Seit 2007 Keine Standortzulassung mehr möglich?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Zeppelini
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Seit 2007 Keine Standortzulassung mehr möglich?

Beitrag von Zeppelini » Mo 8. Nov 2010, 09:46

Hallo an alle,vor einiger Zeit wollten wir an unserem früheren Erstwohnsitz (jetzt Zweitwohnsitz) eine Wiederzulassung auf gleichen Halter und gleichen Standort mit gleichem amtlichen Kennzeichen an einem Sommerfahrzeug machen.Bei der dortigen Zulassungsstelle erklärte mir der Sachbearbeiter sodann fast nach Abschluss der Formalitäten, dass seit der Fahrzeugverordnung von 2007 nur noch am Erstwohnsitz des Halters ein Fahrzeug zugelassen werden kann.So meldeten wir halt an unserem nunmehrigen Erstwohnsitz das Sommerfahrzeug mit neuem Kennzeichen (Extragkosten) an.Der hauptsächliche und überwiegenede Standort ist jedenfalls nicht an der Halteradresse.Jetzt werden also vermehrt ortsfremde Kennzeichen in den verschiedensten Regionen das Ortsbild prägen.

mkiii
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Seit 2007 Keine Standortzulassung mehr möglich?

Beitrag von mkiii » Mo 8. Nov 2010, 12:26

Zitat:Original erstellt von Zeppelini am/um 08.11.10 08:46:44.....Jetzt werden also vermehrt ortsfremde Kennzeichen in den verschiedensten Regionen das Ortsbild prägen.Oh Gott, Nein, das habe ich schon lange befürchtet, wie schrecklich und nun trifft es uns, da hilft wohl nur noch auswandern GrußNorbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 8. Nov 2010, 13:32

Ja, das ist seit etwa 4 Jahren so, dass nur noch der Erstwohnsitz massgeblich ist. Wer also sein altes Kennzeichen behalten will, muss kurzfristig seinen Zweit- zum Hauptwohnsitz machen und nach der Zulassung wieder umzwitschern. Das merken die ämter nicht.Im übrigen werden die Ortskennzeichen ("Unterscheidungszeichen") künftig zunehmend bedeutungslos, seit als erstes in Hessen beim Umzug das alte Nummenschild an den neuen Wohnort "mitgenommen" werden kann. Wer von z.B. von Kassel nach Frankfurt umzieht, kann dann auch weiterhin in F mit KS herumfahren, auch das zuständige Finanzamt nimmt das ortsfremde Kennzeichen damit an. Wurde alles hier im forum schon einmal diskutiert.Besonders interessant ist an dieser neuen Regelung, dass wer will, nun auch mit einem Oldie ggfs. ein Auslaufkennzeichen übernehmen und auf Dauer weiterleben lassen kann. Wer z.B. in Frankfurt wohnt und z.B. in WZ, BID, ZIG, USI oder ALZ einen dort mit diesen Kennzeichen noch zugelassenen Oldie erwirbt, kann versuchen, sich kurzzeitig beim Vorbesitzer per Hauptwohnsitz einzuquartieren, das Auto ummelden und dann wieder damit nach F umziehen.Klaus

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Di 9. Nov 2010, 15:32

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 08.11.10 12:32:06Ja, das ist seit etwa 4 Jahren so, dass nur noch der Erstwohnsitz massgeblich ist. Wer also sein altes Kennzeichen behalten will, muss kurzfristig seinen Zweit- zum Hauptwohnsitz machen und nach der Zulassung wieder umzwitschern. Das merken die ämter nicht.Kann aber eine Strafe nach sich ziehen; nämlich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Die Regelung gilt m.W. nach seit dem 1.3.2008 (FZV).Chris.

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 9. Nov 2010, 21:09

Glaube ich kaum, denn es gab nie eine Vorschrift zum Ummelden.Das wäre ja auch noch schöner gewesen!

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Di 9. Nov 2010, 22:43

Glauben darfst du in der Kirche; zumindest hier in Bayern.Beim Wohnsitzwechsel hat man sich binnen 7 Tagen umzumelden; auch da wo du wohnst. Aber da du ja gläubig bist:http://www.behoerdenwegweise...schreibung/8444082781Chris.

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 10. Nov 2010, 13:08

Hier geht es nicht um Wohnsitzwechsel, sondern um änderungen in den Zulassungsmodalitäten.

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Mi 10. Nov 2010, 22:55

Zwecklos. Du willst es nicht begreifen.

fliermann
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Beitrag von fliermann » Do 11. Nov 2010, 20:31

Zitat:Original erstellt von Zeppelini am/um 08.11.10 08:46:44...Jetzt werden also vermehrt ortsfremde Kennzeichen in den verschiedensten Regionen das Ortsbild prägen.ich glaube nicht, daß soooo viele einen Zweitwohnsitz mit extra Fahrzeugen haben GrußFrankBeitrag geändert:11.11.10 19:27:40

kat
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Beitrag von kat » Do 11. Nov 2010, 21:28

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 09.11.10 21:43:28Beim Wohnsitzwechsel hat man sich binnen 7 Tagen umzumelden;auch da wo du wohnst.Das heißt aber wohl nicht, daß man auch das Kfz ummelden muß, wenn die alte Wohnung als Nebenwohnung weiterbesteht.

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