Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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goggoroller
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von goggoroller » Mi 20. Okt 2010, 09:59

Hab ich da was verpasst? Können Sportanhänger jetzt wie Fahrradträger behandelt werden??http://cgi.ebay.de/Motorrada...rad_Fahr ... 1Zitat:Sie bieten hier auf einen ganz besonderen Anhänger! Sie haben richtig gelesen, dieser Hänger ist Steuefrei, Versicherungsfrei und TüvFREI!Dieser Anhänger ist speziell für Sportmotorräder und ist komplett Unterhaltsfrei!Noch ein Vorteil liegt darin das dieser ungebremste anhänger dank seiner Drehstabachse auch Wartungsfrei ist.Weis jemand ob das so rechtens ist??

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oldsbastel
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von oldsbastel » Mi 20. Okt 2010, 12:12

Ich kenne das nur so, dass die Anhänger steuerfrei sind. Du darfst dann aber auch nichts anderes damit transportieren, als Sportmotorräder. Bei Pferdeanhängern ist es genauso. Sobald du auch etwas anderes damit transportierst, als Pferde, hat sich das grüne Kennzeichen erledigt - und sei es nur vereinzelt. Das wird auch gerne kontrolliert.TÜV- und versicherungsfrei ist mir neu. Das ist eigentlich auch unlogisch.Beitrag geändert:20.10.10 12:10:41

Frankie
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von Frankie » Mi 20. Okt 2010, 13:30

Pflichtversicherungsgesetz:In § 1 geht es um die Versicherungspflicht bei Kraftfahrzeugen.§ 2 besagt, für welche Fahrzeuge § 1 nicht gilt, u. a. für "Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen" (Absatz 1, 6c)Und in FZV § 3 (2) 2e steht: "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind (...) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden."Also bei Sportanhängern Versicherungspflicht NEIN, aber TÜV JA ... tät ich mal sagen.

mcoldie
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von mcoldie » Mi 20. Okt 2010, 13:32

In den Fragen und Antworten zum Artikel wird auf eine kurzfristige (DDR-?) Regelung verwiesen. Vielleicht hat diese Regelung Bestandschutz, der derzeitige Halter scheint ebenfalls im Osten beheimatet zu sein. Ich würde mich nicht drauf verlassen, das diese Regelung nach einem Halterwechsel noch greift. Mal ganz abgesehen von den zu erwartenden Diskussionen mit den Grünen. Die zu vermeiden wäre mir schon die 20 Euro im Jahr wert. Falls das Ding noch nie einen TÜV gesehen hat - ist das Ding aktuell überhaupt zulassungsfähig?Beitrag geändert:20.10.10 13:30:49

schreyhalz
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von schreyhalz » Mi 20. Okt 2010, 13:46

Moin Moin !nein, das ist falsch ! War bis ca. 1996 so,seitdem muss diesem Fzg ein Kennzeichen zugeteilt werden.Der Grund dafür war,diese Fzge zur HU vorstellen zu können,da bis dato sich häufiger solche Anhänger während des Betriebes auflösten.Über 30 Jahre alte Bootstrailer,die ebenso lange zum Slippen ins Salzwasser gebracht wurden,waren keine Seltenheit.Korrekterweise gehört dieses Fzg von seiner Zulassungsart zu den "zulassungsfreien" Fzgen ,aber es muss ein Kennzeichen zugeteilt werden,und damit ist es auch HU-pflichtig. Dazu ist es erforderlich,das unter Fzg-art eingetragen ist "Anhänger für Sportzwecke". Jeglicher gewerbliche Einsatz sowie der Transport anderer als für den Verwendungszweck vorgesehener Dinge ist damit ausgeschlossen.Sollte dieses nicht erwünscht sein,ist die Zulassungsart zu ändern.Bei der Zulassung wird meistens ein Zettel an die ABE des Anhängers getackert mit den Halterdaten und dem zugeteilten Kennzeichen.Es ist aber auch möglich,einen Brief und Schein ausstellen zu lassen.Würde ich immer machen ! Die ABE kann mal verloren gehen,und dann hat man ein Problem,vor allem,wenn es den Hersteller nicht mehr gibt oder der Anhänger mal mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gekommen ist. Der Preis ist meines Erachtens bereits in einer völlig überzogenen Region angekommen.Anhänger für Sportzwecke sind versicherungs- und steuerfrei.MfG Volker

schreyhalz
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von schreyhalz » Mi 20. Okt 2010, 13:58

Moin Moin !In der Zwischenzeit sind schon andere Antworten eingegangen,weswegen einige meiner obigen Ausführungen schon beantwortet waren.Ich kann schneller reden als tippen !Zitat: Falls das Ding noch nie einen TÜV gesehen hat - ist das Ding aktuell überhaupt zulassungsfähig?Es wäre der Zustand von Achsen,Rädern und Rahmen zu prüfen.Nachgerüstet werden muss auf jeden Fall li re mindestens ein seitlicher gelber Rückstrahler (Anbaumasse : max 3 m von vorne,Abstand max 3 m ,der letzte max 1 m von hinten).Des weiteren fehlen die dreieckigen Rückstrahler hinten , ob eine Kennzeichebel. vorhanden ist,kann ich nicht sehen.Eine NSL ist bei dem Bj nicht vorgeschrieben.Ob das hintere Kennzeichen die vorgeschriebene Anbauhöhe hat,kann ich ebenfalls nicht nach Foto beurteilen.Der Kupplungskopf wird mit Sicherheit verschlissen sein.MfG Volker

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mi 20. Okt 2010, 14:09

Wie sind die Anhänger denn dann versichert? Über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges?

goggoroller
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von goggoroller » Mi 20. Okt 2010, 15:40

Ja so wurde mir das gesagt - ABER wer beim schieben vom Anhänger einen Schaden verursacht bekommt dann nix von der Versicherung!!

oldierolli
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von oldierolli » Mi 20. Okt 2010, 17:08

Hallo, und alle Anhänger (oder Transportgestelle) bis 6 km/h brauchen weder TÜV/Zulassung. Und man darf sie auch auf der Fahrbahn schieben... Aber von welche Zugfahrzeugen dürften sie bis 6 km/h gezogen werden? Und welche Rechtsnorm schließt ein Schieben mit Kraftfahrzeug(ohne Verbindung) bis 6 km/h aus? Gruß. RolfBeitrag geändert:20.10.10 17:06:07

wagalaweia
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Sportanhänger TÜVfrei und auch nur Kennzeichen Zugfahrzeug wie Fahrradträger??

Beitrag von wagalaweia » Mi 20. Okt 2010, 18:33

Die Reaktion auf negative Bewertungen ist doch immer wieder recht erhellend(auch wenn relativ wenig rote sind)http://www.goofbay.com/ebay_...feedbacktype=Received By&gfb_submit=&gfb_submit.x=53&gfb_submit.y=9(check feedback anklicken-dauert aber was)Beitrag geändert:20.10.10 18:30:37

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