Treffer. Die Praxis sieht allerdings meist anders aus - was der TÜV nicht weiss, macht ihn nicht heiss.

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Beitrag von BERGUNG 6072 » Di 9. Nov 2010, 16:00

Wie ist dann der satz zu verstehen : • Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis).Dieser steht im Kapitel V des Anforderungskataloges.

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Beitrag von BERGUNG 6072 » Di 9. Nov 2010, 16:13

Hier steht das auch anders :Das H-Kennzeichenwird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oderzeitgenössisch umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössischsind, ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wurden, auch vormalsserienmäßige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst im Rahmen einer Restaurierungzeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig. Quelle : Hier im Forum unter H - Zulassung

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Beitrag von alteschätzchen » Di 9. Nov 2010, 16:26

Hallo Namenloser, wie wäre es denn, wenn du uns dein konkretes Problem schilderst?Gruss, Joachim

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Beitrag von BERGUNG 6072 » Di 9. Nov 2010, 18:43

Das Problem Lautet : In dem Anforderungskatalog wird klar gesagt, das eine Änderung (im o.g.Sinne) auch gestern gemacht werden kann. Der aaSV sagt , eine Änderung muss innerhalb der 1. 10 Jahre nach erstzulassung erfolgt sein.Warum wird so verfahren ?

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Beitrag von alteschätzchen » Di 9. Nov 2010, 18:51

Hömma Namenloser,wir wollen kein theroretisches Gefasel.Welche konkrete Änderung ist eigentlich gemeint?Einen Wackeldackel darfst du beispielsweise auch 28 Jahre nach Ez. auf die Heckablage stellen, ohne dass dem fahrzeug das H-Kennzeichen aberkannt wird. Hast du auch einen Namen, oder sollen wir dich vielleicht Johnny nennen?Gruss, JoachimBeitrag geändert:09.11.10 17:52:56

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Beitrag von alteschätzchen » Di 9. Nov 2010, 18:54

.........Beitrag geändert:09.11.10 17:51:30

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Beitrag von alteschätzchen » Di 9. Nov 2010, 18:55

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